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Überstunden, Pausenregelungen

W
worklife
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, lt. meinem Arbeitsvertrag bin ich zu Überstunden, auch an Wochenenden und Feiertagen verpflichtet. Im Vorstellungsgespräch stellte der Chef dies so dar, dass nur ein/e Kollege/in am Tag über die offizielle Arbeitszeit von 8-16.30 Uhr hinaus länger arbeiten muss um späte Aufträge zu bearbeiten. In der täglichen Praxis sieht es jedoch so aus, dass alle Kollegen bereits weit vor 8 Uhr in der Firma sind, keine Mittagspause machen und alle freiwillig bis mindestens 17 Uhr oder länger arbeiten, egal ob die Auftragslage es hergibt oder nicht. Diese Praxis wird vermutlich geübt, weil die Überstunden mit einem ordentlichen Zuschlag vergütet werden. Dem Chef ist dieses Procedere wohl nicht bekannt. Es gibt keine klare Regelung wer an welchen Tagen länger arbeiten muss, bzw. es wird entweder gar nicht oder erst kurz vor Feierabend gefragt von Kollegen, die bereits länger in der Firma sind, ob man länger arbeiten könnte. Diese Form der " Überstundenregelung" kann ich aufgrund von Arztterminen, Freizeit- bzw. Familienterminen nicht immer leisten. Es läuft so, dass ich mir bekannte feste Termine sofort im voraus bekannt geben soll und auch noch daran erinnern soll, dann kann ich zu Feierabend um 16.30 Uhr gehen.

Ist so etwas korrekt bzw. darf ich nach Hause gehen wenn mir nicht rechtzeitig vorher angekündigt wurde, dass ich Überstunden machen soll? Wie weit im Voraus müssen Überstunden angekündigt werden?

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Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

30.07.2018 um 09:08 Uhr

Nach dem Gesetz sind Überstunden vom Arbeitgeber zu beantragen und vom Betriebsrat zu genehmigen. Erst dann sind Mitarbeiter zur Leistung verpflichtet. Dieser Vorgang braucht schon Mal seine Zeit und geht nicht von jetzt auf gleich. Nur gibt es bei euch überhaupt einen Betriebsrat? Die Schilderung nach habt ihr keinen. Dann kann der Arbeitgeber jederzeit Mehrarbeit anfordern, solange er sich an die Grenzen des ArbZG von 10 Stunden pro Tag hält.

M
MaJoK

30.07.2018 um 10:24 Uhr

Hallo, in deinem Arbeitsvertrag bist du vermutlich zu Mehrarbeit verpflichtet, ehr nicht zu Überstunden da diese genehmigungspflichtig sind und angekündigt werden müssen.


Was sind Überstunden, was ist Mehrarbeit? Rechtliche Regelung Für beide Begriffe gibt es keine verbindliche Definition. Auf dieser Website lehnen wir uns bei der Verwendung der Begriffe an die Rechtsprechung an, zwischen Tarifvertragsparteien werden teilweise andere Begrifflichkeiten verwendet.

Mehrarbeit Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Arbeitszeit, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht und innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden muss (siehe Tägliche Arbeitszeit). Mehrarbeit bezieht sich in diesem Fall immer auf das Arbeitszeitrecht und hat keinen Bezug zur Vergütung.

Überstunden Der Begriff „Überstunden“ beschreibt die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifrechtliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht und vom Vorgesetzten entweder angeordnet oder geduldet wird. Überstunden betreffen damit häufig tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Vergütung von Arbeitszeit, die über die eigentlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.

Überstunden müssen also im Grundsatz nur dann geleistet werden, wenn sie zuvor vereinbart wurden. Zulässig ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auch auf die Anordnung von Überstunden erstreckt.

Auch bei Überstunden müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zur höchsten zulässigen Arbeitszeit und zu den Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.

Exkurs: Vergütung von Überstunden Die Vergütung von Arbeit und damit auch von Überstunden ist nicht Thema des Arbeitszeitgesetzes, das ausschließlich die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzes regelt. Die Vergütung wird im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt.

Dennoch an dieser Stelle eine Antwort auf eine häufige Frage: Überstunden müssen nicht höher vergütet werden, außer dies ist in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag so vereinbart. Insofern bieten Tarifverträge branchenbezogen gute Vergleichsmaßstäbe, wenn es darum geht, eine Regelung zur Überstundenvergütung zu treffen.

Pauschale Regelungen, nach denen Überstunden generell mit dem Arbeitslohn abgegolten sind, sind unzulässig. Vielmehr muss aus der Klausel hervorgehen, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und dies muss in sinnvoller Relation zur Position und zum Gehalt stehen. Die Höchstzahl an Überstunden darf 10 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit im Monat betragen.

Das bei euch ältere AN zu Überstunden finde ich schon bedenklich. Hm und der Chef weiß das nicht,ist doch sein Geld was da ausgegeben wird!!!

Tja du könntest jetzt deinen Chef um Klarstellung bitten, vertraulich natürlich. Wenn deine Kollegen mitbekommen das du ihnen vlt. ihren "Verdienst" damit beschneidest, hast du dann sicher weniger "Freunde" in der Firma.

A
AlterMann

30.07.2018 um 18:13 Uhr

ergänzend zu BRHamburg: Der AG kann Mehrarbeit fordern, ein Kollege kann das nicht. Und auch ein AG muss bei seiner Forderung die privaten und betrieblichen Belange abwägen. Außerdem hat er eine Mindestfrist zu Anordnung einzuhalten. Die Gerichte lehnen sich hierbei überwiegend an das TzBefrG an, das bei Arbeit auf Abruf eine Frist von vier Tagen vorsieht. Wenn Ihr keinen Betriebsrat habt, bliebe die Möglichkeit, sich im Team zu einigen, wer wann Überstunden leisten will. Du kannst die Kollegen ja mal fragen, ob sie mit ihrer Art zu arbeiten eigentlich ihre Partnerschaften gefährden. :D Manche werden da vielleicht nachdenklich.

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