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Krankheitsgespräch/BEM

A
Alina
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Frage, die mich seit gestern beschäftigt. Unser Arbeitgeber gewährt es jeden Mitarbeiter ab dem dritten Krankheitstag eine Krankschreibung vorzulegen. Jetzt liegt einer Mitarbeiterin ein "vertrauliches" Schreiben vom Arbeitgeber vor, in welchem er ihr aufträgt ab sofort beim ersten Kranktag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen und begründet das natürlich mit seiner Fürsorgepflicht lt. Gesetz.

Ich weiß, das im Gesetz der Arbeitgeber dies ab dem ersten Tag kann aber warum nur bei 1% im Unternehmen? Ist das nicht diskriminierend?

Sie hat heute ein Personalgespräch nebst Führungskraft, lt. Statistik ist sie im letzten Kalenderjahr nicht über die 40 Krankheitstage gekommen.

Zur Hintergrundinfo noch, sie ist in dieser Wahlperiode "nur" noch Ersatzmitglied,

könnt ihr mir helfen? Darf der AG das?

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Community-Antworten (4)

M
martinez

27.05.2014 um 11:27 Uhr

wie du schon sagst kann der AG dies verlangen laut Gesetz.

Vielleicht hat er ja auch seine Gründe...z.B. diese Person ist immer Freitags oder Montags krank oder die Person ist ständig nur einen tag krank.

bei 40 Kranktagen wäre das ja fast jede Woche einen tag Daheim bleiben..

Nicht mal 40 Tage krank im Jahr gewesen. dein Ernst? Was habt ihr für eine Krankenstatistik wenn 40 tage bei euch nicht viel ist?

Also der AG kann dies verlangen wenn es Gründe gibt.

Geht als BR doch mal zum Chef und fragt nach den Gründen, vll erledigt sich die Frage ja dann..

gruß

G
gironimo

27.05.2014 um 11:28 Uhr

Das hat jedenfalls nichts mit BEM zu tun. Da geht es bestenfalls um ein Krankenrückkehrgespräch. Hoffentlich bittet Dich die Kollegin, Dich zu begleiten.

Als BR würde ich zudem erst einmal vermuten, dass es sich bei der Anordnung die AU schon am ersten Tag zu bringen, nicht um den ersten Fall im Betrieb handelt (Du sprichst ja auch von 1%) und daraus ableiten, dass die Mitbestimmung des BR besteht. Demzufolge der BR erst einmal mit dem BR darüber einig sein muss, welche Voraussetzungen dazu führen, dass ein AN die AU am ersten Tag bringen muss. Möge der AG belegen, dass es sich um einen absoluten Einzelfall handelt, der mitbestimmungsfrei wäre.

A
Alina

27.05.2014 um 11:45 Uhr

Natürlich sind 40 Tage viel, es ging nur darum auszuschließen, dass es sich um ein BEM Thema handelt,

ja, ich gehe mit in dieses Gespräch, und ja, die Kollegin leidet unter Migrände, daher die einzelnen Fehltage,

ich habe keine Ahnung, ob mehrere MA solch ein Schreiben bekommen haben, denke aber nein....und dann ist der BR raus?

P
peters

28.05.2014 um 03:14 Uhr

Der Gesetzgeber hat zwar diese Regelung zugelassen, hat es aber leider versäumt, irgendwelche Hintergründe dazu festzulegen. Anders gesagt, es bedarf keinerlei Begründung für diese "Anordnung". Es sei denn, sie wird generell für ganze Beschäftigtengruppen ausgesprochen.

Logisch wäre es, sie bei (nur) den Beschäftigten anzuwenden, die z.B. durch gehäufte einzelne Krankentage aufgefallen sind. Aber der Betrieb muss wie gesagt keine Begründung dafür angeben.

Er sollte sich lediglich Folgends überlegen. Grad bei Migräne mag ein Patient sich mal innerhalb eines Tags auskurieren und ist dann wieder da. Wenn er zum Arzt geht, mag es aber durchaus sein, dass die Krankmeldung länger dauert als einen Tag. Der Betrieb schadet sich also selbst und erhöht sogar noch die Ausfalltage.

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