Erstellt am 23.05.2014 um 10:30 Uhr von Lexipedia
@Sissi
Das entsandte BRM darf im BR über das BEM nicht sprechen!
Die Daten bekommen nur die im BEM befindlichen Teilnehmer. So dürfen die Daten aus dem BEM weder die nicht beteiligten Personalsachbearbeiter oder die Betriebsratsmitglieder bekommen.
Es ist bleibt halt Datenschutz!
Erstellt am 23.05.2014 um 11:47 Uhr von AlterMann
Der betroffene Mitarbeiter ist nicht mal verpflichtet, im BEM-Gespräch eine Diagnose zu nennen. Schon gar nicht darf irgendeiner im BEM-Team darüber ohne ausdrücklichem Wunsch des Mitarbeiters andere informieren.
Der BEM-Beauftragte sollte dem BR eine allgemeine Einschätzung darüber geben, ob die Verfahren fair laufen und was evtl. zu verbessern wäre. Namen haben da nichts zu suchen!
Und der BEM-Beauftragte sollte sich schulen lassen. Dann weiß er auch, wie er sich strafbar machen kann...
Erstellt am 23.05.2014 um 15:37 Uhr von gironimo
In allen Bestimmungen, bei denen ein AN ein Mitglied des BRs hinzuziehen kann, wird immer darauf verwiesen, dass dieses Mitglied Stillschweigen über persönliche schutzwürdige Angelegenheiten zu wahren hat.
Aus meiner Sicht reicht der Informationsanspruch des Gremiums daher nur bis zu einer Zusammenfassung oder Darstellung der Maßnahmen. Diese können ja auch ohne weiteres Einfluss auf andere AN haben und Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte auslösen.
Erstellt am 23.05.2014 um 17:04 Uhr von paula
Bei uns ist das wie folgt geregelt:
das BRM berichtet ins Gremium erst mal gar nichts! Mit dem AG ist vereinbart wie das Verfahren zu controllen ist. Das heißt nicht dass es hier um einzelne Diagnosen geht, sondern der BR bekommt einen Bericht über Fallzahlen insgesamt, in den einzelnen Abteilungen und dann noch ob es Auffälligkeiten zu gehäuften Erkrankungen
Erstellt am 26.05.2014 um 17:05 Uhr von Sissi
Hat der Betriebsrat nicht trotzdem zumindest Anspruch auf eine Liste, welche Mitarbeiter aufgrund ihrer Krankzeiten für das BEM in Frage kommen?
Nochmal danke