Versetzung von Außen- in den Innendienst
Hallo, wir haben aktuell einen Fall bei dem es darum geht, dass einer unserer Außendienstler in den Innendienst versetzt werden soll, da er laut AG bzw Abteilungsleiter den Anforderungen nicht mehr gerecht werden würde und sich die Umsatzzahlen trotz mehrerer Gespräche seit Jahren zurück entwickeln. Sein jetziger Wohnort ist 130km entfernt von unserer Zentrale. Er müsste daher sein komplettes Umfeld (Wohnung, Freundin, Freizeit) verändern und soll dann auch keinen Firmenwagen mehr zur Verfügung gestellt bekommen. Der Arbeitgeber will zwar mit etwas mehr Gehalt entgegenkommen, was aber den Mehrkosten in keinem Fall gerecht werden wird. Die schlechteren Umsatzzahlen entsprechen der Wahrheit aber die Meinungen von Arbeitgeber bzw Abteilungsleiter und Arbeitnehmer über die Ursachen gehen weit auseinander. Der AN gibt an von dem Abteilungsleiter aus dem Unternehmen argumentiert zu werden und jedesmal bei Unstimmigkeiten als der Sündenbock dargestellt worden zu sein. In vielen Beispielen gehen da Aussagen zum Verhalten und der Arbeitsleistung bei AG/Abteilungsleiter und AN sehr weit auseinander bzw. entsprechen dem Gegenteil. Zum Beispiel in dem Punkt, dass Schulungen angeboten worden und laut AG durch AN abgelehnt worden. Jetzt müssen wir innehalb der Wochenfrist eine Stellungnahme abgeben. Als Grundlage einer Zustimmung oder Ablehnung können wir uns ja nur auf die 6 Punkte aus P99 aus BetrVG beziehen oder? Sollte dies so sein, können wir dann bezogen auf P99 Absatz 4 schwerwiegende Nachteile für den zu versetzenden AN als Grund einer Ablehnung der Versetzung angeben, da er sein gesamtes Umfeld aufgeben müsste oder zählt Absatz 4 nicht, da ja die Umsatzzahlen auf dem Papier tatsächlich schlechter geworden sind und der AG dies als Grund für die Versetzung angibt? Und wenn keiner der 6 Punkte aus P99 zutreffen müssen wir als Betriebsrat dann zustimmen obwohl wir die Umstände unter denen es zu der Versetzung gekommen ist und die Folgen der Versetzung für den AN nicht gutheißen?
Community-Antworten (4)
29.08.2019 um 22:05 Uhr
Ich finde den Punkt, den Ihr angeben wollt sinnvoll. Ob das vor Gericht standhält, keine Ahnung.
"Und wenn keiner der 6 Punkte aus P99 zutreffen müssen wir als Betriebsrat dann zustimmen obwohl wir die Umstände unter denen es zu der Versetzung gekommen ist und die Folgen der Versetzung für den AN nicht gutheißen?"
so gesehen, muss ein BR niemals zustimmen. Ihr könntet Euch dann einfach gar nicht äußern.
30.08.2019 um 09:58 Uhr
Wenn der BR sich nicht äußert, dann hat das die gleiche Konsequenz wie eine Zustimmung. Der AG kann ungehindert das tun was er vorhat. Gibt es weitere Mitarbeiter mit einer vergleichbaren Position? Eventuell könntet ihr mit denen mal sprechen, die können euch dann ein Bild über die Arbeitsweise der Vorgesetzten spiegeln. Wenn Aussage gegen Aussage steht ist mitunter schwierig zu sagen wessen Aussagen mehr Wahrheitsgehalt besitzen. Es gibt ja auch immer wieder Mitarbeiter mit schlechten Leistungen die sich die Welt schön reden. Ansonsten könnt ihr aus den angegebenen Gründen natürlich widersprechen. Der AG wird sich vermutlich darüber hinwegsetzen. Auf jeden fall hat der AN vor Gericht mit eurem Widerspruch bessere Karten.
30.08.2019 um 10:44 Uhr
Ja ihr könnt die Zustimmung verweigern $99 Abs. 2 Nr. 4 past da schon.
Was sagt überhaupt der AV - Ist er als Außerdienstler eingestellt. Dann müsste der AG eigentlich eine Änderungkündung aussprechen und den BR entsprechend anhören
Das beide Parteien gegensätzliche Meinnungen haben, warum es Umsatzrückgänge gibt, ist eigentlich klar (keiner möchte ja schuld sein). Da kann man mal schauen ob es verleichbare Aussendienstler bei euch gibt oder wie die Verluste zum Markt sind.
Wenn der AG den Kollegen allerdings auf Biegen und Brechen raus haben will (aus der Position oder ganz aus der Firma) wird der AG wohl die besseren Argumente finden (können). Als BR solltet ihr den Kollegen bestmöglich unterstützen und spätestens wenn die Änderungskündigung reinkommt, sollte der Kollege einen Anwalt aufsuchen.
31.08.2019 um 14:35 Uhr
Wenn der Außendienstler in den Innendienst versetzt werden soll, braucht der AG die Zustimmung des BR. Verweigert der BR die Z. muss sich der AG die Z. durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Im übrigen habt Ihr, wie die Kollegen Dir schon bestätigt haben, einen gewichtigen Grund, die Z. zu verweigern.
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