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Ist hier noch Mitbestimmungsrecht gegeben?

A
Aktivist
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Unser GF ist mit der Bitte an uns als BR rangetreten einen Mitarbeiter einmalig 3 Tage außerhalb der Regel zu beschäftigen. Das wäre ein Freitag an dem laut Betriebsvereinbarung Betriebsruhe herrscht, ein Samstag (wir arbeiten Samstags nie) und noch der Sonntag. Die Wochenendtage wären erstmal Bereitschaft aber bei Bedarf muss der MA in die Firma.

Wir haben das bisher nur lose diskutiert (Anfrage ging vor 4 Tagen ein) und nun hat der Abteilungsleiter mit einem seiner Mitarbeiter vereinbart dass er das übernimmt.

Die Frage ist jetzt ob wir damit überhaupt noch die Möglichkeit haben das ganze Abzulehnen da wir Bedenken haben dass das zur regel werden könnte wenn man einmal zustimmt und vA da Sonntagsarbeit ja auch gesetzlich in diesem Fall nicht erforderlich und somit unzulässig wäre unseres Erachtens nach.

Der MA ist nicht begeistert dass er das übernehmen soll würde es aber tun.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

24.05.2014 um 11:32 Uhr

Kollektivrecht geht vor Individualrecht.

Die Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Vorgesetzten kann nur dann Wirkung zeigen, wenn der BR zuvor mit dem AG eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat.

Man kann die Mitbestimmung nicht durch Einzelverträge unterlaufen !!!

  1. Schritt: Dem AG auffordern dafür zu sorgen, dass Vorgesetzte keine Vereinbarungen mit AN treffen bzw. Arbeiten außerhalb der vereinbarten Zeitrahmen anordnen, bevor der BR nicht mitbestimmt hat. Und fordert ihn zu Verhandlungen auf.

  2. Schritt: Mit dem AG verhandeln und dabei jeden Aspekt diskutieren (Sonntags nie; welche zusätzliche Vergütung für Arbeiten an Tagen der Betriebsruhe; welche Vergütung für Rufbereitschaft; was ist mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw.)

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