400€ Arbeitskraft
Haben 400€ Mitarbeiter die gleichen Rechte bei Krankheit der Kinder
Community-Antworten (1)
15.05.2014 um 22:36 Uhr
Das SGB V macht keine Untedrschiede in der Art der Beschäftigung. Maßgeblich ist das bestehen einer entsprechenden Krankenversicherung (siehe § 45 SGB V).
Ggf. also mit der KK Rücksprache halten.
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