Erstellt am 22.05.2014 um 09:34 Uhr von gironimo
Wenn Du an dem Tag, an dem Du Urlaub hast noch arbeiten musst, ist es eben kein Urlaubstag.
Ein entsprechender Ausgleich könnte dann entstehen, wenn am Urlaubsende dieser Aspekt mitberücksichtigt wurde.
Dazu gibt es ja dann die Mitbestimmung des BR, klare Regeln für den Schichtbetrieb und die Urlaubsgrundsätze zu schaffen.