Erfassung ALLER Tätigkeiten während der Arbeitszeit mit Software - wie weit darf das gehen ?
In unserem Betrieb wird Software zur Erfassung der Arbeitszeit des Mitarbeiters für einen Kunden eingesetzt. Insoweit gingen alle MitarbeiterInnen mit. Der Vorgesetzte wünscht nun, dass die gesamte Arbeitszeit mit den Inhalten der Tätigkeiten des jeweiligen Mitarbeiters in dem Programm erfasst wird. Hier geht es nicht um Honorarbeschäftigte, sondern um langjährig Festangestellte mit festen Arbeitszeiten.
Ist das zulässig? Wenn ja, wie weit darf das gehen (Toilettengang etc.)?
Mit kollegialen Grüßen
p.s. Ich bin von diesem Forum beeindruckt: prompte und kompetente Reaktionen. Schon im Voraus: herzlichen Dank
Community-Antworten (6)
07.07.2006 um 05:01 Uhr
Ich laß mal den Aspekt einer Mitbestimmung außen vor.
Wenn der AG den zwingenden Wunsch hätte, es wie von Dir geschildert dokumentiert haben zu wollen, hätte ich als AN kein Problem damit, warum soll ich die Arbeit, für die mich mein AG bezahlt nicht entsprechend seinem Wunsch entsprechend dokumentieren.
Ich würde mich lediglich nach dem betriebswirtschaftlichen Sinn fragen, weil dadurch ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit mit der Dokumentierung flöten geht. Desweiteren ist ja dann auch noch jemand damit beschäftigt, diese Dokumentation zu verwerten.
Ob das sinnvoll und effektiv ist, muß dann halt der AG für sich entscheiden.
07.07.2006 um 09:38 Uhr
Hallo Matze, dieses wäre eine elektronische Leistungs- und Verhaltenskontrolle der MA und dies ist mitbestimmungspflichtig (Betriebsvereinbarung). Beachte auch das Bundesdatenschutzgesetz, denn wenn keine BV (§ 4 Abs. 1 BDSG), muß jeder MA schriftlich dieser Maßnahme zustimmen. Als BR würde sehr vorsichtig mit diesen Thema umgehen. Fragt euren Datenschutzbeauftragten (§ 4f Abs.1 BDSG)
07.07.2006 um 09:56 Uhr
@Rollie
"Wenn der AG den zwingenden Wunsch hätte, es wie von Dir geschildert dokumentiert haben zu wollen, hätte ich als AN kein Problem damit, warum soll ich die Arbeit, für die mich mein AG bezahlt nicht entsprechend seinem Wunsch entsprechend dokumentieren."
Ich sähe da schon eine starke Einschränkung meiner Persönlichkeitsrechte, wenn der AG aufzeichnet wie oft ich z.B. die Toilette benutze. Wenn ich mit Blasenentzündung oder Durchfall zum Arzt gehe, bekommt der AG ja auch nicht die Mitteilung woran ich erkrankt bin.
Ansonsten stimme ich pit zu.
07.07.2006 um 10:41 Uhr
"Ich sähe da schon eine starke Einschränkung meiner Persönlichkeitsrechte, wenn der AG aufzeichnet wie oft ich z.B. die Toilette benutze. Wenn ich mit Blasenentzündung oder Durchfall zum Arzt gehe, bekommt der AG ja auch nicht die Mitteilung woran ich erkrankt bin."
Ist nicht genau das in vielen Produktionsbetrieben der Fall wenn dann ein Springer an die Maschine geholt werden muss?
07.07.2006 um 11:47 Uhr
@ Matze
Gegen diese Tätigkeitserfassung dürfte kaum etwas einzuwenden sein. Bedeutsam sind doch die geplanten/möglichen Auswertungen, wobei das Handbuch zu dieser Software hilfreich sein dürfte. Gehe davon aus, das die Einführung dieser Software durch den BR mitbestimmt wurde. Welche Regelungsabsprachen sind denn zu diesem Zeitpunkt mit dem AG getroffen worden?
Den betriebswirtschaftlichen Sinn in der Zeit zu suchen, die für die Dokumentation und Auswertung drauf geht, ist für mich ziemlich realitätsfremd!
Da würde ich mich doch auf die Frage konzentrieren wollen, warum der AG die Grundlage für eine detaillierte Arbeitszeit- und Tätigkeitsanalyse schaffen möchte!
07.07.2006 um 11:58 Uhr
Ich Teile die Meinungen das es sich hier um eine Leistungs.-u.Verhaltenskontrolle gem. § 87(1)6 BetrVG handelt!
Die Frage ist, warum und zu welchem Zweck sollen die Daten elektronisch erfasst werden(Zweckbestimmung der Daten). Wer hat Zugriff, wie lange werden die Daten gepeichert und und und..
Eine BV ist unumgänglich.
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