Unser Unternehmen möchte im Juli 2014 Rufbereitschaft einführen.
Der Betriebsrat ist darüber informiert.
Zur Zeit ist aber funkstille,da sich beide Seiten noch nicht einigen können.
Meine Frage ist:Muß ich als AN in Rufbereitschaft gehen,obwohl dies nicht in meinen Arbeitsvertrag steht?Und falls sich der Betriebsrat mit den AG einigt bin ich als AN daran gebunden oder kann ich trotzdem die Rufbereitschaft ablehnen.
Ich arbeite in einen Pflegeheim seit 17 Jahren und ich will auf keinen fall die Rufbereitschaft machen,da man ja sowieso kaum Freizeit hat.
Würde mich über eine Antwort freuen.