Mobbingtagebuch an dritte weitergeben
Hallo ,
wenn ein Kollege der Geschäftsleitung ein Mobbingtagebuch übergibt, darf dieser das einfach an den Abteilungsleiter, in diesem Fall der Mobbende, weitergeben ? Oder ist das ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung? Danke für Infos. Lg
Community-Antworten (3)
14.09.2020 um 20:37 Uhr
Eher ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit schützenswerter persönlicher Daten.
Habt ihr denn nicht darüber gesprochen?
14.09.2020 um 20:53 Uhr
Nein . Der AN hat dies dem Vorstand gegeben nicht der BR. Aber so was geht doch nicht !!
14.09.2020 um 21:39 Uhr
Da gebe ich dir recht. Aber was willst du - besser gesagt der AN - tun? Den AG verklagen? Eher nicht zielführend.
Als BR würde ich es dennoch beim AG ansprechen und kritisieren.
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