Zustehender Erholungsurlaub - nach der Elternzeit?
Ich bin Krankenschwester.Habe den mir zustehenden Erholungsurlaub vor Beginn des Erziehungsurlaubs ( Vollzeitkraft )nicht erhalten, weil ich arbeitsunfähig war.Nach 2 Jahren und 6 Monaten habe ich nach Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, meine Elternzeit beendet und arbeite seitdem als Teilzeitkraft (50%).Mein zustehender Erholungsurlaub (vor der Elternzeit) wurde berrechnet (AVR) und reduziert.Statt 18 Tage, bekomme ich nur 9 Tage.Ist das richtig?
Community-Antworten (8)
15.01.2008 um 16:37 Uhr
50% Teilzeit sind die Hälfte von Vollzeit; 9 Tage Urlaub sind die Hälfte von 18 Tagen; lt. Rechnung stimmt's;
15.01.2008 um 16:56 Uhr
@Birtekbilgin, du hast bestimmt erwartet, dass du den Urlaubsanspruch aus der Vollzeit in die Teilzeit mitnehmen kannst......... guck mal....
15.01.2008 um 16:58 Uhr
@Birtekbilgin, du hast bestimmt erwartet, dass du den Urlaubsanspruch aus der Vollzeit in die Teilzeit mitnehmen kannst......... guck mal....
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm
15.01.2008 um 17:04 Uhr
mona-lisa, du Gute wie machst du die elegante Duplikation bei diesem verf..lixten Pin-system?
15.01.2008 um 18:10 Uhr
@uhu So generell kann man den Urlaubsanspruch aber nicht halbieren - jedenfalls dann nicht, wenn die AZ/Tag lediglich verkürzt ist!
15.01.2008 um 20:56 Uhr
Urlaubstage werden nicht geteilt. Da bin ich mit Kölner gleicher Meinung. Nur fällt auf: birtekbilgin ist Krankenschwester, da werden in Dienstplänen Arbeitsstunden berechnet und bei TZKräften die Monatsarbeitszeit zugrunde gelegt. Da könnte die rechnung vielleicht etwas anders ausschaun. Lass dir von der PDL die rechnung erläutern und frag den Betriebsrat nach evt. Regelungen im Betrieb für TZKräfte.
16.01.2008 um 12:05 Uhr
Wäre der Urlaub nach 2,5 Jahren nicht eigentlich verfallen??? Dann sind 9 Tage besser als keiner.
16.01.2008 um 12:47 Uhr
@Fragender Das BEEG hilft bei Deiner Frage weiter...
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