Erstellt am 20.05.2014 um 09:52 Uhr von Pjöööng
Zitat (TinaTina):
"Hautverweigerungsgrund ist, dass man doch nicht 6 Woche der Arbeit fern bleiben kann... "
Das ist in der Tat kein betrieblicher Grund, schon gar kein dringender.
Wenn der Arbeitgeber den Urlaub so nicht gewähren will, dann wird man ihn trotzdem beantragen müssen und sich die Ablehnung (möglichst schriftlich) begründen lassen. Dann kann man damit zum Arbeitsgericht und feststellen lassen, dass dem Urlaubswunsch keine dringenden betrieblichen Belange netgegenstehen.
Je nachdem wie die Personalratsmitglieder gestrickt sind, könnte es auch eine ganz pfiffige Idee sein, beim Personalrat eine Beschwerde einzureichen.
Erstellt am 20.05.2014 um 11:36 Uhr von TinaTina
Herzlichen Dank erstmal, dann werde ich mir die Ablehnung erstmal schriftlich geben lassen und dann gucken wie es begründet wird. ggf. melde ich mich dann hier nochmal.
PS: Beschwerde beim Personalrat wird nicht viel bringen, wenn die, die es u.a. ablehnt Vorsitzende vom selbigen ist (insgesamt nur 3 Mitglieder)...
Muss ich erst über den Personalrat gehen bevor ich zum Gericht gehe?
Erstellt am 20.05.2014 um 11:43 Uhr von Pjöööng
Ich sagte ja "Je nachdem wie die PRM gestrickt sind.". Wenn die Vorsitzende die Denkrichtung vorgibt, dann bringt es in der Tat nicht viel. Es soll aber auch Gremien geben die dann mit der Vorsitzenden diskutieren, ob ihr Vorgehen so rechtens ist.
Eine Beschwerde ist nicht Voraussetzung dass man den Rechtsweg beschreiten kann. Vorher könnte man aber noch eine Einigung mit dem Arbeitgeber versuchen.
Erstellt am 20.05.2014 um 21:13 Uhr von pillepalleTR
Könnte es sein, dass statt " Vorsitzende vom selbigen" " Vorgesetzte vom selbigen" gemeint war?
Erstellt am 21.05.2014 um 14:24 Uhr von TinaTina
Ich bring es nochmal auf den punkt.
Meine direkte Vorgesetzte ist im Personalrat und sitzt diesem vor!
Demzufolge glaube ich nicht dass sie im Personalrat eine andere Meinung vertreten wird als welche sie als meine Cheffin vertritt. Und als Cheffin ist sie gegen 6 Wochen Urlaub am Stück. 4 Wochen sollen dass Höchstmaß sein.
Jetzt warte ich auf die schriftliche Ablehnung meines Antrages mit schriftlicher Begründung!
Danke dir pjöööng!
Ich werde auf jeden Fall eine friedliche Einigung anstreben. Ob ich den Mut zur Klage hätte weiß ich nicht. Jetzt kenn ich auf jeden Fall erstmal meine Rechte!