GL - BR -Protokollinhalt an Mitarbeiter weitergeben?
Hallo, kann bzw. darf der BR bzw. ein Mitglied daraus den teilweisen Inhalt eines GL - BR -Protokoll (vom Monatsgespräch) an einen Mitarbeiter weitergeben?
Der MA wird sich auch mit dem BR vom zuständigen Betriebsteil noch verständigen, der hat aber wegen einer Betriebsaufspaltung dieses Protokoll nicht.
Danke euch!
Community-Antworten (5)
30.05.2022 um 19:27 Uhr
der BR ist kein Geheimrat. Solange keine geheimen Dinge beredet wurden, darf man weitererzählen, was Thema war.
31.05.2022 um 00:53 Uhr
"Der MA wird sich auch mit dem BR vom zuständigen Betriebsteil noch verständigen, der hat aber wegen einer Betriebsaufspaltung dieses Protokoll nicht." bist du für diesen MA überhaupt zuständig? Wenn nicht, dann finde ich es grenzwertig
31.05.2022 um 09:35 Uhr
Ein mir bekannter BR(V) ist deswegen mal verklagt worden. Der AG hatte Verhandlungen über Personalabbau eingeleitet. Trotz Hinweis auf Verschwiegenheit der GL/HR hat der Betriebsrat Infos über die Verhandlungen den Mitarbeitern weiter gegeben . Der AG hat darauf geklagt und hat vor Gericht verloren.
Aber ein Protokoll würde ich nicht weitergeben. Nur eine Zusammenfassung.
31.05.2022 um 10:27 Uhr
Rein juristisch darf der BR so lange Dinge an Mitarbeiter weitertragen, wie sich nicht unter Betriebsgeheimnisse gem. §79 BetrVG fallen.
Wenn man Mühe hat, dies abzugrenzen, dann lieber einmal mehr den Mund halten.
Unabhängig von der juristischen Betrachtung geht es ja auch um die Außenwirkung des BR. Wenn dieser regelmäßig in der Belegschaft über Protokoll-Inhalte spricht, wirkt das wenig vertrauenswürdig.
Wir gehen z.B. sehr diskret mit Inhalten um, finden es aber mitunter sinnvoll, mit direkt Betroffenen selbst zu sprechen, wenn die Mühlen der GL diesbezüglich zu langsam mahlen.
08.06.2022 um 01:01 Uhr
Danke euch allen, eine schöne Mischung aus dem geschriebenen wird wohl in dem Fall passen und der MA bekommt dann diese Infos so.
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