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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

30 stunden in der woche sind wieviel im monat

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ffhhii
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben bei uns im Betrieb tz Kräfte die im vertrag stehen haben das die wöchentlich Arbeitszeit 30 stunden beträgt jedoch kann sie aus betrieblichen gründen erhöht werden! Bezahlung erfolgt nach geleisteten stunden. Meine frage ist wieviel stunden im monat müssen die tz Kräfte machen? Unser br Vorsitzender ist der Meinung das es 120 stunden im monat sind. Laut meiner rechnung sind es aber 130 mindestens.gibt es dazu ein Gesetz das dieses genau regelt? Ich muss dazu noch sagen das es auch vorkommt das manche tz Kräfte monate haben wo sie 140 stunden und mehr machen und andere monate mit 110 Stunden nach hause gehen, es gleicht sich zwar ubers jahr aus aber in den monaten mit wenig stunden fehlt bares geld! Darf das gemacht werden und wieviel stunden im monat ist eine 30 stunden woche?

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Community-Antworten (6)

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Drauelbukse

03.06.2014 um 11:30 Uhr

Bei einer 30-Stunden-Woche ergeben sich rechnerisch im Monat 130 Stunden, für diese Stundenzahl besteht auch ein Beschäftigungsanspruch. Mehrarbeit über die vertragliche Arbeitszeit muss beim Betriebsrat beantragt werden. Wir arbeiten mit einem Stundenkonto. Wenn in einem Monat mehr Stunden angefallen sind, werden 130 ausgezahlt, die restlichen gehen ins Arbeitszeitkonto und können dann nach Absprache und im Einvernehmen abgefeiert werden. Gibt es bei Euch eine BV über Arbeitszeitkonten?

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Pjöööng

03.06.2014 um 11:35 Uhr

Mathematisch exakt sind es 130,26875 Stunden.

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ffhhii

03.06.2014 um 11:41 Uhr

Nein die gibt es bei uns nicht die mehr gearbeitet stunden werden bezahlt was die meisten tz Kräfte auch gerne machen nur wenn dann monate kommen wo aufeinmal 20 stunden fehlen die auch nicht bezahlt werden bringt das finanziell ein paar robleme mit sich

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ffhhii

03.06.2014 um 12:03 Uhr

Hallo von null! Mathematisch ist das ja okay aber wie sieht es rechtlich aus ? Sind die 130 stunden bindet auch wenn der Arbeitgeber die nicht umsetzen kann wie im Februar oder monate mit vielen Feiertagen?

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Pjöööng

03.06.2014 um 13:26 Uhr

Wenn 30 Stunden pro Woche vereinbart wurden, so hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch entsprechend zu beschäftigen und zu entlohnen. Beschäftigt er ihn nicht, so liegt in der Regel sogenannter Annahmeverzug vor und er hat dennoch zu zahlen.

Wenn der Monat nur vier Wochen hat, dann fallen in diesen somit nur 120 Stunden. Dafür hat dann vielleicht der März 138 Arbeitsstunden. Wichtig ist (sofern es keine Vereinbarung zu Arbeitszeitkonten gibt), dass pro Woche 30 Stunden entlohnt werden.

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gironimo

03.06.2014 um 16:18 Uhr

Teilzeit ist alles, was weniger als die (tarifliche) Normalarbeitszeit ist. Und da kommt es tatsächlich auf den Arbeitsvertrag an, was da im Detail vereinbart wurde. Es kann also sein, das Schwankungen möglich sind, weil es so vereinbart ist oder eben nicht. Dann kann, (wie hier ja schon geschrieben ist) ein Annahmeverzug entsteht.

Also genau den Vertrag prüfen.

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