Ich möchte meinen Urlaub über den Jahreswechsel nehmen. 3 Wochen im Dezember (Resturlaub aus diesem Jahr) und 3 Wochen im Januar (neuer Urlaubsanspruch im folgenden Jahr).
Lt Gesetz müsste es möglich sein wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.
Meine Frage dazu, wenn mein AG dies verwährt, was kann ich tun?
Wir haben einen Personalrat, aber meine direkte Vorgesetzte die gegen den Urlaub ist, sitzt diesem vor.
Ich kann keine dringenden betrieblichen Gründe erkennen die eine Versagung rechtfertigen.
Hautverweigerungsgrund ist, dass man doch nicht 6 Woche der Arbeit fern bleiben kann...