Ich bin Krankenschwester.Habe den mir zustehenden Erholungsurlaub vor Beginn des Erziehungsurlaubs ( Vollzeitkraft )nicht erhalten, weil ich arbeitsunfähig war.Nach 2 Jahren und 6 Monaten habe ich nach Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, meine Elternzeit beendet und arbeite seitdem als Teilzeitkraft (50%).Mein zustehender Erholungsurlaub (vor der Elternzeit) wurde berrechnet (AVR) und reduziert.Statt 18 Tage, bekomme ich nur 9 Tage.Ist das richtig?