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Feiertagszuschläge für 400€ Jobber?

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bostonbulls
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,wir beschäftigen bei(Altenpflege) uns zur Zeit mehrere 400€ Kräfte. Die bekommen aber keine Sonn -und Feiertagszuschläge.Nun meine Frage ,ist das rechtens?Da ja alle anderen AN die Zuschläge ja auch bekommen.Fällt das nicht unter Gleichstellung aller Arbeitnehmer oder so ?Und wenn sie Anspruch haben,kommen sie ja über die 400€ geht das überhaupt? Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus. Danke

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Community-Antworten (3)

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TROISDORFER

18.01.2010 um 19:43 Uhr

Die Zuschläge stehen einer Aushilfe auf 400€ Basis leider nicht zu es sei den ein Tarifvertrag oder eine BV oder der AV sehen dieses vor,was ich bei einer Aushilfe schwer bezweifel .... Frag bitte bei www.arbeitsrecht.de nach,vieleicht kann dir dort geholfen werden. Dieses Forum ist laut AGB der W.A.F nur für Betriebsräte ...(Traurig,aber wahr !) MFG Troisdorfer

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neskia

18.01.2010 um 21:00 Uhr

Eine Aushilfe ist ein Teilzeitbeschäftigter (§2 Abs 2 TzBfG), und dem stehen in der Regel die Zuschläge zu! Ich empfehle den §4 TzBfG! Nicht mal per TV kann das ausgeschlossen werden.

N
nicoline

18.01.2010 um 21:58 Uhr

neskia Danke! ;-)))

bostonbulls *Und wenn sie Anspruch haben, kommen sie ja über die 400€ geht das überhaupt? * Sie haben Anspruch auf die Zuschläge, wenn alle anderen sie bekommen! Über die 400€ kommen sie nur dann, wenn man dieses bei der Anzahl der Stunden, für die sie eingeteilt werden nicht berücksichtigt. Und nun rat mal, warum diese Zuschläge gerne "vergessen" werden!!!! Ihr könnt als BR auf Gleichbehandlung drängen, zusätzlich sollten die Betroffenen aber auch ihre Ansprüche schriftlich geltend machen, wegen der Ausschlussfristen!

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