Liebes Forum,

ich hätte da mal eine Frage. Das BetrVG gibt im §80 Abs. 1 Ziffer 1 dem BR vor: "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden." . Das beinhaltet auch die Überwachung der Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen. Wir stehen in Verhandlung zu einer BV Arbeitszeit, wo der AG sich stäubt. Gelebte Praxis ist es, dass Mitarbeiter dazu gedrängt werden gegen alle Regeln zugunsten des AG zu verstoßen. Wir haben nun auch noch Tarifangestellte und AT's. Die Tarifler müssen an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen und die AT's nicht. Wir wollen, dass alle "stechen" müssen.

Das scheut der AG aber wie der Teufel das Weihwasser. Als Ausrede für eine geforderte Aufstellung der geleisteteten Überstunden im Betrieb benutzt er auch den Hinweis darauf, das nur 40% der Belegschaft stechen und er die Aufstellung dadurch nicht liefern kann. Wir wissen aber (inoffizell), da wir auch Mitglieder aus der IT-Abteilung haben, dass massiv gegen geltende Gesetze, durch Telearbeit, verstoßen wird.

Im §87 Abs. 1 Ziffer 1 haben wir ja ein Mitbestimmungsrecht über das Verhalten und die Ordnung im Betrieb.

Nun meine Frage:

1. Können wir dem AG aufgeben, dass alle "Stechen" müssen?
2. Geht das Notfalls auch durch einstweilige Verfügung?
3. Dürfen wir Informationen von unseren IT-Gremiumsmitgliedern so verwenden, oder müssen wir offizell eine technische Auswertung verlangen?
4. Können wir dem AG aufgeben, alle technischen Zugänge außerhalb des bisher geltenden Arbeitszeitrahmens zu sperren?

Vielen Dank
T.