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Untersuchungsergebnisse an AG weitergeben?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer firma wurde jahrelang mit Cadmium gearbeitet und falsche Handschuhe getragen. Nun bietet der AG eine Untersuchung an, mit welcher die Cadmiumbelastung des Körpers von MA gemessen werden soll, welche mit Cadmium in der Vergangenheit gearbeitet haben.. Wird der Betriebsarzt die Ergebnisse der Untersuchung an den Arbeitgeber weiterleiten? Wie kann der BR sicherstellen, dass die Untersuchungsergebnisse nicht weitergegeben werden?

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Community-Antworten (3)

M
metallica

04.06.2014 um 00:52 Uhr

Die ärztliche Schweigepflicht ist für Betriebsärzte (zusätzlich zum Strafgesetzbuch) in §8 Arbeitssicherheitsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__8.html geregelt. Es sind nur Ausnahmen denkbar, wenn Leib und Leben Dritter bedroht sind. Zusätzliche Maßnahmen des BR sind dort m.E.n. nicht nötig

G
gironimo

04.06.2014 um 16:31 Uhr

Wäre es da nicht gerade wichtig, dass die Ergebnisse weitergeleitet werden?

Immerhin haben doch die falschen Schutzmaßnahmen zur Schädigung des AN geführt.

S
seesee

04.06.2014 um 21:39 Uhr

Wenn Weitergabe, dann anonymisiert. Der MA kann die Ergebnisse ja selbst weiterleiten, wenn er das möchte... Der Betriebsarzt könnte mitteilen z.B., dass bei x Mitarbeitern der Wert über dem Grenzwert liegt o.ä. Ein MA hegt die Befürchtung, dass auch andere Werte, die bei der Untersuchung rauskommen könnten, dem AG mitgeteilt werden. Das will er nicht.

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