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Rufbereitschaft

N
nickeneck
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen möchte im Juli 2014 Rufbereitschaft einführen. Der Betriebsrat ist darüber informiert. Zur Zeit ist aber funkstille,da sich beide Seiten noch nicht einigen können. Meine Frage ist:Muß ich als AN in Rufbereitschaft gehen,obwohl dies nicht in meinen Arbeitsvertrag steht?Und falls sich der Betriebsrat mit den AG einigt bin ich als AN daran gebunden oder kann ich trotzdem die Rufbereitschaft ablehnen. Ich arbeite in einen Pflegeheim seit 17 Jahren und ich will auf keinen fall die Rufbereitschaft machen,da man ja sowieso kaum Freizeit hat. Würde mich über eine Antwort freuen.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

18.05.2014 um 16:25 Uhr

Das ist eben immer das Problem des Arbeitgebers, den wir hier an dieser Stelle einmal richtig bedauern sollten :-(.

Er muss im Betrieb zwei Rechtsebenen beachten. Einmal die kollektivrechtliche. Hier muss er erst einmal mit dem BR klären, wann und wie Rufbereitschaft stattfinden kann. Ist dieser Punkt geklärt, muss er die individualrechtliche Ebene prüfen, ob das mit dem Arbeitsverhältnis des einzelnen AN überhaupt durchführbar ist.

So gesehen müsste man genau den Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen, ob es nicht vielleicht doch ein Schlupfloch für den Arbeitgeber gibt. Wenn nein - dann nein.

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