BR- Wahl Informationen werden von der Personalabteilung angefordert - darf der Wahlvorstand Daten einfach weitergeben?
Hallo Forum,
habe als Wahlvorstand eine Mail von der externen Personalabteilung (Konzern mit mehreren Betrieben) bekommen in der sie folgende Informationen von mir Anfordern: Ende Amtszeit BR (Datum) Wahltag (Datum) Bestellung des Wahlvorstandes (Datum) Bekanntmachung Wählerliste (Datum) Erlass des Wahlausschreibens (Datum) Einsprüche bis wann möglich (Datum) Einreichung von Wahlvorschlägen (Datum) wieviele Vorschlagslisten Ergebnis Stimmauszählung (Datum) Einberufung 1. BR-Sitzung (Datum) Anzahl Wahlberechtigte
Desweiteren mailen Sie mir bitte die endgültigen Wählerlisten und das Wahlausschreiben. ) Darf ich diese Daten überhaupt weitergeben? Wenn ja ist es kein Problem. Wenn nein ist auch gut - will keine Regeln und Gesetze (Datenschutz) brechen. mfg Jürgen
Community-Antworten (2)
13.02.2006 um 16:32 Uhr
hi jürgen,
im wahlaussschreiben stehen ja eh schon die meisten daten drin. das kannste eh rüberflanken. die anzahl der vorschlagslisten ergibt sich ja durch aushang nach dem ablauf der frist, also auch kein geheimnis und die ergebnisse, also das wahlprotokoll, müßt ihr dem AG eh zukommen lassen...
also ich sehe hier keine datenschutzprobleme...
gruß, packer
13.02.2006 um 16:52 Uhr
Wählt diese Personalabteilung bzw. dieser Betrieb bei Euch mit? Wenn ja, würde ich auch sagen, daß diese Personalabteilung so nach und nach eh alle geforderten Informationen bekommt, die die übrigen Mitarbeiter auch bekommen. Sonst würde ich nichts weiter melden und auch nichts vorab.
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