Erstellt am 22.02.2016 um 10:36 Uhr von gironimo
Wenn die zahlen, die ihm zugerufen werden nicht weiter personenbeziehbar sind, geht das. Aber was er dann. Trägt er die Zahlen selbst in ein Formular ein (Personalfragebogen im Sinne § 94 BetrVG) oder gar in eine Exel-Tabelle (dann wieder § 87 BetrVG)?
Und dann solltet er den Vorgesetzten fragen, was er mit den Daten macht (auswertet). Da kommen dann ja Beurteilungsgrundsätze ins Spiel (auch § 94 BetrVG).
Sprecht das Thema beim Arbeitgeber an und fordert ihn auf, er möge Einfluß auf den AN nehmen, damit dieser es unterläßt (oder eine BV abgeschlossen wird).
Erstellt am 22.02.2016 um 11:45 Uhr von celestro
"Wenn die zahlen, die ihm zugerufen werden nicht weiter personenbeziehbar sind, geht das."
Wie kann denn ein MA, seine Zahlen anonym rüber rufen.
Erstellt am 24.02.2016 um 07:09 Uhr von WillsWissen
Hier stelle ich einfach mal die Frage, ob bei Euch im Unternehmen einfach nur produziert wird so lange es Material gibt oder ob der Kunde eine gewisse Stückzahl bestellt?!
Sollte eine Stückzahl vom Kunden gefordert sein, muss der AL Wohl oder Übel einen Überblick haben wie viel Produziert wurde. Eine elektronische Kontrolle hast Du oben ja ausgeschlossen.
Das nennt man dann "Wirtschaftliches Denken zum Wohle des Unternehmens".
Dem sind wir als BR nämlich auch verpflichtet.
Sollte der AL diese Zahlen nur für seine eigenen Bedürfnisse abfragen, bekommt er sie selbstverständlich nicht ohne eine BV in der negative Auswirkungen auf die MA ausgeschlossen werden.
Erstellt am 24.02.2016 um 09:45 Uhr von gironimo
Sorry - aber
Wenn die elektronische Erfassung ausgeschlossen ist, hat der Arbeitgeber dem ja zugestimmt - und der wird ja wohl wirtschaftlich gedacht haben.
Die produzierte Stückzahl lässt sich auch nicht personenbeziehbar als Gruppentagesergebnis ganz leicht ermitteln (Zählwerk, wiegen ......)
Erstellt am 24.02.2016 um 17:00 Uhr von Globus
sorry, aber: "darf die Führungskraft, zur Leistungskontrolle, die Kollegen auffordern, ihm am Ende des Tages seine Stückzahlen vom Tag zu liefern?"
mit elektronisch hat der 87,1,6 nix zu tun...
Sondern mit technischen... also was macht er mit den Zahlen? auf Papier schreiben und im Kopf ausrechnen? wohl kaum...
Erstellt am 03.03.2016 um 03:49 Uhr von Brmitgliedgl
Wir haben bei uns im Betrieb das selbe Problem! !! Es wird am Computer abgestempelt wenn man einen Auftrag anfängt und abgestempelt wenn er fertig ist. Es handelt sich hierbei um Schweissertätigkeiten im Handwerk! Sollte dann die Vorgabezeiten die auf der Laufwerke stehen nicht eingehalten werden ,bekommt der Mitarbeiter ordentlich was zu hören ,bishin zur Drohung durch Entlassung! Es wird auch direkt neben dem Mann mit einer Stoppuhr die Zeiten gemessen die der Mann für das Produkt benötigt ,ist das alles rechtens ?
Erstellt am 03.03.2016 um 17:46 Uhr von Globus
dann werdet endlich tätig...
rechtens nur, wenn ihr das genehmigt...