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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistungskontrolle für Home Office

B
BRBRHH
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, eine Kollegin von uns möchte an einem Tag in der Woche von zu Hause arbeiten quasi als Home Office, die Tätigkeit wäre Email Bearbeitung und Kundentelefonate Der AG wird diesen Home Office Tag nur genehmigen, wenn er eine Leistungskontrolle durchführen kann was wir als BR Komplett ablehnen und es bisher bei uns diese Art von Kontrolle nicht gibt. Der AG ist der Meinung er kann aber mit dem betreffenden AM eine Einzelregelung treffen, wir gehen davon aus, dass dies nicht zulässig ist, oder doch? Vielen Dank für euer Feedback im Voraus

2.40807

Community-Antworten (7)

G
gironimo

08.11.2016 um 11:40 Uhr

Man kann die Mitbestimmungsrechte des BR nicht mit einzelvertraglicher Regelung aushebeln.

Wenn der AG Verhaltens- bzw. Leistungskontrollen haben will, muss er sich schon mit dem BR darauf verständigen.

P
Pjöööng

08.11.2016 um 14:34 Uhr

Zitat (gironimo): "Wenn der AG Verhaltens- bzw. Leistungskontrollen haben will, muss er sich schon mit dem BR darauf verständigen."

Auf welcher Rechtsgrundlage?

BRBRHH,

vermutlich gibt es bei Euch keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice?

G
ganther

08.11.2016 um 23:56 Uhr

Unser AG hat den BR quasi erpresst : telearbeit für alle MA eines Bereichs möglich wenn wir einem personenbezogenen Berichtswesen zustimmen. Natürlich mit BV. Wir haben die letzten Jahre immer gegen diese Überwachung gekämpft. Jetzt wurde der Druck aus der Mannschaft so groß dass der Damm gebrochen ist. Dieses Thema kann also Sprengkraft haben

C
celestro

09.11.2016 um 11:49 Uhr

"Auf welcher Rechtsgrundlage?"

Nach §87 Abs. 1 Zif 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen". Und ich kann mir jetzt schwer vorstellen, das es um eine "nicht technische Kontrolle" gehen soll.

P
Pjöööng

09.11.2016 um 11:59 Uhr

Dein Vorstellungsvermögen sollte aber für die rechtliche Beurteilung irrelevant sein.

P
paula

09.11.2016 um 12:32 Uhr

das MBR besteht unstreitig und das würde ich auch dem AG vorhalten. Was halt passieren kann, dass der Kollegen dann eben nicht vom AG ins Home Office gelassen wird (außer ihr habt eine schicke BV die dem AN einen Rechtsanspruch darauf verschafft). Dann werdet ihr in die Diskussion mit dem AN gehen müssen, dass ihr aus übergeordneten Gründen das so machen müsst. Ob er das versteht? Und solange es nur ein MA habt, mag es funktionieren. Aber was ist wenn es mehr wird?

Ich kann jeden BR verstehen, der eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ablehnt. Wir waren früher auch so. Unser AG hat uns durch mehrere Einigungsstellen zu dem Thema geprügelt. Auch da ging es um Echtzeitmonitoring auf MA-Ebene und personenbezogenes Berichtswesen. der AG hat nicht alle Schrecklichkeiten durchsetzen können, aber der GBR musste mehr federn lassen. Denn vieles was den Betriebsräten wichtig gewesen wäre bei der Einführung solcher Instrumente ist nicht spruchfähig durch die Einigungsstelle. Daher gehen wir inzwischen einen konstruktiveren Weg bei diesem Thema, da wir so mitgestalten können (z.B. Einführungsszenarien, Ausgestaltung wie diese Zahlen in einen Personalentwicklungsprozess eingehen, zwingende Einbeziehung des BR bei bestimmten Situationen, Überwachungsrechte des Betriebsrates....)

Jeder BR muss da aber seinen Weg finden. Für uns war es dornenreich....

C
celestro

09.11.2016 um 14:18 Uhr

"Dein Vorstellungsvermögen sollte aber für die rechtliche Beurteilung irrelevant sein."

Ist es ja auch ... denn an meiner Antwort erkennt ja ein Mensch mit Verstand sofort, das Sie unzutreffend wäre, sofern meine Annahme sich als falsch heraus stellen sollte.

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