Erstellt am 15.01.2008 um 15:37 Uhr von uhu
50% Teilzeit sind die Hälfte von Vollzeit; 9 Tage Urlaub sind die Hälfte von 18 Tagen; lt. Rechnung stimmt's;
Erstellt am 15.01.2008 um 15:56 Uhr von Mona-Lisa
@Birtekbilgin,
du hast bestimmt erwartet, dass du den Urlaubsanspruch aus der Vollzeit in die Teilzeit mitnehmen kannst.........
guck mal....
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm
Erstellt am 15.01.2008 um 15:58 Uhr von Mona-Lisa
@Birtekbilgin,
du hast bestimmt erwartet, dass du den Urlaubsanspruch aus der Vollzeit in die Teilzeit mitnehmen kannst.........
guck mal....
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm
Erstellt am 15.01.2008 um 16:04 Uhr von uhu
mona-lisa, du Gute
wie machst du die elegante Duplikation bei diesem verf..lixten Pin-system?
Erstellt am 15.01.2008 um 17:10 Uhr von Kölner
@uhu
So generell kann man den Urlaubsanspruch aber nicht halbieren - jedenfalls dann nicht, wenn die AZ/Tag lediglich verkürzt ist!
Erstellt am 15.01.2008 um 19:56 Uhr von Hexelein
Urlaubstage werden nicht geteilt. Da bin ich mit Kölner gleicher Meinung. Nur fällt auf: birtekbilgin ist Krankenschwester, da werden in Dienstplänen Arbeitsstunden berechnet und bei TZKräften die Monatsarbeitszeit zugrunde gelegt. Da könnte die rechnung vielleicht etwas anders ausschaun. Lass dir von der PDL die rechnung erläutern und frag den Betriebsrat nach evt. Regelungen im Betrieb für TZKräfte.
Erstellt am 16.01.2008 um 11:05 Uhr von Fragender
Wäre der Urlaub nach 2,5 Jahren nicht eigentlich verfallen???
Dann sind 9 Tage besser als keiner.
Erstellt am 16.01.2008 um 11:47 Uhr von Kölner
@Fragender
Das BEEG hilft bei Deiner Frage weiter...