Erstellt am 03.06.2014 um 09:30 Uhr von Drauelbukse
Bei einer 30-Stunden-Woche ergeben sich rechnerisch im Monat 130 Stunden, für diese Stundenzahl besteht auch ein Beschäftigungsanspruch. Mehrarbeit über die vertragliche Arbeitszeit muss beim Betriebsrat beantragt werden.
Wir arbeiten mit einem Stundenkonto. Wenn in einem Monat mehr Stunden angefallen sind, werden 130 ausgezahlt, die restlichen gehen ins Arbeitszeitkonto und können dann nach Absprache und im Einvernehmen abgefeiert werden.
Gibt es bei Euch eine BV über Arbeitszeitkonten?
Erstellt am 03.06.2014 um 09:35 Uhr von Pjöööng
Mathematisch exakt sind es 130,26875 Stunden.
Erstellt am 03.06.2014 um 09:41 Uhr von ffhhii
Nein die gibt es bei uns nicht die mehr gearbeitet stunden werden bezahlt was die meisten tz Kräfte auch gerne machen nur wenn dann monate kommen wo aufeinmal 20 stunden fehlen die auch nicht bezahlt werden bringt das finanziell ein paar robleme mit sich
Erstellt am 03.06.2014 um 10:03 Uhr von ffhhii
Hallo von null! Mathematisch ist das ja okay aber wie sieht es rechtlich aus ? Sind die 130 stunden bindet auch wenn der Arbeitgeber die nicht umsetzen kann wie im
Februar oder monate mit vielen Feiertagen?
Erstellt am 03.06.2014 um 11:26 Uhr von Pjöööng
Wenn 30 Stunden pro Woche vereinbart wurden, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch entsprechend zu beschäftigen und zu entlohnen. Beschäftigt er ihn nicht, so liegt in der Regel sogenannter Annahmeverzug vor und er hat dennoch zu zahlen.
Wenn der Monat nur vier Wochen hat, dann fallen in diesen somit nur 120 Stunden. Dafür hat dann vielleicht der März 138 Arbeitsstunden. Wichtig ist (sofern es keine Vereinbarung zu Arbeitszeitkonten gibt), dass pro Woche 30 Stunden entlohnt werden.
Erstellt am 03.06.2014 um 14:18 Uhr von gironimo
Teilzeit ist alles, was weniger als die (tarifliche) Normalarbeitszeit ist. Und da kommt es tatsächlich auf den Arbeitsvertrag an, was da im Detail vereinbart wurde. Es kann also sein, das Schwankungen möglich sind, weil es so vereinbart ist oder eben nicht. Dann kann, (wie hier ja schon geschrieben ist) ein Annahmeverzug entsteht.
Also genau den Vertrag prüfen.