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Mitbestimmungsrecht; befristete MA werden als Berater mit einem entsprechenden Beratervertrag eingestellt - zulässige Umgehung des Mitbestimmungsrechts?

P
Prellbock
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin unsere Geschäftsführung versucht das Mitbestimmungsrecht des BR zu umgehen. Mitarbeitereinstellungen werden nicht als befristet Mitarbeiter eingestellt, sondern als Berater mit einem entsprechenden Beratervertrag. Diese sollen angeblich nicht Mitbestimmungspflichtig sein. Ist das so möglich das Mitbestimmungsrecht zu umgehen ?

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Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

01.03.2008 um 16:40 Uhr

Prellbock, könnte eine höchst brisante Angelegenheit für den AG werden, da man dann eventuell davon ausgehen könnte, dass die Betroffenen Scheinselbständige sind.

Guckst Du hier: http://www.diag-mav.org/arhilfen/allgem/schselb.htm

http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=tips/scheinselbstaendig.html

http://www.scheinselbstaendigkeit.de/aktuelles-scheinselbstaendigkeit/ artikel/folgen-einer-scheinselbstaendigkeit/index.html

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