Erstellt am 08.11.2016 um 10:40 Uhr von gironimo
Man kann die Mitbestimmungsrechte des BR nicht mit einzelvertraglicher Regelung aushebeln.
Wenn der AG Verhaltens- bzw. Leistungskontrollen haben will, muss er sich schon mit dem BR darauf verständigen.
Erstellt am 08.11.2016 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wenn der AG Verhaltens- bzw. Leistungskontrollen haben will, muss er sich schon mit dem BR darauf verständigen."
Auf welcher Rechtsgrundlage?
BRBRHH,
vermutlich gibt es bei Euch keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Erstellt am 08.11.2016 um 22:56 Uhr von ganther
Unser AG hat den BR quasi erpresst : telearbeit für alle MA eines Bereichs möglich wenn wir einem personenbezogenen Berichtswesen zustimmen. Natürlich mit BV. Wir haben die letzten Jahre immer gegen diese Überwachung gekämpft. Jetzt wurde der Druck aus der Mannschaft so groß dass der Damm gebrochen ist. Dieses Thema kann also Sprengkraft haben
Erstellt am 09.11.2016 um 10:49 Uhr von celestro
"Auf welcher Rechtsgrundlage?"
Nach §87 Abs. 1 Zif 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen". Und ich kann mir jetzt schwer vorstellen, das es um eine "nicht technische Kontrolle" gehen soll.
Erstellt am 09.11.2016 um 10:59 Uhr von Pjöööng
Dein Vorstellungsvermögen sollte aber für die rechtliche Beurteilung irrelevant sein.
Erstellt am 09.11.2016 um 11:32 Uhr von paula
das MBR besteht unstreitig und das würde ich auch dem AG vorhalten. Was halt passieren kann, dass der Kollegen dann eben nicht vom AG ins Home Office gelassen wird (außer ihr habt eine schicke BV die dem AN einen Rechtsanspruch darauf verschafft). Dann werdet ihr in die Diskussion mit dem AN gehen müssen, dass ihr aus übergeordneten Gründen das so machen müsst. Ob er das versteht? Und solange es nur ein MA habt, mag es funktionieren. Aber was ist wenn es mehr wird?
Ich kann jeden BR verstehen, der eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ablehnt. Wir waren früher auch so. Unser AG hat uns durch mehrere Einigungsstellen zu dem Thema geprügelt. Auch da ging es um Echtzeitmonitoring auf MA-Ebene und personenbezogenes Berichtswesen. der AG hat nicht alle Schrecklichkeiten durchsetzen können, aber der GBR musste mehr federn lassen. Denn vieles was den Betriebsräten wichtig gewesen wäre bei der Einführung solcher Instrumente ist nicht spruchfähig durch die Einigungsstelle. Daher gehen wir inzwischen einen konstruktiveren Weg bei diesem Thema, da wir so mitgestalten können (z.B. Einführungsszenarien, Ausgestaltung wie diese Zahlen in einen Personalentwicklungsprozess eingehen, zwingende Einbeziehung des BR bei bestimmten Situationen, Überwachungsrechte des Betriebsrates....)
Jeder BR muss da aber seinen Weg finden. Für uns war es dornenreich....
Erstellt am 09.11.2016 um 13:18 Uhr von celestro
"Dein Vorstellungsvermögen sollte aber für die rechtliche Beurteilung irrelevant sein."
Ist es ja auch ... denn an meiner Antwort erkennt ja ein Mensch mit Verstand sofort, das Sie unzutreffend wäre, sofern meine Annahme sich als falsch heraus stellen sollte.