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400€ Arbeitskraft

D
draherg
Jan 2018 bearbeitet

Haben 400€ Mitarbeiter die gleichen Rechte bei Krankheit der Kinder

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

15.05.2014 um 22:36 Uhr

Das SGB V macht keine Untedrschiede in der Art der Beschäftigung. Maßgeblich ist das bestehen einer entsprechenden Krankenversicherung (siehe § 45 SGB V).

Ggf. also mit der KK Rücksprache halten.

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