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Leistungskontrolle

E
eveBR
Nov 2016 bearbeitet

Der AG möchte in einigen Abteilungen die Prozesse optimieren. Dafür hat er ein externes Unternehmen beauftragt. Es wurden Gruppengespräche geführt. Jetzt sollen die MA aber zu jedem Prozess die prozentuale Zeit, die sie dazu benötigen, mitteilen. Haben wir, als BR ein MBR? Dürfen wir den K+K raten, die Antwort auf diese Frage zu verweigern?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

10.06.2014 um 11:32 Uhr

Erst macht Ihr mal von Eurem Informationsrecht gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG gebrauch und lasst Euch im Detail erklären, welche Arbeitsweise, Datenerhebung und Erfassung, Auswertung, Beurteilungsgrundsätze usw. angewandt werden.

Da der AG Euch (wahrscheinlich) nicht rechtzeitig und umfassend informiert hat, verlangt, dass die Maßnahme zunächst gestoppt wird, bis Ihr klären konntet, in welchen Punkten Mitbestimmung besteht.

.... und da gibt es in der Tat diverse Ansatzpunkte.

Die Frage stellt sich, woher die AN die % Gewichtung denn nehmen sollen - handelt es sich um Schätzwerte? Wenn die Zeiten erfasst werden ergibt sich natürlich eine Mitbestimmung im Sinne des § 94 (Personalfragebogen) oder / und bei elektronischer Erfassung bzw. Auswertung über den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

W
wölfchen

10.06.2014 um 11:51 Uhr

. . . auf jeden Fall ist es richtiger, dass IHR in der von gironimo beschriebenen Weise tätig werdet, anstatt den Kolleginnen und Kollegen zu raten, Antworten zu verweigern. Damit würdet Ihr diesen den schwarzen Peter zuschieben . . .

E
eveBR

10.06.2014 um 20:14 Uhr

Danke Euch für die Antworten. Die sind sehr hilfreich. Wir haben jetzt nächste Woche ein Gesprächstermin mit dem AG.

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