Abzug der Pause auch wenn keine gemacht wurde
Hallo,
angeblich wurde bei uns durch den GBR vereinbart, dass die Mitarbeiter eine Stunde Pause machen müssen. Rund 80% der Kolleginnen und Kollegen machen keine Mittagspause und stempeln auch nicht aus. Es wird dann automatisch eine Stunde abgezogen. Soweit ich weiß muss nach 6 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Bei einem 8 Stunden Job 45 Minuten Pause.
Wenn im Betrieb jemand erst nach 6 Stunden und 5 Minuten ausstempelt (z.B. am Freitag) und dann nach hause geht, werden ihm 30 Minuten Pause abgezogen. Derjenige hat dann ein Minus von 25 Minuten an diesem Tag! Das kann doch nicht richtig sein.
Es wird schwierig werden die Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen, dass es sehr wichtig ist die Pausen wirklich zu machen UND aus/einzustempeln.
Liegt daran, dass einige Abteilungen krankeitsbedingt häufig unterbesetzt sind und deshalb durchgearbeitet wird.
Community-Antworten (49)
31.05.2014 um 14:17 Uhr
Dann muss der br zusehen, dass eine Pause gemacht werden kann. Dass nach 6 Std und 5 min Arbeit ne Pause abgezogen wird, ist vollkommen korrekt.
Die BV des GBR ist auch möglich. Und auf der Ebene des GBR scheint sie auch gut aufgehoben. So bindet man Personal einfach zeitlich länger im Betrieb, bezahlt aber nur die geleistete AZ. Wenngleich: Die AN in der Pause können weitestgehend das machen, was sie wollen.
31.05.2014 um 14:18 Uhr
Ja, hier ist einiges nicht ganz richtig!
Die Übertragung ganzer Sachbereiche an den GBR ist unzulässig. § 50 Abs. 2 BetrVG erlaubt hier nur die Übertragung einer bestimmten Angelegenheit. Hier handelt es sich aber um einen Kernbereich eines BR nach § 87 Abs. 1 Satz 1, 2 und 7 BetrVG. Ein GBR kann daher hier überhaupt keine Regelungen für alle Betriebe treffen. Hiervon ausgenommen sind Betriebe, wo kein BR besteht.
„Wenn im Betrieb jemand erst nach 6 Stunden und 5 Minuten ausstempelt (z.B. am Freitag) und dann nach hause geht, werden ihm 30 Minuten Pause abgezogen. Derjenige hat dann ein Minus von 25 Minuten an diesem Tag! Das kann doch nicht richtig sein.“
Kommt auf die betrieblich gültige Pausenregelung an. Die vom GBR ist hier gegenstandslos. Sie verstößt in dieser Form so gegen einiges: Persönlichkeitsrecht (hier Freizeitgestaltung durch Verlängerung der Anwesenheit im Betrieb), Zuständigkeit und § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifautonomie), um nur die wichtigsten zu nennen.
Die Vorschrift des AZG besagt ja nicht, dass die Pausen nicht schon vorher gemacht werden dürfen, sondern nur, ab wann spätestens. Besteht jetzt eine Pausenregelung dahin gehend, dass sie noch innerhalb der hier genannten Sechs (6) Std. gemacht werden muss, und es wird dennoch weitergearbeitet, so besteht hierzu kein Auftrag des AG und ist von ihm auch nicht abzugelten. Was letztlich dazu führt, dass hierdurch nicht nur gegen die betriebliche Pausenregelung - die ja auch dem Gesundheitsschutz dient - verstoßen wurde, sondern auch gegen die betriebliche Ordnung. Hier könnte dann ein AG, oder sollte es sogar, Abmahnungen aussprechen. Er wäre hier also berechtigt, die Pausenzeiten abzuziehen.
Besteht keine Pausenregelung und die Arbeitszeit endet nach 6 Std. und fünf (5) Minuten, besteht kein Anrecht des AG, hier eine Pause abzuziehen. Die fünf min. Mehrarbeit darf er aber nicht dulden, da hier ein Verstoß gegen das AZG vorliegt; diese müsste er sogar untersagen. Diese landen daher im Nirvana.
Die hier offensichtlich schlechte Personalplanung, würde dann aber im Zuständigkeitsbereich des GBR liegen. Das wäre jetzt ein Grund, ihm einmal mitzuteilen, was eigentlich wirklich "SEIN" Kernbereich ist.
31.05.2014 um 14:25 Uhr
Jhakka Kannst du deine Aussage bitte nochmal überdenken?
31.05.2014 um 14:25 Uhr
@Kölner „Die AN in der Pause können weitestgehend das machen, was sie wollen.“ Jawohl! Gefängnisinsassen auch!
31.05.2014 um 14:27 Uhr
@Kölner "Kannst du deine Aussage bitte nochmal überdenken?"
Nein! Brauche ich nicht, und werde ich deshalb auch nicht!
Nachtrag: Ich habe da auch einen Haufen Verbündete! Weiß eigentlich jemand, wieviel Richter es am BAG gibt?
31.05.2014 um 14:29 Uhr
Gut, wie schon früher, dann ist sie falsch.
31.05.2014 um 14:41 Uhr
@Kölner
"Gut, wie schon früher, dann ist sie falsch." Wenn Du jetzt auch noch das "sie" in "meine" ändern würdest, wäre es korrekt.
Als Zusatz könnte noch "Vollumfänglich" hinzu kommen.
Aber egal. Fehler sind ja schließlich dazu da, gemacht zu werden.
31.05.2014 um 14:50 Uhr
Du musst texte, sofern du sie liest, auch verstehen. Ein GBR kann BVs über Pausenzeichen sehr wohl für mehrere Betriebe abschließen. Gerade bei schichtbetrieben ohne TV ist das üblich.
Aber, so kennen wir dich ja, brüllen, ggf. (Verbale) Schläge androhen und dann verschwinden und unter einem anderen nick wieder auftauchen.
Empfehlenswert und hilfreich sind auch die einschlägigen Kommentare (Fitting sei in erster Linie empfohlen), das BAG aus 2001 und 2009 hat auch geurteilt, jurablogs kann helfen und ansonsten muss man auch schon mal Dinge so akzeptieren, wie sie sind. Es zeugt allerdings von einer gewissen Arglist, wenn man so tut, als wenn man was wüsste. Doof nur für diejenigen, die solchen Typen wie dir einfach glauben, weil sie meinen, recht zu haben.
31.05.2014 um 15:14 Uhr
Hat dir jetzt einer Salz statt Zucker in den Kaffee getan?
Wenn Du schon im Fantasialand herumläufst, solltest Du aber auch eine Landkarte mitnehmen.
Ich Wünsche jedem, natürlich auch Dir, dass derjenige der sich einmal verläuft, auch den richtigen Weg wiederfindet.
31.05.2014 um 15:21 Uhr
Lass gut sein. Du hast deine Meinung, meinst im recht zu sein und gut ists. Gefährlich ist es nur für diejenigen, die dir eine richtige Meinung zutrauten und dann auf dem Holzweg sind.
Alles gute dir!
31.05.2014 um 17:46 Uhr
Nein lieber Kölner, nichts ist gut!
Ich komme ja eigentlich aus Foren, wo nicht der Nickname für die Richtigkeit eines Inhalts steht, sondern dieser eher nebensächlich ist und nur das gesagte (geschriebene) Wort Gegenstand einer Diskussion ist. Dass es hier anders zu sein scheint, ist ein Umstand den man zwar nicht richtig finden, aber wohl so hinnehmen muss.
Das bedeutet jetzt aber nicht, das ich mich auf den gleichen Level begeben muss oder werde. Im Gegenteil. Alles was ich hier von mir gebe, habe ich auch zu belegen und sollte nicht einfach nur so dahergesagt sein. Das gilt für mich, und sollte auch für alle anderen hier so sein. Mache ich hier Fehler, muss und werde ich auch die Prügel dafür hinnehmen. Sofern es sich auf die Sache bezieht und nicht persönlich wird, ist auch alles in Ordnung.
Ich Sehe auch keinen Sinn darin, hier jemanden anzugreifen, der würde man ihn persönlich kennen, vielleicht sogar der beste Freund sein könnte. Das ist ein aus der Lebenserfahrung heraus gewachsener Grundsatz, der mir schon oft weiter geholfen hat. Naja, vielleicht schaue ich auch zu viele Filme und Glaube noch an das Grundsätzlich Gute im Menschen.
Ich gesteh allerdings ein, dass meine kurzen Antworten einwenig Patzig wirken können und auch etwas endgültiges/unbelehrbares ausdrücken könnten. Hierfür darf ich mich dann Entschuldigen. Denn auch ich bin nicht perfekt und habe so meine Schwächen.
Ich möchte aber dennoch einmal auf dieses Thema eingehen und zumindest in Auszügen belegen, warum ich dieser Auffassung bin.
Da Du ja auf den Fitting verweist. Fitting sagt: Der Gesamtbetriebsrat ist ein selbstständiges betriebsverfassungsrechtliches Organ und als solches gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 BetrVG den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet. Er kann dem örtlichen BR daher keine Weisungen erteilen oder verbindliche Richtlinien für seine Entscheidung festlegen. Er hat nicht das Recht, irgendwelche Vorgänge „an sich zu ziehen“.
Das BAG sagt: Vom Gesetz abweichende Zuständigkeiten können nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeräumt werden. Beschl. v. 11.11.1998, Az.: 4 ABR 40/97
Das BAG sagt auch heute noch: Der Gesamtbetriebsrat ist kraft Gesetzes gem. § 50 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG zuständig bei der Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Diese beiden Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, sonst bleibt es bei der grundsätzlichen Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats.
So ähnlich sah es das BAG auch schon in der Steinzeit des BetrVG: Beschl. v. 20.12.1988, Az.: 1 ABR 63/87 Auch dessen Vorgänger – welcher Zeitraum ist dieses jetzt? – waren sich hier schon einig: BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73: Amtlicher Leitsatz: Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen, nur dann zuständig, wenn von der Regelungsmaterie her ein zwingendes Erfordernis für eine einheitliche Regelung auf Unternehmensebene besteht. Hierbei ist auf die Verhältnisse des einzelnen konkreten Unternehmens und der konkreten Betriebsräte abzustellen.
Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung diesen Grundsatz bis heute bekräftigt.
Auch hat das BAG mit Beschl. v. 18.10.1994, Az.: 1 ABR 17/94 festgehalten, dass auch bei zentral geführten Unternehmen kein Grund gegeben ist, Entscheidungen unbedingt auf die Gesamtbetriebsratsebene zu verlagern, solange der Einzelbetriebsrat die vom Unternehmer zentral gelenkte Entscheidung zu beeinflussen vermöge. Die Konzentration der Entscheidungskompetenz bei der Unternehmensleitung lässt die Zuständigkeit des Einzelbetriebsrats ebenfalls nicht entfallen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, für einen kompetenten Verhandlungspartner auf betrieblicher Ebene zu sorgen. Andernfalls hätte es der Arbeitgeber in der Hand, durch Organisation die Einzelbetriebsräte auszuschalten.
Für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats soll es viel mehr ausreichen, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, die nicht durch örtliche Betriebsräte erfolgen kann. Maßgebend für die Beurteilung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats aufgrund zwingender betriebsübergreifender Regelung ist vor allem der Gegenstand des Beteiligungsrechts. BAG, 11.12.2001 – 1 AZR 193/01; BAG, 15.01.2002 – 1 ABR 10/01.
Was jetzt die Zuständigkeiten nach § 87 betrifft, so sagt das BAG am 09.12.2003 - 1 ABR 49/02 Amtlicher Leitsatz: In Angelegenheiten, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG in vollem Umfang der Mitbestimmung unterliegen, wird der Gesamtbetriebsrat nicht bereits deshalb nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zuständig, weil ein die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit regelnder Tarifvertrag lediglich freiwillige ergänzende Betriebsvereinbarungen zulässt und der Arbeitgeber nur zum Abschluss einer unternehmenseinheitlichen Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat bereit ist.
Im Bereich der sozialen Angelegenheiten ist grundsätzlich der Einzelbetriebsrat zuständig, da die Angelegenheiten in der Regel betriebsbezogen sind. Ausnahmsweise wäre der GBR aber zuständig, wenn mehrere Betriebe produktionstechnisch oder in Arbeitsabläufen derart miteinander verbunden sind, dass nur eine einheitliche Regelung gerechtfertigt ist. BAG 19. 6. 2012 − 1 ABR 19/11..
Grundsätzlich gilt aber: Die Übertragung von Aufgaben auf den Gesamtbetriebsrat kann nie generell, sondern nur von Fall zu Fall erfolgen. Sie setzt einen Mehrheitsbeschluss des Betriebsrats nach § 50 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 27 Abs. 2 Satz 3 BetrVG voraus und bedarf der Schriftform nach § 126 BGB.
Im Fall einer Pausenregelung durch einen GBR, die überhaupt erst dann möglich wäre, wenn es in keinem Betrieb eine Regelung hierzu gäbe, bedarf es eines Beschlusses aller hier beteiligten Betriebsräte. Ein Widerruf der Aufgabenübertragung ist durch einen Mehrheitsbeschluss jederzeit möglich. Dieser wirkt auch dann, wenn nur ein beteiligter BR dieses beschließt.
Schließen der GBR und der örtliche BR über dieselbe Angelegenheit eine Vereinbarung mit dem AG, stellt sich die Frage, welche Vorrang hat. Maßgebend ist dabei die Zuständigkeit des Gremiums. Bei zwingender Mitbestimmung ist beispielsweise nur der örtliche BR zuständig, sodass die BV des GBR unwirksam ist. Auch eine freiwillige Vereinbarung kann dem nicht vorgreifen. Im Rahmen freiwilliger Mitbestimmung kommt es dagegen auf die zeitlich Erste an, nicht auf die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung.
Auch dem Beschluss des BAG vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, ist so einiges über grundsätzliches zu den Zuständigkeiten zu entnehmen.
Das ist jetzt nur ein Ansatz des Versuchs, hier etwas Klarheit zu bekommen. Was Urteile hierzu betrifft, so gibt es die zuhauf.
Hiermit wollen wir es jetzt aber belassen. Ich Glaube aber, dass man hieran erkennen können sollte, dass ich mir nicht einfach irgendetwas aus den Fingern Sauge um hier einen auf Wichtig zu machen.
mfg
Nachtrag um 16:03 Uhr
Und um jetzt Spekulationen bezüglich des Nicks aus der Welt zu schaffen: Dieser ist keine Eigenkreation, sondern ein Überbleibsel aus einer Pakistanreise. Dort gibt es einen Ort, der sich so schimpft und mir nachhaltig in Erinnerung geblieben ist.
31.05.2014 um 18:16 Uhr
Die Textwüste macht es auch nicht besser. Insbesondere ersetzt sie nicht das Denken. Aber dafür muss man natürlich die entsprechenden Fähigkeiten besitzen
31.05.2014 um 18:27 Uhr
Warum tauchen eigentlich diverse Nicks immer dann auf, wenn jemand glaubt, hier etwas unterstützen oder gar bekräftigen zu müssen?
Auf den hochgeistigen Inhalt möchte ich hier gar nicht erst eingehen. Wäre ja sowieso eine reine Zeitverschwendung.
31.05.2014 um 18:35 Uhr
Kölner, natürlich hast du recht. Aber was soll die Diskussion?
31.05.2014 um 18:35 Uhr
Darf eine BV einen AN schlechterstellen? Ein aufzwingen von Pausenzeit außerhalb der Gesetzlichen Gestaltung würde ja so was sein. Das die Kollegen nach 6 Std Pause machen müssen, muss der AG regeln der BR muss darauf achten das der AG dem AN die Pausen gibt.z.B durch feste Pausenzeiten.
Das Minus von 25 min verstehe ich nicht. Warum geht der AN nicht 5 Min früher????
Der echte Text der "Vereinbarung" würde mich interessieren, die AN´s wohl auch, warum steht es nirgends? FORDERT die Vereinbarung ein! Ihr habt ein rechtdarauf zu lesen was Vereinbart wurde, wenn es euch nicht passt müsst ihr mit eurem BR Reden. Ggf hat die Vereinbarung für euch einen sinn. Pausenausfall wegen Krankheit ich kein Argument, sondern ein Böser Fehler im System.Und ich frage mich beim wenn der Fehler zu suchen ist.
31.05.2014 um 19:17 Uhr
@Hartmut „Kölner, natürlich hast du recht.?“ Kannst Du dieses auch begründen? Oder gehört es wieder einmal in die Kategorie „Weil ich es sage“
„Aber was soll die Diskussion?“ Oh, die ist schon wichtig und auch sinnvoll. Gibt es hier doch unterschiedliche Auffassungen. Und ein Forum ist ja nunmal dazu da, solches zu diskutieren.
Und noch einmal, unabhängig von darüber hinaus sonst noch bestehenden Verhinderungsgründen, vermag ich bei einer Pausenregelung nicht zu erkennen, wo hier eine Notwendigkeit besteht, eine für alle Betriebe geltende Pausenregelung durch den GBR zu erstellen, die nicht der örtliche auch hinbekommt.
Selbst eine rechtsfähige Beauftragung, die dann aber von allen örtlichen BRs kommen müsste, vermag ich nicht zu erkennen.
Da Du ja einen anderen Kenntnisstand hast, worauf sonst sollte diese Feststellung basieren, kannst Du uns ja an deinem Wissen teilhaben lassen und es uns mitteilen.
31.05.2014 um 20:13 Uhr
angeblich wurde bei uns durch den GBR vereinbart<
Na dann muss das doch irgendwo stehen. (G)BVs müssen doch verröffentlicht werden und der örtliche BR sollte es so wie so wissen - hat er doch Kollegen in den GBR entsandt. Dann weiß man vielleicht konkreteres.
Und selbst wenn, kann doch der örtliche BR eine bessere/andere Regelung herbeiführen, wenn die Gesamt-BV nicht funktioniert.
Eine Pausenregelung ist das eine, die Zeiterfassung dazu das andere - und die Umsetzung, dass tatsächlich die Pausen gemacht werden, ist auch wieder ein anderes Thema.
Und da finde ich die Aussage: >Es wird schwierig werden die Kolleginnen und Kollegen davon zu überzeugen (....). Liegt daran, dass einige Abteilungen krankeitsbedingt häufig unterbesetzt sind und deshalb durchgearbeitet wird.< schon etwas befremdlich. Es kann doch nicht sein, dass die AN das Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen, dass der Arbeitgeber offenbar nicht hat. Wenn es denn so ist, dass die Kollegen durcharbeiten, müsst Ihr den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.
31.05.2014 um 20:57 Uhr
Lieber gironimo, ich bin ein großer Fan von dir, aberbitte lass doch die Finger weg von den Beiträgen anderer Nicks, das hast du nicht nötig! An die Schreiber der neuen Beiträge, die Fragen sind viel zu dünn!!! Hier wird Antwortern viel zu früh ein "Traumideal" aufgezwängt!
31.05.2014 um 21:37 Uhr
Hallo,
da habe ich ja ganz schön was losgetreten mit meiner Frage.
Mir ging es hauptsächlich mal um den Freitag, einen 6 Stunden Tag. Wenn ich also einen 6 Stunden Tag vor mir habe muss ich keine Pause machen. Klingelt jetzt kurz vor Schluss noch das Telefon gehe ich nicht mehr ran, weil ich ja nicht weiß wie lange das Gespräch dauern wird und ich bei einem längeren Gespräch über meine 6 Stunden komme. Oder ich bin gerade dabei einen Brief oder eine Mail zu schreiben und bin noch nicht fertig, wenn meine 6 Stunden voll sind. Es kann also immer wieder mal sein, dass die 6 Stunden kurzzeitig überschritten werden. Zur Strafe, dass ich eben nicht schon fünf Minuten vor Feierabend zusammenräume und die Uhr nicht mehr aus den Augen lasse werden mir bei einer Überschreitung von 5 Minuten 30 Minuten Pause abgezogen.
Das ist es was ich nicht verstehe. Wenn mir die Zeit > 6 Stunden abgezogen werden würde, im Beispiel also 5 Minuten, kein Problem aber 30 Minuten bei einer Überschreitung von nur 5 Minuten, da fehlt mir jegliches Verständnis.
Ach ja, nächste Woche kommt die Vors. des GBR zu uns und wird dann entsprechend mit Fragen bombadiert, denn vom alten BR haben wir nichts zu erwarten. Die haben noch nicht mal Protokolle geschrieben oder sonst was gemacht. Der alte BR war noch nicht mal über die anstehenden Massenentlassungen informiert. Es wird ein sehr hartes Stück Arbeit die NL Leitung jetzt auf die richtige Spur zu bringen.
31.05.2014 um 22:06 Uhr
Ich denke man sollte die Frage anders herum stellen. Es ist nicht eine Frage der Arbeitszeit, sondern der Arbeitszeiterfassung. Wie funktioniert diese....minutengenau oder im 15 Min. Rhythmus? Ich denke da läuft irgendwie Grundsätzlich was verkehrt. Mal angenommen ihr hättet 1000 Leute im Betrieb und alle hätten um 12:00 Uhr nach sechs Stunde Feierabend, aber es wäre nur eine Stempeluhr zur verfügung. Die ersten 10 die abstempeln hätten eben Glück und die restlichen 990 bekommen 15 oder 30 min ab gezogen. Da passt was nicht.
31.05.2014 um 22:15 Uhr
die Zeiterfassung erfolgt am PC durch Einwahl in ein entsprechendes Programm. Also keine Wartezeit.
31.05.2014 um 22:16 Uhr
Und was wäre, wenn Du deine Pause vorher machen würdest? So etwa nach 4 Stunden Arbeitszeit? Dann spielen die 5 Minuten doch gar keine Rolle und Du hast Deine Pause, die dir doch sowieso abgezogen wird.
31.05.2014 um 22:29 Uhr
@Kölner
Machen die spielchen wirklich soviel spaß?
Erst ganther und dann Dörte. Wer oder was kommt als nächstes??
Sorry, Paula hätte ich beinahe übersehen.
31.05.2014 um 22:34 Uhr
wenn ich am Freitag nach 6 Stunden meinen Arbeitsplatz verlassen kann, dann will ich das auch tun und nicht noch für den Fall der Fälle eine Pause machen (müssen). Oder anders gesagt: ich will meinen 6 Stunden Dienst machen und dann nach Hause.
31.05.2014 um 22:35 Uhr
Orion er ist halt besser im Bett als Du.
31.05.2014 um 22:42 Uhr
Orion, ich bin nur ich, niemand andres. Du solltest nicht Dinge behaupten, die ich nicht mache, wohl aber ein paar andere. Also bitte.
Vor Jahren habe ich unseren Rainer aber mal hinters Licht geführt mit einem nick namens giovanna. Ich könnte damit beweisen, dass er bereit ist, leute gegeneinander aufzuhetzen.
Demnach solltest du mit solchen Unterstellungen aufhören. Sie erlauben nur den schwachmaten weiterhin ihre allmachtsphantasien zu beflügeln.
BTW: Wer bist denn du noch? Mindestens einen weiteren nick musst du ja haben
31.05.2014 um 22:49 Uhr
@wieso Denke Du hast mich nicht ganz verstanden. Ein Gesetz Vertrag, oder sonstiges geben als Grundlage was vor. Hier kann der AG nicht einfach kommen und sagen ich mache es so und so. Wo ist seine Grundlage auf der er sich beruft?
Übrigens ist sex nur im Bett auf die Dauer langweilig.
31.05.2014 um 22:53 Uhr
Wieso. Genau das ist es: nach 6 Std soll man gehen - ohne pausenabzug. Oder bei mehr als 6 Std mit pausenabzug. Du kennst die regeln doch jetzt. Arbeitet man eben mehr als 6 Std muss man mit dem Abzug der Pause rechnen. Das ist absolut ArbZG konform. Im Gegenteil hätte der AG ein Problem, wenn er es nicht macht.
Fertig
31.05.2014 um 22:54 Uhr
Kölner Ich zweifle ja nicht deine Beobachtungsfähigkeit an, sondern stelle nur fest, wie paradox es ist, einen maskierten Nick zu fragen, wer er ist.
31.05.2014 um 22:55 Uhr
@Dörte
Ist ja auch nicht schwer, ich habe ja auch kein Bett, sondern bin eines in dem sich so einige Tummeln.
Ich schau mir das Geplänkel auf dieser Milchstraßenseitengasse schon länger an. Leider wird die Sicht immer schlechter und ich muss mich dann für einige Monate mit etwas anderem Beschäftigen.
Schade, leider geht es nirgendwo sonst so lustig zu wie in eurem Randgebiet. Das scheint sowieso irgendwie Absicht dahinter zu stecken. Wenn ich mir vorstelle, dass Homo sapiens im Zentrum eurer Galaxie Leben würden, könnte ich auch verstehen, warum dort die Schwarzen Löcher weniger werden.
31.05.2014 um 22:56 Uhr
Snooker mit dir wird es auch im Bett "Dauer langweilig".
31.05.2014 um 23:00 Uhr
Orion mir war so als ob du vom der Stamm Polybär warst?
31.05.2014 um 23:02 Uhr
oh Orion was soll das jetzt hier? Ichglaube Kölner braucht keine gespaltene Persönlichkeit und ich auch nicht! Kehre vor Deiner Tür!?!
Die juristische Frage ist eigentlich schon interessant genug. Da brauch ich keinen Kindergarten hier.
M.E. müsste man die Sache hier noch mal auseinanderdröseln. Da gibt es nämlich mindestens 3 interessante Fragen zu klären. Aber ohne den konkreten Text der Vereinbarung mit dem GBR ist das hier ein schöner Potpourri der eigenen Phantasien
31.05.2014 um 23:02 Uhr
auch wenn ich neu bin erlaube ich mir euch darum zu bitten eure Streitereien anderswo auszuüben. Wenn ich eine E-Mail Benachrichtigung über eine neue Antwort erhalte möchte ich auch eine Antwort auf meinen Beitrag vorfinden und nicht sowas. Danke
Ob es tatsächlich so eine BV des GBR gibt wissen wir noch nicht. Bislang wurde das vom Personalbüro so behauptet.
31.05.2014 um 23:06 Uhr
Jo giovanna
deshalb lieb ich ja auch die Abwechslung
Kölner, glaubst Du wirklich Dir kauft es noch einer ab mit ich hab es damals ein mal gemacht und nu hab ich es mal eben zu Spass gemacht. Bei dem einem ist es ne Mischung zwischen Dr. Jykell und Mr. Hyde, bei Dir eine zwischen Stan Laurel und Oliver Hardy.
31.05.2014 um 23:06 Uhr
@ Kölner Wers glaubt wird Selig. Du magst deine Art, was war es nochmal? „Ach ja: Homo sapiens“, ja veräppeln können, aber doch nicht einen Orion der tagtäglich seine Anhängsel im Zaume halten muss.
@Dörte Polybären? Ja die haben wir hier auch. Aber Stämme gibt es hiervon mittlerweile nicht mehr. Sie sind fast ausgestorben. Werden sie doch von den Nubbelianern gejagt und zum Heizen benutzt.
Da wir bei uns auch so eine Art von Welpenschutz haben, überlegen wir nun, ob wir den Nubbelianern nicht den Krieg erklären sollen.
31.05.2014 um 23:11 Uhr
Die können nicht nur behaupten, sondern müssen ja ein Exemplar von dieser BV haben. Also auffordern diese zu zeigen. Mir ist es allerdings auch schleierhaft warum der BR keine Kopie von allem BVen hat die der GBR abgeschlossen hat. Ist schon alles ein bischen lässig wie es da gehandhabt wird.
31.05.2014 um 23:13 Uhr
den alten BR kannst vergessen. Die haben nichts aber auch gar nichts gemacht. Keine Protokolle und auch sonst nix. Habs schon in einem anderen Beitrag geschrieben, dass der BR noch nicht mal über die anstehenden Massenentlassungen informiert war. Es erwatet uns eine Menge Arbeit.
Ich mach dann mal Schluss für heute.
31.05.2014 um 23:15 Uhr
Orion du warst doch mit Söhnke und Polybär zusammen bei den Pfadfindern. Das hast du selber geschrieben.
Snooker deshalb lieb ich ja auch die Abwechslung, du Ferkel!
wieso was willst du? Must du nicht aus stempeln? 6 Std sind rum. Geh halt Heim.
31.05.2014 um 23:17 Uhr
@paula Wo siehst Du hier Fantasien? Okay, persönliche Sichtweisen könnte man hier ev. einordnen. Wie aber ist es mit den Sichtweisen der Richter des BAG?
Hängen oder hingen die Richter auch nur an ihren Fantasien und haben diese im Namen des Volkes unter diese gebracht? Irgendwie finde ich das nicht ganz schlüssig, was du hier sagst.
@wieso
Ja, der Genosse jHakka hat das Schlachtfeld scheinbar verlassen und hängt bestimmt auch schon beim Tatort. Aber irgendwie kann ich auch verstehen, wenn er die Faxen dicke hat.
31.05.2014 um 23:19 Uhr
@dörte
okay, dann sag ich dem am Telefon: sorry, meine 6 Stunden sind um ich kann nicht länger mit Ihnen sprechen und tschüss. Tolle Lösung
31.05.2014 um 23:28 Uhr
wieso dann würdest du endlich mal Zeiten das die nicht alles mit dir machen können du Weichtier. Und dann müssten sie mit dir und dem BR in ein Konstruktives Gespräch gehen und eine Vernünftige Lösung finden.
Orion pass mal gut auf du alte Hippe. Wenn hier was hängt dann ist es was bei dir! Und deinen halbseidigen Warmduscher Nick anklatscht einer TV Sendung kannte dir so was von hinter deinem Avekateschnüss stecken.
31.05.2014 um 23:34 Uhr
Das BAG entscheidet Einzelfälle und diese sollte man sich in Gänze zur Gemüte führen bevor man verallgemeinert. Das ist auch das Problem die immer meinen im Kommentar steht die Lösung. Falsch! Im (guten) Kommentar steht (vielleicht) wo ich die Lösung finde.
Mir bringt es also nix wenn mich hier jemand mit dem Fitting belehren will. Die Systematik zB des § 50 BetrVG braucht mir niemand zu erklären. Die Frage habe ich jeden Tag auf dem Tisch. Interessanter ist doch warum die Waage mal zur einen Seite fällt und mal zur anderen. Das darf man nämlich nicht so eindimensional sehen. So kann z.B selbst so nette Themen wie Arbeitszeit mal so zu sehen sein und bei der nächsten Konstellation so.
Daher brauche auch hier die Fakten. Das geht bei der Zuständigkeit los. Geht über den Regelungsinhalt, weiter zur Auslegung und dann zur Anwendung.
Der automatische Pausenabzug ist in vielen Betrieben Usus. Wir haben bei uns über die Gewerkschaft mal abgefragt wie viele BRs das in unserer Branche vereinbart haben. Über 90%. Habe dazu eine eigene Meinung aber das ist noch was anderes
31.05.2014 um 23:37 Uhr
@Dörte Nanana, was ist das den für eine Ausdrucksweise? Auch wenn ich nur aus der Ferne zuschaue – was soll der Blödsinn (das sagt man doch bei euch so oder?) mit dem Fernsehen? -, so habe ich doch mitbekommen, dass Mädels sich so nicht ausdrücken sollten. Oder gehört das jetzt schon in die Schublade der Emanzipation? Und ja, natürlich schaue ich fern. Könnte ich euch sonst zuschauen und an Euch erfreuen?
31.05.2014 um 23:45 Uhr
@paula Das mit dem Pausenabzug ist doch in Ordnung. Soll er doch dafür sorgen, dass diese auch gemacht werden. Wer diese ignoriert - vielleicht mit dem Hintergedanken, diese dann bezahlt zu bekommen - darf sich dann auch nicht beschweren, wenn dieses nicht der Fall ist.
Auch dem Rest kann ich nichts Negatives entnehmen.
Da Thread gesperrt halt hier: @polybär Sorry, aber was du unten angibst, ist mir total fremd. Hier scheint einer Spielchen zu treiben. Nichts von dem dort angegebenen habe ich in irgendeiner Form von mir gegeben. Auch habe ich keine Mails verschickt und was von Schwarzen Haaren gelabert. Täte mich jetzt auch interessieren, wer hier so etwas verbreitet.
31.05.2014 um 23:52 Uhr
ich habe eine Erwartungshaltung an den AG und seine Führungskräfte. Und wenn der AG sauber arbeitet brauch er keinen Pausenabzug. Denn die Leute werden die Pause tatsächlich machen
01.06.2014 um 00:34 Uhr
@paula ist ja in so weit alles richtig und auch das was ich hier immer sage. Urteile sind nur Einzelfallentscheidungen. Und was hier die Pausenregelung betrifft kann es nicht sein das wenn einer 6 Std und 5 Min arbeitet die 30 Min abgezogen bekommt. Was würde der Chef machen wenn der MA auf einmal nur noch 5 Std. 55 Min arbeitet? dem AN ne Abmahnung geben wegen Arbeitsverweigerung, weil er die letzten 5 Min nichts mehr macht. Denke da passt was nicht. Wegen den anderen regulären Pausen, da sehe ich es genau so wie Du.
01.06.2014 um 00:36 Uhr
@Orion, ich finde deine art und dein verhalten unglaublich peinlich & abstossend. was fällt dir ein mir nach zusphüren und so ein müll zu posten? das ist eine sammel e mail Adresse du voll onkel. auserdem was soll ich mit der info sie hat nun schwarzes haar und viel mehr auf den hüften? spinnst du komplett? ich finde es schon echt beschämend das u offensichtlich nicht mal mehr in der lage bist dir selber troll nick namen aus zu denken und dich dann der vermeintlichen vergangenheit schamlos tust.kein wunder das die klapse schliessen musste die misten irren sind ja offensichtlich hier her unterwegs un gehen andren auf den kecks. und deiner pseudo freundin dörte kannst du sagen. es ist mir egal wer mit wem hier poppt oder mal was hatte ich bin nicht da um iher spinnweben weg zu vöglen.da soll sie mal lieber mit zum doc gehen.
01.06.2014 um 07:51 Uhr
Wäre ja jetzt nicht unübel wenn alle Protakonisten ihren Krempel zusammen packen und rüber in den Talk kommen, dann bracht man nicht so oft hin und her klicken.
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ÄlterHallo zusammen. Thema: Pausen in 2-3 Schichten Zitat BV Druckerei 2-u 3-schicht (nur Druckerei) 6-14uhr. 14-22uhr 22-6uhr In der Buchbinderrei wird auf Bedarf 3 Schicht gearbeitet ansonsten 2
Pause - bei 6 Std. täglicher Arbeitszeit?
ÄlterIch bin als S hwerbehinderter gastgewerblicher Mitarbeiter in der Küche eines Fast-Food-Restaurants, arbeite dort 6 Std., bekomme eine Pause, obwohl mir die gar nicht zusteht, mir wird aber trotzdem g
Umfrage zur Vorbereitung einer BV?
ÄlterHallo, wir wollen evtl. an der bestehenden Pausenregelung etwas ändern bzw. eine BV zur Regelung der Pausen ausarbeiten. Nun sind wir uns im Gremium nicht einig. Die BR Kollegen meinen, dass wir de