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Feiertagszuschläge

A
aandreas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie ist das mit den 200 % Feiertagszuschlag richtig ?? 100% (bekommt man sowieso bezahlt ohne Arbeitsleistung da Feiertag)

  • 100 % Lohn wenn man Arbeitet = 200 %

oder 100 % (Lohnfortzahlung ohne zu Arbeiten da Feiertag

  • 200 % wenn ich arbeite (100 % Zuschlag + 100 Lohn)
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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

20.05.2014 um 16:53 Uhr

. . . wie heißt denn Eure Firma, die 100% Feiertagszuschlag bezahlt und habt Ihr noch freie Stellen? Nee, Quatsch beiseite: in den meisten Tarifverträgen ist das so geregelt - Feiertag ohne Arbeit = Lohnfortzahlung.

  • Feiertag (geht beim TVöD aber nur bei Wochenfeiertagen) gearbeitet - Freizeitausgleich + Feiertagszuschlag,
  • oder Feiertag gearbeitet, ohne Freizeitausgleich -dann Feiertagszuschlag + 100% . . .
O
Ottokar

21.05.2014 um 11:46 Uhr

Im Bau Tarif ist es so: Normaler Lohn plus 200% Zuschlag wenn gearbeitet wird. Ansonsten normale Lohnfortzahlung. Zuschlag ohne zu arbeiten gibt es nicht.

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