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Mitbestimmungsrecht bei Outsourcing?

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seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. haben wir ein Mitbestimmungsrecht?: Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit geht in Rente. Firma will an Unternehmen outsourcen. Die Stelle soll also intern nicht mehr besetzt werden. Haben wir ein Mitbestimmungsrecht? Wenn ja, aufgrund welcher Vorschrift?

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Community-Antworten (4)

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Lohengrin

01.07.2009 um 16:43 Uhr

Ihr hättet ein Mitbestimmungsrecht nach §111 Betr. VG wenn eine erhebliche Anzahl von Mitarbeitern betroffen wäre. Da dürfte bei einer Person eher nicht der Fall sein.

Mfg, Lohengrin

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Lotte

01.07.2009 um 16:59 Uhr

seesee, bei der Bestellung einer externen SiFa habt Ihr leider nur Informations- aber keine Mitbestimmungsrechte. Sieh mal in § 9 (3) ASiG

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seesee

01.07.2009 um 22:01 Uhr

Ja, Lotte, hab's auch gerade gesehen. Aber warum so eine Regelung? Zustimmungs-!-Recht bei interner Besetzung, aber nur Anhörungsrecht bei externer Bestellung. Ist mir unverständlich. Aber nicht zu ändern. Da unser GF uns aber nicht mal angehört hat, bekommt er wenigstens einen entsprechenden Brief. Er hat unsere Rechte in letzter Zeit öfter mal außer acht gelassen - angeblich aus Unwissenheit, da er ja vor seiner GF-Tätigkeit bei uns "nur" Abteilungsleiter war und "mit dem Betriebsrat noch nicht so viel zu tun hatte..."

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Lotte

02.07.2009 um 12:40 Uhr

seesee, manches erscheint uns ja nicht unbedingt logisch, was Gesetzgeber sich so denken..;-)) In diesem Fall ist es vielleicht so, dass der BR bei Werkverträgen - und um einen solchen handelt es sich ja gewissermaßen - kein MBR hat. Bei der internen Bestellung dagegen wäre der BR schon alleine aufgrund des in den meisten Fällen gegebenen Versetzungstatbestand zu hören. Aber es sollte Euch nicht davon abhalten, die SiFa auf Herz und Nieren zu prüfen und zu überwachen, ob sie ihre Aufgaben erfüllt.

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