Erstellt am 17.11.2014 um 13:40 Uhr von metallica
3 Wochen am Stück ist nicht verboten. Eigentlich befürwortet der Gesetzgeber sogar längere Urlaubszeiten am Stück um den Erholungscharakter zu verbessern.
Hier helfen allerdings nur Argumente:
- warum soll es keine 3 Wochen geben?
- wie ist die Vertretung geregelt?
- wenn es Ausnahmen gibt, warum?
Das ist aber euer eigentliches inhaltliches Mitbestimmungsrecht. Sagt was ihr wollt und begründet es gut. Notfalls Einigungsstelle.
Erstellt am 17.11.2014 um 17:03 Uhr von gironimo
Der BR ist die Interessenvertretung der AN im Betrieb. Also dürfte es auf keinem Fall in Eurem Interesse liegen, der 3-Wochen-verbots-regelung Eures Chefs zuzustimmen. Ich würde es jedenfalls nicht tun.
Da bedarf es keiner Gesetze, die eher gegen eine derartige Regelung sprechen. Allein die Bedürfnissen der AN spricht dagegen und liefert Euch gute Argumente. Einen wirklichen dringenden betrieblichen Grund hat Euer Chef wahrscheinlich nicht.
Also ist es eine Frage des "ernsten Willen zur Einigung" und der Verhandlungen auf "Augenhöhe", der eine neue BV möglich macht - ggf. über die E-Stelle.
Zur Erinnerung:
Der § 7 BUrlG heißt: Der Urlaub IST ZUSAMMENHÄNGEND zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder (....) eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
§ 80 BetrVG: Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
(....) 2 b) die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;