Erstellt am 01.07.2009 um 14:43 Uhr von Lohengrin
Ihr hättet ein Mitbestimmungsrecht nach §111 Betr. VG wenn eine erhebliche Anzahl von Mitarbeitern betroffen wäre. Da dürfte bei einer Person eher nicht der Fall sein.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 01.07.2009 um 14:59 Uhr von Lotte
seesee,
bei der Bestellung einer externen SiFa habt Ihr leider nur Informations- aber keine Mitbestimmungsrechte.
Sieh mal in § 9 (3) ASiG
Erstellt am 01.07.2009 um 20:01 Uhr von seesee
Ja, Lotte, hab's auch gerade gesehen. Aber warum so eine Regelung? Zustimmungs-!-Recht bei interner Besetzung, aber nur Anhörungsrecht bei externer Bestellung. Ist mir unverständlich. Aber nicht zu ändern. Da unser GF uns aber nicht mal angehört hat, bekommt er wenigstens einen entsprechenden Brief. Er hat unsere Rechte in letzter Zeit öfter mal außer acht gelassen - angeblich aus Unwissenheit, da er ja vor seiner GF-Tätigkeit bei uns "nur" Abteilungsleiter war und "mit dem Betriebsrat noch nicht so viel zu tun hatte..."
Erstellt am 02.07.2009 um 10:40 Uhr von Lotte
seesee,
manches erscheint uns ja nicht unbedingt logisch, was Gesetzgeber sich so denken..;-))
In diesem Fall ist es vielleicht so, dass der BR bei Werkverträgen - und um einen solchen handelt es sich ja gewissermaßen - kein MBR hat. Bei der internen Bestellung dagegen wäre der BR schon alleine aufgrund des in den meisten Fällen gegebenen Versetzungstatbestand zu hören.
Aber es sollte Euch nicht davon abhalten, die SiFa auf Herz und Nieren zu prüfen und zu überwachen, ob sie ihre Aufgaben erfüllt.