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Urlaubsanspruch

H
hilfsheriff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, bei uns ist folgender fall aufgetaucht:

Mitarbeiterin von Nov. 2009 - Juli 2010 im Krankenstand. Ab 01.08.2010 rente auf Zeit. Was passiert mit dem Urlaubsanspruch von Nov.09 - Juli 10 ?

schon mal vielen dank im vorraus für eure antworten

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Community-Antworten (4)

H
Hörselgau

16.05.2014 um 11:24 Uhr

Hallo,

das EuGH hat im Jahr 2009 mit dem Akz. C-350/06 & C-520/06 das Bundesurlaubsgesetz ausgehebelt.

Der MA hat Anspruch auf seinen Urlaub.

Gruß Hörselgau

H
Hörselgau

16.05.2014 um 11:28 Uhr

. . . also einen Finazielen Ausgleich !!

Gruß Hörselgau

P
Pjöööng

16.05.2014 um 12:05 Uhr

Die Schultz-Hoff Entscheidung wurde allerdings in der KHS Entscheidung nuanciert. Das BAG hat das nun so interpretiert, dass bereits übertragener Urlaub nicht privilegiert ist und dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterliegt.

Wenn ich die Rechtsprechung richtig interpretiere, wäre jetzt zu prüfen, ob in der Zeit der (Erwerbsunfähigkeits?)rente ein Urlaubsanspruch erworben wurde, damit wäre dann wohl der Urlaubsanspruch aus 2009 am 31.03.2011 untergegangen und der aus 2010 am 31.03.2012. Sollte hingegen kein neuer Urlaubsanspruch entstanden sein, so würde wohl der Urlaubsanspruch aus 2010 fortbestehen, der aus 2009 dürfte verfallen sein. Aber dazu sollte besser ein Fachanwalt für Arbeitsrecht befragt werden,

H
hilfsheriff

16.05.2014 um 13:01 Uhr

vielen dank für die hilfreichen antworten

wir dachten uns schon das die ganze sache doch relativ kompliziert wird und werden unserer "ehemaligen" arbeitskollegin einen fachanwalt empfehlen

viele grüsse hilfsheriff

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