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Personalrat führt das BEM Verfahren selbständig durch

M
Mausezahl
Aug 2024 bearbeitet

Unser Personalrat führte in der Vergangenheit einige BEM-Verfahren mit Mitarbeitenden selbständig durch. Er führte das Erstgespräch und Folgegespräche selbständig durch, informierte am Schluss die Arbeitgeberseite über die Schritte, die zu veranlassen sind. Der Fehler wurde nun bemerkt. Der Grund lag an einem falsch formulierten Einladungsschreiben für BEM, wo man nicht ausdrücklich formuliert hat, dass der Personalrat gern dabei sein kann, aber eben nicht ausschließlich allein das Gespräch führt.

Wie bekommen wir den Fehler nun revidiert?

der Personalrat möchte Gesetze u Fakten haben, die besagen, dass er allein das BEM eben nicht durchführen darf. Auf welche Gesetze könnte ich mich hier stützen? In der dazu gehörigen Dienstvereinbarung hieß es: Der Betroffene kann das Erstgespräch mit einem Mitglied des Integrationsteams seiner Wahl führen. Das Integrationsteam setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Verwaltungsleiter, Betriebsarzt, Personalrat

Was denkt ihr darüber?

Vielen Dank!

29203

Community-Antworten (3)

S
sbvfrank

29.08.2024 um 17:17 Uhr

Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX!

S
seehas

30.08.2024 um 10:42 Uhr

Zu einem erfolgreichen BEM gehört in meinen Augen auch der Vorgesetzte dazu. Der weiß im Zweifelsfall welche Ideen realistisch sind in der täglichen Umsetzung und welche nicht.

I
IlkaB

30.08.2024 um 11:08 Uhr

Seehas: NEIN. Der darf später seinen Senf dazugeben, wenn der AG-Vertreter die Ideen mit ihm auf Umsetzbarkeit bespricht. Es ist ja nicht gerade selten, dass der Vorgesetzte ein mehr oder minder großes Teil des Problems ist.

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