Erstellt am 11.06.2014 um 16:55 Uhr von gironimo
Fallt Ihr denn unter § 10 ArbZG. Ansonsten würde ja erst einmal § 9 ArbZG gelten. Es ist also erst einmal die Frage, ob Ihr überhaupt arbeiten dürft.
Ansonsten solltet Ihr ja nicht die Interessen des AG sondern die des AN vertreten. Und da stellen sich auch Fragen wie z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw.
Sofern Ihr also arbeiten dürft, finden sich vielleicht Regelungen, wie beide Interessen unter einen Hut zu bringen sind. Ich denke immer, der Feiertag ist ja nun nicht gerade neu .....
Erstellt am 11.06.2014 um 17:25 Uhr von Pjöööng
Die Frage ist nicht ganz verständlich: Arbeiten die Kollegen in einem Bundesland in dem Feiertag ist, oder arbeiten sie in einem Bundesland in dem kein Feiertag ist. Oder arbeiten sie gar im Ausland)
Erstellt am 11.06.2014 um 18:16 Uhr von Karlotto
hier ist karlotto zur Frage von Pjöööng
Die Kollegen fahren in einem Bundesland wo am 19.6 kein Feiertag ist zum Beispiel Niedersachen und in den neuen Bundesländern
Erstellt am 11.06.2014 um 18:27 Uhr von Kölner
Wie kommt denn ein BR dazu, meinen freien Feiertag zu verplanen?
Wenn überhaupt, dann nur freiwillig.
Erstellt am 11.06.2014 um 19:32 Uhr von Pjöööng
Ein Feiertag ist zuallererst einmal ein Beschäftigungsverbot. Durch das Beschäftigungsverbot soll dem AN kein finanzieller Nachteil entstehen, deshalb besteht Aspruch auf Lohnfortzahlung.
Von daher gibt es eigentlich keinen Grund zu der Annahme, dass diese Arbeitnehmer Anspruch auf Freizeit haben.
Erstellt am 11.06.2014 um 20:12 Uhr von Karlotto
zu Kölners Antwort .Es gibt auch Betriebsräte ,die nicht nur gegen den Arbeitgeber sind so wie du.
Wir verdienen hier als Kraftfahrer im Monat bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Arbeitszeiten einen Bruttolohn von ca 3500 Euro plus Spesen und 30 Tagen Urlaub sowie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Warum soll man da nicht einmal im Jahr seinem Chef einen Gefallen tun. Wir haben hier keine Dumpinglöhne oder Zeitarbeitsverträge etc.
Haben zu 95 % grundsätzlich Freitag Nachmittag Feierabend .Ich denke in solch einem Betrieb muß man nicht die rote Fahne an die Scheibe hängen
Erstellt am 12.06.2014 um 12:48 Uhr von ickederdicke
@Karlotto, wenn ich deine 2.Antwort lese: "hier ist karlotto zur Frage von Pjöööng
Die Kollegen fahren in einem Bundesland wo am 19.6 kein Feiertag ist zum Beispiel Niedersachen und in den neuen Bundesländern" frage ich mich ...wo ist das Problem ?
Oder denkst du an Mitarbeiter -wohnhaft in NRW - welche am FeiertagNRW in den Feiertagsfreien Bundesländern fahren sollen ? Oder sollen diese nach NRW fahren um etwas in NRW am Feiertag anzuliefern ( nimmt das überhaupt jemand entgegen ? )
Erstellt am 12.06.2014 um 13:00 Uhr von Nubbel
Erstellt am 12.06.2014 um 14:34 Uhr von Karlotto
zur frage von ickerdicke .'Der Wohnsitz ist in NRW wo also feiertag ist und gefahren wird in den Bundesländern wo kein Feiertag ist
Erstellt am 12.06.2014 um 15:13 Uhr von Kulum
Der Wohnsitz spielt schonmal keine Rolle und danach war auch nicht gefragt.
Was steht denn in den Arbeitsverträgen zum Einsatzort?
Betriebliche Übung kannst du dir aber abschminken.
Erstellt am 12.06.2014 um 15:39 Uhr von Karlotto
der Arbeitsplatz laut Arbeitsvertrag der LKW