Integrationsteam - Info des BR?
Folgende Frage ist bei uns im Gremium aufgetaucht: Unser BR hat ein BR-Mitglied benannt, das in das Integrationsteam bzgl. BEM entsandt werden soll. Es werden demnächst auch Gespräche mit betroffenen Mitarbeitern stattfinden. Nun unsere Frage: Inwieweit muss das entsandte BR-Mitglied die Übrigen im Gremium über diese Gespräche informieren? Muss dieses BR-Mitglied ein kurzes Protokoll darüber verfassen, das dem gesamten BR zur Verfügung steht? Uneinigkeit besteht bei uns bzgl. der Diagnose der betroffenen Mitarbeiter, andererseits sollte der gesamte BR doch informiert sein, falls irgendwann aufgrund der Diagnose eine Versetzung im Betrieb für sinnvoll gehalten wird. Könnt Ihr uns hier weiterhelfen?
Community-Antworten (5)
23.05.2014 um 12:30 Uhr
@Sissi Das entsandte BRM darf im BR über das BEM nicht sprechen! Die Daten bekommen nur die im BEM befindlichen Teilnehmer. So dürfen die Daten aus dem BEM weder die nicht beteiligten Personalsachbearbeiter oder die Betriebsratsmitglieder bekommen.
Es ist bleibt halt Datenschutz!
23.05.2014 um 13:47 Uhr
Der betroffene Mitarbeiter ist nicht mal verpflichtet, im BEM-Gespräch eine Diagnose zu nennen. Schon gar nicht darf irgendeiner im BEM-Team darüber ohne ausdrücklichem Wunsch des Mitarbeiters andere informieren. Der BEM-Beauftragte sollte dem BR eine allgemeine Einschätzung darüber geben, ob die Verfahren fair laufen und was evtl. zu verbessern wäre. Namen haben da nichts zu suchen! Und der BEM-Beauftragte sollte sich schulen lassen. Dann weiß er auch, wie er sich strafbar machen kann...
23.05.2014 um 17:37 Uhr
In allen Bestimmungen, bei denen ein AN ein Mitglied des BRs hinzuziehen kann, wird immer darauf verwiesen, dass dieses Mitglied Stillschweigen über persönliche schutzwürdige Angelegenheiten zu wahren hat.
Aus meiner Sicht reicht der Informationsanspruch des Gremiums daher nur bis zu einer Zusammenfassung oder Darstellung der Maßnahmen. Diese können ja auch ohne weiteres Einfluss auf andere AN haben und Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte auslösen.
23.05.2014 um 19:04 Uhr
Bei uns ist das wie folgt geregelt:
das BRM berichtet ins Gremium erst mal gar nichts! Mit dem AG ist vereinbart wie das Verfahren zu controllen ist. Das heißt nicht dass es hier um einzelne Diagnosen geht, sondern der BR bekommt einen Bericht über Fallzahlen insgesamt, in den einzelnen Abteilungen und dann noch ob es Auffälligkeiten zu gehäuften Erkrankungen
26.05.2014 um 19:05 Uhr
Hat der Betriebsrat nicht trotzdem zumindest Anspruch auf eine Liste, welche Mitarbeiter aufgrund ihrer Krankzeiten für das BEM in Frage kommen? Nochmal danke
Verwandte Themen
Personalrat führt das BEM Verfahren selbständig durch
Unser Personalrat führte in der Vergangenheit einige BEM-Verfahren mit Mitarbeitenden selbständig durch. Er führte das Erstgespräch und Folgegespräche selbständig durch, informierte am Schluss die Ar
Wer hat Erfahrung mit Eingliederungsmanagement nach § 84, Abs.2 SGB IX ?
ÄlterBei uns soll das Eingliederungsmanagement mit Integrationsteam eingeführt werden. Die Sache ist ja vielleicht nicht schlecht, aber hat auch ihre Tücken und mir ist nicht recht wohl dabei. Wer hat
Individual oder Kollektivrecht bzgl. Provisionsverkäufer
ÄlterHallo. Ich habe hier eine Frage, die ich mir leider nicht selber beantworten kann. Bei uns im Einzelhandel arbeiten die MA auf Verkaufsprovision (mit einem kleinen Festgehaltssockel). Nun hat die GL
Transparenz des Betriebsrates - Ist es angebracht, in einer BR-Info-mail etwas zum Thema "Kündigung während Krankheit" zu schreiben?
ÄlterMoin KollegInnen, wir haben ein Problem innerhalb des BR zum Thema Transparenz. Im Zuge einer BR Info mail stritten wir über das Thema Entlassungen. Unsere HR Abteilung lobhudelt ja immer großspuri
Info des BEM an den BR bei Kündigung
ÄlterHallo zusammen, wir haben auf Grund mangelner Info aus dem BEM eine Krankheitsbedingte Kündigung wiedersprochen. Frage: Weder in unserer BV noch im Internet habe ich es was gefunden was uns den Rücken