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Individual oder Kollektivrecht bzgl. Provisionsverkäufer

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Betriebsbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich habe hier eine Frage, die ich mir leider nicht selber beantworten kann. Bei uns im Einzelhandel arbeiten die MA auf Verkaufsprovision (mit einem kleinen Festgehaltssockel). Nun hat die GL beschlossen die Kosten für eine Infokraft einzusparen (die ehemalige Infodame hatte selber gekündigt) und die Info jeden Tag mit einem anderen Verkäufer zu besetzten. Dieser Kollege kann den ganzen Tag nicht verkaufen(=Umsatz machen) da er den Informations-Counter nicht verlassen darf. Braucht ein Kunde eine Beratung (welche ja dann oft in einem Kauf endet), dann muss der Info-MA einen anderen Kollegen ausrufen, welcher dann den Kunden bedient.

Weil, wie bereits erwähnt, die Kollegen auf Provisionsbasis tätig sind, bedeutet dieser Info-Tag für den betroffenen Kollegen einen Umsatz-/Verdienstverlust. Es wird täglich der Mitarbeiter gewechselt, so dass alle Kollegen regelmäßig einen Info-Tag haben.

Nun ist meine Frage: Können wir als BR (kollektivrechtlich)hier einschreiten und einen Provisionsausgleich für die Kollegen fordern oder müsste hier jeder einzelne individuell sein Veto gegen den Info-Tag einlegen und individualrechtlich einen Ausgleich fordern ?? Haben wir eine Handhabe nach § 87 Abs.1 Nr.1 oder ist der Infodienst lediglich eine Konkretisierung der Arbeit welche der AG per Direktionsrecht anweisen darf ??

Für jede Hinweis, wie ich den Kollegen vielleicht helfen kann, bin ich dankbar.

Betriebsbonsai

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Community-Antworten (12)

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ganther

19.06.2017 um 15:20 Uhr

erst einmal kann der BR doch tätig werden, da es sich hier offensichtlich um eine Versetzung handelt. Da ihr offenbar nicht beteiligt wurdet, erst einmal den AG auffordern die zeitweise Verpflichtung zur Leistung von Stunden an der Info zurückzunehmen.

Dann habt ihr hoffentlich bei der Vergütung mitbestimmt. Auch hier kann man die bestehende Regelung kündigen und neu verhandeln. Das ist aber nichts kurzfristiges.

Der MA selber könnte mal in seinen Arbeitsvertrag schauen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er nicht verpflichtet ist an der Info zu arbeiten.

Die neueste Rechtsprechung des BAG zu diesem Thema könnte da auch helfen:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/bag-zum-direktionsrecht-unbillige-weisung-bei-versetzung_76_416132.html

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gironimo

19.06.2017 um 15:40 Uhr

Die Mitbestimmung ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr.10+11 BetrVG.

Das gesamte Provisionssystem ist mitbestimmungspflichtig. Also z.B. auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen es etwas gibt. Ihr könnt tatsächlich initiativ werden und eine BV fordern. Ihr solltet dann aber schon wissen, wie Ihr euch die Regel vorstellt.

.....mit einem kleinen Festgehaltssockel< das dürfte auch schon bedenklich sein.

Vielleicht befasst Ihr euch erst einmal grundsätzlich mit dem Thema Festgehalt und Provision; vielleicht mit einem Experten.

M
Matze

19.06.2017 um 16:08 Uhr

Ich vermute mal glatt, dass mit dem "Info-Tag" auch der Mindestlohn gekappt wird (weniger als 8,50€ pro Arbeits-Std.). Ist hier vielleicht auch die Gewerbeaufsicht gefragt? Ein Anruf "zur eigenen Information" könnte Bewegung in die Sache bringen...

P
Pickel

19.06.2017 um 17:16 Uhr

"rst einmal kann der BR doch tätig werden, da es sich hier offensichtlich um eine Versetzung handelt."

An der Offensichtlichkeit hätte ich ganz erhebliche Zweifel.

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ganther

19.06.2017 um 18:44 Uhr

es gibt Leute mit denen diskutiere ich nicht. Aber ich stehe zu meiner Aussage

B
BRHamburg

19.06.2017 um 20:16 Uhr

Da es sich hier um eine Versetzung handelt ist der BR hier in der Mitbestimmung. Die Frage ist nur ob ihr das auch wirklich durchsetzen wohlt und könnt. Den ich glaube das dem Arbeitgeber euer Recht egal ist, und dann müsst ihr eventuell zum Arbeitsgericht und klagen. Ich würde aber auch das gesamte Gehaltssystem mal prüfen.

G
gironimo

19.06.2017 um 20:32 Uhr

Ich würde ich eher auf 87.1.10 konzentrieren.

G
ganther

19.06.2017 um 22:38 Uhr

Das funktioniert aber nicht so unmittelbar. Vereinbarungen haben Kündigungsfristen. Bei der Versetzung habe ich heute einen Ansatzpunkt. Was bei euch der beste Weg ist könnt ihr am besten vor Ort beurteilen. Viel hängt davon ab, wie konfliktbereit ihr seid

B
Betriebsbonsai

20.06.2017 um 09:53 Uhr

Vielen Dank an alle. Wir werden mal versuchen sowohl das Provisionssystem als auch die Versetzung an die Info mit Hilfe eines Sachverständigen zu beurteilen um dann eine entsprechende BV zu basteln.

N
niemand

20.06.2017 um 15:22 Uhr

Gibt es denn einen Schichtplan wann wer die Info Schichten zu übernehmen hat?

B
Betriebsbonsai

20.06.2017 um 16:31 Uhr

Hallo niemand. Ja, es gibt einen allgemeinen Einsatzplan für die Verkaufsstelle, in welchem die Mitarbeiter an ihrem "Info-Tag" blau markiert worden sind.

N
niemand

20.06.2017 um 19:03 Uhr

Da seid ihr doch in der Mitbestimmung. So lange die Bezahlung nicht geregelt ist stimmt ihr dem Plan nicht zu. https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/dienstplangestaltung-und-das-mitbestimmungsrecht-des-betriebsrats-3107403

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