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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Integrationsteam - Info des BR?

S
Sissi
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage ist bei uns im Gremium aufgetaucht: Unser BR hat ein BR-Mitglied benannt, das in das Integrationsteam bzgl. BEM entsandt werden soll. Es werden demnächst auch Gespräche mit betroffenen Mitarbeitern stattfinden. Nun unsere Frage: Inwieweit muss das entsandte BR-Mitglied die Übrigen im Gremium über diese Gespräche informieren? Muss dieses BR-Mitglied ein kurzes Protokoll darüber verfassen, das dem gesamten BR zur Verfügung steht? Uneinigkeit besteht bei uns bzgl. der Diagnose der betroffenen Mitarbeiter, andererseits sollte der gesamte BR doch informiert sein, falls irgendwann aufgrund der Diagnose eine Versetzung im Betrieb für sinnvoll gehalten wird. Könnt Ihr uns hier weiterhelfen?

1.05005

Community-Antworten (5)

L
Lexipedia

23.05.2014 um 12:30 Uhr

@Sissi Das entsandte BRM darf im BR über das BEM nicht sprechen! Die Daten bekommen nur die im BEM befindlichen Teilnehmer. So dürfen die Daten aus dem BEM weder die nicht beteiligten Personalsachbearbeiter oder die Betriebsratsmitglieder bekommen.

Es ist bleibt halt Datenschutz!

A
AlterMann

23.05.2014 um 13:47 Uhr

Der betroffene Mitarbeiter ist nicht mal verpflichtet, im BEM-Gespräch eine Diagnose zu nennen. Schon gar nicht darf irgendeiner im BEM-Team darüber ohne ausdrücklichem Wunsch des Mitarbeiters andere informieren. Der BEM-Beauftragte sollte dem BR eine allgemeine Einschätzung darüber geben, ob die Verfahren fair laufen und was evtl. zu verbessern wäre. Namen haben da nichts zu suchen! Und der BEM-Beauftragte sollte sich schulen lassen. Dann weiß er auch, wie er sich strafbar machen kann...

G
gironimo

23.05.2014 um 17:37 Uhr

In allen Bestimmungen, bei denen ein AN ein Mitglied des BRs hinzuziehen kann, wird immer darauf verwiesen, dass dieses Mitglied Stillschweigen über persönliche schutzwürdige Angelegenheiten zu wahren hat.

Aus meiner Sicht reicht der Informationsanspruch des Gremiums daher nur bis zu einer Zusammenfassung oder Darstellung der Maßnahmen. Diese können ja auch ohne weiteres Einfluss auf andere AN haben und Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte auslösen.

P
paula

23.05.2014 um 19:04 Uhr

Bei uns ist das wie folgt geregelt:

das BRM berichtet ins Gremium erst mal gar nichts! Mit dem AG ist vereinbart wie das Verfahren zu controllen ist. Das heißt nicht dass es hier um einzelne Diagnosen geht, sondern der BR bekommt einen Bericht über Fallzahlen insgesamt, in den einzelnen Abteilungen und dann noch ob es Auffälligkeiten zu gehäuften Erkrankungen

S
Sissi

26.05.2014 um 19:05 Uhr

Hat der Betriebsrat nicht trotzdem zumindest Anspruch auf eine Liste, welche Mitarbeiter aufgrund ihrer Krankzeiten für das BEM in Frage kommen? Nochmal danke

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