Wie weit darf der AG gehen?
Ich bin BR-Mitglied und war bis vor ca 14 Tagen, außerdem stellv. Wahlvorstandsvorsitzende. Eine böse Erkältung hat mich außer gefecht gesetzt, trotzdem habe ich mir es nicht nehmen lassen, am Tag der Stimmabgabe und am Folgetag zur Stimmauszählung anwesend zu sein. Allerdings habe ich mich für diese beiden Tage gesund schreiben lassen. Natürlich in der Annahme ich bleibe Gesund. Mo.Krankenschein, Di u. MI. gesund und ab Do. wieder Krankenschein. Nun die Unterstellung seitens AG: 1.) Ich sei nicht krank gewesen 2.) Oder hätte mich nicht genügend um meine Genesung gekümmert Ich hatte den BR-Vorsienden mit im Gespräch.
Community-Antworten (11)
05.06.2014 um 11:19 Uhr
@Leipzig Auf die Idee des AG ('hätte mich nicht genügend um meine Genesung gekümmert') kann man schon kommen, siehst Du das nicht so?
Was ist denn die Essenz des Gesprächs mit dem AG? Vermutlich keine, oder?
05.06.2014 um 11:33 Uhr
Nein, das sehe ich nicht so, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Ich habe mich zum Sachverhalt nicht geäußert. Disziplinarisch gab es keine Konsequenzen. Allerdings halte ich diese Art von Gespräch, Mutmaßung und Unterstellung, schon für sehr fragwürdig. Hat mir hier ein BR-Mitglied geantwortrt?
05.06.2014 um 11:41 Uhr
Wie sieht denn eine "Gesundschreibung" aus?
05.06.2014 um 11:49 Uhr
Also ich bin Betriebsratsmitglied und ich hoffe der Kölner auch :-) und ich kann mich ihm nur anschließen.
05.06.2014 um 11:53 Uhr
Ich war generell nur erst einmal für Montag krankgeschrieben, da ich davon ausgegangen bin, dass ein Tag ausreicht. Am Diensta war ich regulär wieder im Unternehmen.Dienstag/Mittwoch waren Wahlen, das konnte ich durchziehen, wobei es mir am Mittwoch Nachmittag unerwartet wieder sehr viel schlechter ging. Ab Donnerstag war ich wieder krank geschrieben. Nun die Unterstellung, zum Wahlen komme ich, dann wieder krank. Sei nicht krank gewesen bzw. nicht in der Lage mich um meine Genesung zu kümmern.
05.06.2014 um 12:10 Uhr
Es ist keine Unterstellung sondern Fakt. Du haettest sogar andere anstecken koennen. Und du hast dich nicht um deine Genesung gekuemmert, weil die Wahlen ( was dich zwahr ehrt) dir wichtiger wahren. Gute Besserung und freue dich das der AG es mit einem Gespraech abhackt. Gruss vom alten BR- Dackel Valdi
05.06.2014 um 14:01 Uhr
Zitat (valdi): "Es ist keine Unterstellung sondern Fakt. Du haettest sogar andere anstecken koennen."
Bist Du der behandelnde Arzt oder woher hast Du diese Erkenntnis?
05.06.2014 um 14:10 Uhr
Anstecken??? Geht doch garnicht Leibzig hat sich doch gesund schreiben lassen ;-)
05.06.2014 um 16:03 Uhr
Die Meinung des Arbeitgebers ist doch unerheblich. Es ist eben seine Meinung (Bundesrepublik Deutschland: Meinungsfreiheit).
Die Frage ist doch in der Tat, was will der AG denn nun von Dir? Droht er in irgend einer Form?
05.06.2014 um 21:22 Uhr
„Also ich bin Betriebsratsmitglied und ich hoffe der Kölner auch :-)“
mmh. Betriebsrat und gleichzeitig Inhouseseminare durchführen, wie soll das gehen? Konflikte, wo immer man auch hinschaut.
07.06.2014 um 00:58 Uhr
@Leipzig ...wenn die AGin zu 1. steht, wird es sehr wohl Konsequenzen für dich haben! ..keine Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall--> §3 EFZG
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