Hallo zusammen!

Wir brüten gerade über der Überarbeitung unserer Betriebsvereinbarung, Punkt "Urlaub". Unser Chef will 3 Wochen Urlaub am Stück generell verbieten (aber für alleinerziehend Mütter und 2-3 ausgewählte Mitarbeiter gewährt er ihn schon mal).
Wir finden nichts im Gesetzestext, was 3 Wochen verbietet bzw. gewährt (nur max. 12 Tage am Stück für Erholungsurlaub).

Kann das so verboten werden? Und was ist dann mit den Ausnahmen, die dann doch immer 3 Wochen bekommen?

Wo finden wir einen entsprechenden Text hierzu bzw. wie würdet ihr das ausdrücken, wenn das mit in die BV soll?