Erstellt am 25.05.2014 um 07:04 Uhr von wischwasch
Mahnen und Zinsen verlangen.
Erstellt am 25.05.2014 um 08:29 Uhr von Snooker
Erst einmal schauen auf den Kontoauszügen wann der Tag der Wertstellung ist (i.d.R. nicht der selbe Tag als wie das Datum an dem das Geld zu Deiner Verfügung ist). Hier ist es von Geldinstitut zu Geldinstitut zu Geldinstitut verschieden. Erst dann sollte ein BR nach § 87 BetrVG Abs 1 Nr 4 seine Mitbestimmung in Anspruch nehmen.
Erstellt am 25.05.2014 um 13:00 Uhr von Kölner
"Erst einmal schauen auf den Kontoauszügen wann der Tag der Wertstellung ist"
Das macht sinn!
"(i.d.R. nicht der selbe Tag als wie das Datum an dem das Geld zu Deiner Verfügung ist)."
Das ist Unsinn!
Bei einer werstellung steht einem das Geld auch zur Verfügung.
Du meinst vielleicht (man weiß es ja nie wirklich) den Unterschied zwischen buchungstag und wertstellungstag auf dem Kontoauszug.
Erstellt am 25.05.2014 um 13:38 Uhr von Snooker
*Du meinst vielleicht (man weiß es ja nie wirklich) den Unterschied zwischen buchungstag und wertstellungstag auf dem Kontoauszug.*
Das trifft es wohl eher.