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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung Jobdescription

B
brschnulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, habe mal wieder ein Frage: Muss man eine geänderte jobdescription aktzeptieren oder geht hier eine Änderungskündigung voraus? Was ist, wenn der Mitarbeiter die geänderte Jobdescription nicht akzeptiert/bzw. die Änderungskündigung? Auf Eure Meinungen bin ich gespannt. Gruss brschnulli

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Community-Antworten (4)

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Bürokrat

24.09.2014 um 15:31 Uhr

Wie das in England gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen. In Deutschland gelten jedenfalls § 90 und 91, BetrVG. Um zu beurteilen, ob eine Änderungskündigung für eine Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung (/Stellenbeschreibung) notwendig wird, müsste man den Arbeitsvertrag und den Umfang der Änderung kennen.

G
gironimo

25.09.2014 um 00:21 Uhr

Wieso § 90 ....

Aber ich stimme überein. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag. Eine Stellenbeschreibung ist nur eine Konkretisierung des selben.

Geht die neue Stellenbeschreibung von ganz anderen Tätigkeiten aus, die bisher nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages waren, brauchst Du das nicht hinnehmen. Zudem kann eine Versetzung vorliegen.

Versetzung siehe § 95 Abs. 3 BetrVG und § 99 BetrVG.

B
brschnulli

25.09.2014 um 10:26 Uhr

@Bürokrat, was hat das mit England zu tun? Betriebsräte gibt es in England in der Form mal überhaupt nicht. Insofern verstehe ich Deine Antwort nicht so ganz

M
Moreno

25.09.2014 um 11:05 Uhr

@brschnulli Überleg mal vielleicht meint er das Du Deine Fragen hier ohne englische Fremdwörter formulieren solltest :-)

Jobdescription : Stellenbeschreibung hört sich halt nicht so wichtig an ;-) aber ich finde es auch ne Unart mit solchen Begriffen rumzuschmeissen.

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