Erstellt am 27.05.2014 um 18:48 Uhr von polybär
@Mittelfranke,
na ja der Kollege geht ja rum und sagt "auf freiwilliger Basis gearbeitet wird " Das heisst das es keinen Betrieblichen Grund gibt.
a. warum rennt der stellvertretender Werkleiter rum ?
b. habt ihr dort stehen das der AN Freiwillig Arbeiten kann ?
c. wie ist die Regelung wenn der AN Freiwillig Arbeiten will.
d. Überlegt gut, ob ihr den richtigen als BRV habt.
E. ihr entscheidet ob seine anfrage auf die TO kommt
F. was will er eigentlich abstimmen ? Einen Verstoß gegen die BV oder das er Arbeiten darf ???
Ich bin etwas mit die ? behaftet???
Erstellt am 27.05.2014 um 18:51 Uhr von Snooker
Betriebsvereinbarung ist erst mal Betriebsvereinbarung. Punkt aus Ende.
Nu weiss man aber auch nicht was im Einzelnem darin steht. Notwendige Maßnahmen alleine ist zu ungenau und kann alles und nichts heißen.
Ohne euren Kollegen Vorsitzenden jetzt was schlechtes Nachsagen zu wollen.........aber an solchen Fällen sieht man mal wieder wenn man jemanden zum Vorsitzenden wählt der eine etwas bessere Position im Betrieb ausfüllt.
Euer AG versucht unter anderem auch ganz clever eure Betriebsvereinbarung zu unterlaufen indem er die Überstunden auf freiwilliger Basis haben will. Aus eigener Erfahrung kenne ich aber wie das funktioniert. Geht der BR aber ein paar Tage später rum zu den MA und fragt noch mal erfährt man von den MA das die Freiwilligkeit gar nicht so Freiwillig war bei allen.
Der sanfte Druck.
Euer Vorsitzender will abstimmen lassen. Was sagt denn der Rest des Gremiums dazu?
Wie sieht es mit der geschriebenen Tagesordnung zur Sitzung aus? Ist die Tagesordnung vorher nicht bekannt, kann der Punkt nur behandelt werden , wenn alle ordendlichen BRM´S vollständig da sind und zu Sitzungsbeginn abgestimmt wird ob der Punkt mit auf die Tagesordnung kommen soll. Und nur wenn ein Einstimmiger Beschluss erfolgt darf der Punkt mit auf der Tagesordnung. Sagt nur einer Nein, ist die Sache gegessen.
Hier kann jedes BRM auch ruhig sagen das er sich nicht ausreichend und umfassend auf die Sitzung vorbereiten konnte. Wenn er aber einfach nur nein sagt ist das auch in Ordung
Als MA der unter den sanften Druck genötigt wird würde ich mich auch hier drauf berufen:
Als angemessen gelten nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin in der Regel vier Tage (Az. 28Ca 10243/12).
entnommen hier:
http://www.betriebsratspraxis24.de/services/expertenrat/archiv/betriebsratssitzung-aufnahme-von-zusatzpunkten-auf-tagesordnung/
Und solltet ihr trotz allem der freiwilligen Mehrarbeit zustimmen, würde ich vom AG verlangen das er ein Schriftstück anfertigt wo jeder MA mit seiner persönlichen Unterschrift bestätigt das er die Mehrarbeit freiwillig macht. Dieses Schriftstück muss auch wieder beim BR landen.
Denn mal gutes gelingen ;-)
Erstellt am 27.05.2014 um 18:57 Uhr von gironimo
Zunächst habt Ihr morgen ja noch Zeit, um mit den herumirrenden Werkleiter und dem Arbeitgeber Kontakt auszunehmen und Ihnen klarzumachen, dass Ihr Eure Mitbestimmunhgsrechte gewahrt sehen wollt, keine einseitigen Maßnahmen angeordnet werden und Ihr deutlich macht, dass Ihre Eure Rechte ggf auch rechtlich Nachdruck verleihen werdet (sanfter Hinweis auf § 23 Abs. 3 BetrVG).
Erinnert an den § 77 Abs. 4 BetrVG: "(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen"
Also frfeiwillig geht nicht. Und weißt die AN darauf hin, dass der BR der Arbeit am Brückemtag nicht zugestimmt hat.
Erkennt Ihr denn in irgend einer Weise eine Situation, die den Wunsch nach "unbedingt" Arbeiten rechtfertigen könnte?
Erstellt am 27.05.2014 um 19:04 Uhr von polybär
@Snooker,
die frage ist ja, wenn der AN gegen die BV verstößt. Zieht ihn dann der AG zur Rechenschaft? Und wenn der BR den AN bei dem BV Verstoß erwischt, kreidet er ihn dann beim AG an? Das ist immer das Blöde an solchen Bv´s zumindest wenn dort etwas von Abweichend steht wie "Wenn der AN es freiwillig möchte darf er" .Dann ist auch deine Schriftliche Abforderung der Einwilligung für die Katz.Ich finde die eh nicht hilfreich wenn sogar der BRV die Bv selber aus hebelt.
NUR der genaue TEXT der BV könnte uns hier sagen WIE wir den "Mittelfranken" richtig helfen könnten. So Pauschal wie seine Frage ist, kann auch nur die Antwort sein.
Erstellt am 27.05.2014 um 19:15 Uhr von Snooker
Polybär
Deshalb habe ich mich bei meinem Geschreibsel ja schon gewunden wie eine Schlange ums Kanninchen.
Erstellt am 27.05.2014 um 19:26 Uhr von Mittelfranke
Hallo Kollegen,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Der genaue Wortlaut des Absatzes lautet:
Zur pünktlichen Auslieferung von Kundenaufträgen sowie zur Bearbeitung einzelner,wichtiger Aufgaben kann es erforderlich sein, Abteilungen auch während der allgemeinen Urlaubstage besetzt zu halten. Dies wird auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und rechtzeitig mit dem betroffenen Personen sowie dem Betriebsrat abgestimmt.
Überstunden am Freitag (Spätschicht) oder am Samstag (Frühschicht) wird bei uns schon immer auf freiwillige Basis gehandhabt. (feige, ich weis)
Der Stellvertreter läuft rum, weil der richtige nicht da ist und man sich da so prima wichtig vorkommt.
Ein mehr an Kundenaufträge hätte man schon z.B. letzte Woche erkennen können.
Außerdem hatte der Meister der Instandhaltung umfangreiche und mit dem BR abgestimmte Instandhaltungsarbeiten geplant.
Im Gremium zeichnet sich eigentlich eine Mehrheit für die Einhaltung des Brückentages ab.
Erstellt am 27.05.2014 um 19:31 Uhr von Snooker
Diese Aussage wäre mir zu allgemein gestrickt und da würde ich mich nicht drauf einlassen.
Baut man solche Klauseln ein, kann man es nicht so gestalten das nur eine Seite Vorteile hat.
Erstellt am 28.05.2014 um 08:42 Uhr von rolfo
@snooker
Euer Vorsitzender will abstimmen lassen. Was sagt denn der Rest des Gremiums dazu?
Wie sieht es mit der geschriebenen Tagesordnung zur Sitzung aus? Ist die Tagesordnung vorher nicht bekannt, kann der Punkt nur behandelt werden , wenn alle ordendlichen BRM´S vollständig da sind und zu Sitzungsbeginn abgestimmt wird ob der Punkt mit auf die Tagesordnung kommen soll. Und nur wenn ein Einstimmiger Beschluss erfolgt darf der Punkt mit auf der Tagesordnung.
Die Aussage stimmt so nicht mehr, es ist nicht mehr erforderlich dass alle ordentliche BRM anwesend sind.
Siehe BAG AZ 7 AS 6/13 vom 22.1.14
Erstellt am 28.05.2014 um 09:02 Uhr von Snooker
@rolfo
Ok, das kannte ich so noch net. Danke.
Erstellt am 28.05.2014 um 14:01 Uhr von paula
noch ein Tipp zu Eurer BV
Zur pünktlichen Auslieferung von Kundenaufträgen sowie zur Bearbeitung einzelner,wichtiger Aufgaben kann es erforderlich sein, Abteilungen auch während der allgemeinen Urlaubstage besetzt zu halten. Dies wird auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und rechtzeitig mit dem betroffenen Personen sowie dem Betriebsrat abgestimmt.
Wie das LAG Köln einem unserer BRs erklärt hat ist ein kleiner aber feiner Unterschied zwischen "abstimmen" und "zustimmen". Das LAG war der Auffassung, dass der AG bei einer Abstimmung nur versuchen muss mit dem BR einen Konsens herbeizuführen. Es sei nicht erforderlich, dass der BR tatsächlich zustimmt. Das BAG hat die Revision übrigens nicht angenommen.
Daher würde ich aber trotzdem den AG auf den Verstoß gegen die BV hinweisen. Er muss nämlich erst den BR (und ich meine Gremium und nicht nur einen einzelnen) offiziell einbinden. Er muss seine Gründe darlegen. Dann Eure Argumente hören.
So würde ich es mir nicht bieten lassen
Erstellt am 28.05.2014 um 17:14 Uhr von Mittelfranke
Hallo Kollegen,jetzt gibt es die Auflösung.
Nachdem die ersten zwei Top´s abgehandelt waren, kamen wir zu Punkt 3 Sonstiges(wie unwissend von unserem BRV) und da hat er uns von seiner und dem stv.Werkleiter tollen Idee berichtet und ob irgendetwas dagegen spricht. Wir haben ihn dann vom Verstoß gegen die von ihm Unterschriebene BV und dem oben beschriebenen ( DANKE Euch ) § und Regeln erzählt. Darauf,trotzig wie ein kleines Kind, hat er seinen nicht gestellten Antrag zurückgenommen.
Wir haben ihn dann gebeten einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung, mit dem ungefähren Wortlaut "Nachtschicht in der Abteilung sowieso max. Dauer eine Woche" zu stellen und bei Aufnahme auf die TO beschließen zu lassen. Natürlich mit dem Hinweis das das auch recht kurzfristig wäre aber wir sind ja keine Unmenschen. Beide Anträge einstimmig angenommen, alle waren wieder zufrieden. Kein Verstoß gegen die BV und gearbeitet wird auch.
Ganze Diskussion dauerte natürlich ein bisschen länger und war auch ein bisschen hitziger.
Eure Meinung bitte,denn nur so können wir lernen.
Gruß vom Mittelfranken
Erstellt am 28.05.2014 um 17:43 Uhr von Snooker
Ich würde dann mal sagen diplomatisch und gut gelöst, wenn es denn mit eurer BV passt. Es ist immer gut wenn dann auch mal das Gremium sagt, LIEBER BRV SO GEHT DAS NICHT:
Fehler sind dazu da das sie gemacht werden, schön ist es aber wenn alle gemeinsam daraus lernen. Denke ihr macht da schon gemeinsam euren Weg.