Erstellt am 08.10.2010 um 07:12 Uhr von DonJohnson
Je nach Lage der Dinge, könnte alles richtig sein. Das würde dann aber bedeuten, dass ihr geschlafen habt.
Sowohl bei Dingen wie Urlaubsgrundsätze (hier Brückentag) als auch bei der verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage seid ihr in der Mitbestimung.
Nun ist es also wichtig zu wissen, was ihr mit dem AG bezüglich des Brückentages vereinbart habt.
Solltet ihr vereinbart haben, dass dieser Tag von den Zeitkonten abgezogen wird, und nur bei jedem, der keine plus Std mehr hat Urlaub abferechnet wird, ist das so wie es gelaufen ist absolut korrekt und dann habt ihr wie gesagt, geschlafen... leider
Erstellt am 08.10.2010 um 16:28 Uhr von Saxonia
@DonJohnson -
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, der krank ist, Urlaub für den Brückentag abgezogen bekommt. Krank ist krank, egal ob Wochenende oder Feiertag oder eben Betriebsferien/ Betriebsruhe. Darum handelt es sich doch, oder? So lese ich es auch im Arbeitsrechtshandbuch (Schaub).
@ Fleetmum -
Was habt Ihr vereinbart? Habt Ihr überhaupt mit dem Arbeitgeber dazu eine Vereinbarung getroffen? Wenn nicht, solltet Ihr für die kranken Kollegen noch mal losgehen und Euch ggf. einen Rechtsanwalt dazuholen (Beschluss nicht vergessen).
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 08.10.2010 um 17:00 Uhr von Petrus
Krank im Urlaub: Urlaubstag wird gut geschrieben
Krank am Gleittag: Stunden bleiben abgezogen
Und nun kommt es drauf an, was der BR vereinbart hat...
>> Wer einen positiven Gleitzeitkontostand hat konnte einen Gleittag nehmen
Konnte oder musste?
>> Mitarbeiter die keine plus Stunden haben nahmen Urlaub
Hatten die MA _mit_ Plusstunden die freie Wahl, ob GLZ oder Urlaub?