Erstellt am 24.09.2014 um 13:31 Uhr von Bürokrat
Wie das in England gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen.
In Deutschland gelten jedenfalls § 90 und 91, BetrVG.
Um zu beurteilen, ob eine Änderungskündigung für eine Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung (/Stellenbeschreibung) notwendig wird, müsste man den Arbeitsvertrag und den Umfang der Änderung kennen.
Erstellt am 24.09.2014 um 22:21 Uhr von gironimo
Wieso § 90 ....
Aber ich stimme überein. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag. Eine Stellenbeschreibung ist nur eine Konkretisierung des selben.
Geht die neue Stellenbeschreibung von ganz anderen Tätigkeiten aus, die bisher nicht Gegenstand des Arbeitsvertrages waren, brauchst Du das nicht hinnehmen. Zudem kann eine Versetzung vorliegen.
Versetzung siehe § 95 Abs. 3 BetrVG und § 99 BetrVG.
Erstellt am 25.09.2014 um 08:26 Uhr von brschnulli
@Bürokrat,
was hat das mit England zu tun?
Betriebsräte gibt es in England in der Form mal überhaupt nicht. Insofern verstehe ich Deine Antwort nicht so ganz
Erstellt am 25.09.2014 um 09:05 Uhr von moreno
@brschnulli
Überleg mal vielleicht meint er das Du Deine Fragen hier ohne englische Fremdwörter formulieren solltest :-)
Jobdescription : Stellenbeschreibung hört sich halt nicht so wichtig an ;-) aber ich finde es auch ne Unart mit solchen Begriffen rumzuschmeissen.