Wir haben seit November 2013 eine Betriebsvereinbarung Urlaubsplanung für 2014. In dieser ist der Freitag 30.05.14 als Brückentag vorgesehen. Seit heute (27.5.14) geht der stellvertretender Werkleiter durch die Abteilung und verlangt das auf freiwilliger Basis gearbeitet wird . Unser Vorsitzender, zufälligerweise Gruppenleiter der Abteilung, ist nicht abgeneigt, möchte aber morgen (28.05.14) in der Betriebsratssitzung abstimmen lassen. Auf der Tagesordnung stehen aber ganz andere Punkte. Kann man auf die Betriebsvereinbarung verweisen und ablehnen? Es steht zwar in der BV was von notwendigen Maßnahmen, aber auch das es rechtzeitig mit betroffenen Personen und dem BR abgestimmt wird. Sind zwei bzw. ein Tag noch rechtzeitig und was kann man machen wenn trotz verweigerter Zustimmung doch freiwillig gearbeitet wird ?