Erstellt am 13.02.2011 um 14:33 Uhr von Mountainbiker
Hallo Bergkristall, ein paar Fragen dazu:
Was ich nicht ganz verstehe ist , wenn eine befristete Zeitarbeiterin bei Euch eingestellt wird, diese dann durch Eure Firma erst geschult werden muss. Ich sage mal wäre ich GL, dann suche ich eine Zeit Kraft, weil ich im Moment die Personalkosten gering halten will/muss ( deutest Du ja auch an). Ist das Vorhaben hier dauerhaft eine neue Stelle zu schaffen.
Wenn ich aber die Kraft erst mit einer sehr teuren Schulung auf den Stand bringen muss, was spare ich dann.
Hatte man der Teilzeitkraft , welche jetzt die Stelle gewechselt hat, enbenfalls diese Konditionen angeboten bzw. wurde die Stelle so ausgeschrieben, vieleicht wäre sie ja interessiert gewesen die Stelle vollzeit auszufüllen, wenn sie ebenfalls eine Schulung, Dienstwagen un Dienstwohnung bekommt.
Wie sieht es denn mit der Grundqualifikation (gelernter Beruf) der Beiden aus? Ich sage jetzt mal unter normalen Umständen wäre nichts gegen eine Freundin einzusetzten, aber hier sieht es wirklich nach Vetternwirtschaft aus.
Was ich auch nicht ganz verstehe, die ZA ist zwar mit dem Schulungveranstalter liiert, aber die Kostenübernahme muss doch durch die GL genehmigt werden besteht denn hier auch irgendeine private Verknüpfung?
Wieso braucht man jetzt noch mal eine 400 Kraft , wenn jetzt eh bereits eine Halbtagstelle und 400 € (sozusagen 3/4 Stelle) auf eine Ganztagstelle ummodifiziert wurde, dann hätte die Arbeit ja bereits davor schon zwei 400 € bedurft. Oder soll die 400 € Freundin dann die Arbeit machen, wenn sie auf Schulungen geht, was das Ganze wieder verteuert.
Einen Anspruch der BR gibt es nur auf interne Stellenausschreibung, wenn der BR es verlangt. § 93 des BetrVG.
Erstellt am 13.02.2011 um 15:42 Uhr von Südmann
wenn man seine Gedankengänge auf die Zustimmungsverweigerungsgründe im § 99 BetrVG reduziert, erledigen sich manche Überlegungen von selbst
zu den anderen Punkten:
1. besteht ein Informations/ Mitbestimmungsrecht bzgl. Dienstwagen ?
2. besteht einInformations/ Mitbestimmungsrecht bzgl. Dienstreisen/"Dienstwohnung" ?
3. bzgl. Überstunden besteht auf jeden Fall ein Mitbestimmungsrecht(§87)
4. bzgl. der Personalplanung besteht ein Informationsrecht (§90)
5. bzgl. Bildungsmaßnahmen besteht ein Mitbestimmungsrecht (§98)
da geht doch noch einiges, denke ich
Erstellt am 13.02.2011 um 16:21 Uhr von Mountainbiker
§ 87. 10 Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Zu den Punkten 1 und 2, wenn Dienstwagen und Dienswohnung Bestandteil einer neuen Entlohnungsmethode sind, dürfte schon ein Mitbestimmungsrecht bestehen. Man müsste natürlich noch wissen, ob beides auch sozugagen "unentgeltlich" privat genutzt werden darf usw. Handelt es sich z.B. um eine Werksmietwohnung oder eine Werksdienstwohnung?
Ich fände es sehr fraglich, wenn man dann den potenziellen Bewerbern ( sollte es so gewesen sein) unterschiedliche Entlohnungen , bei sagen wir mal gleicher Eignung (Berufausbildung) eröffnet, um dann die Stammkraft in dem Glauben zu lassen sie verbessere sich auf der anderen Stelle, vor allem wenn es in der Firma Entlohnungsgrundsätze geben sollte.
Erstellt am 13.02.2011 um 17:35 Uhr von nurmalsogefragt
sofern die 400,- € Kraft mehr Geld bekommt, z.B. auch fpr Überstunden wäre dieses ggf. ein Verstoß gegen die Höchstgrenzen und ein Fall für die Steuerfahndung.
Mehrarbeitr unterliegt der MB, also könnte der BR ja mal nein sagen.
Wenn sie heute andere Tätigkeiten mach als bei der Einstellung mitbestimmt, sollte man hier als BR einen Verstoß gegen die MB, da faktische Versetzung prüfen und handeln
++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Kölner
3. bei Überstunden Mittel und Wege gefunden würden (Belege) um diese Überstunden
zusätzlich zu bezahlen.
Hieraus kann man durchaus herauslesen, dass dieses Geld nicht auf der Lohnabrechnung erscheint, dann bersünde der berechtigte Verdacht für Steuer-/ Abgabenverkürzung.
Erstellt am 13.02.2011 um 18:22 Uhr von Bergkristall
Hallo, Mointainbiker,
zu der Frage, ob man der Teilzeitkraft die gleichen "Schulungen/Dienstwagen etc."angeboten hat: Nein, diese Dinge habe sich im Laufe der Zeit ergeben. Und deshalb wüsste ich ja gerne, wie wir die Dinge angehen sollten, ob man quasi um Offenlegung bitten kann (z. B. Dienstwohnung/Werkwohnung).
Was ist übrigens mit "Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen" gemeint?
Bezüglich der Nachbesetzung vielleicht nochmal etwas "Aufklärendes":
Uns ist schon klar, dass wir uns jetzt heftiger "wehren" müssen:
Die ehemalige 400 €-Kraft soll jetzt durch Ihre Freundin (Kosmetikerin) ersetzt werden,
die per Telefon aufgefordert wurde, sich auf die interne Ausschreibung zu bewerben.
Anmerkung:
Habe soeben erfahren, dass sich jetzt eine unserer Stammkolleginen auf den Teil der Arbeit beworben hat, der das neue Programm betrifft und um dementsprechende
Schulung bittet....
D. h., wir werden die externe Bewerbung gem. § 99 auf jeden Fall ablehnen. Kann man eigentlich auch Schulungspläne einfordern?
Danke, Bergkristall
Erstellt am 13.02.2011 um 18:48 Uhr von Mountainbiker
Hallo Bergkristall, der Südmann in Antwort 3 hat Dir ein paar sehr wichtige § en aus dem BetrVG gepostet. Lies Dir diese alle mal gründlich durch.
Enlohnungsgrundsätze wären z.B wenn es bei Euch ein Lohngruppengefüge gibt. Sieh mal hier in den Link, da ist es ganz gut erklärt:
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/4entlohnung/41entlohnung/4112welcheentlohnungsgrundstzegibtes.html
Zu Deinen Schulungplänen unbedingt den bereits erwähnten § 98 lesen dazu noch 96 und 97, das dürfte Deine Frage beantworten.
Du sagst die Dinge häten sich im Laufe der Zeit ergeben?? Es ist doch gerade mal 6 Wochen her, dass die Stelle vergeben wurde.
"""Habe soeben erfahren, dass sich jetzt eine unserer Stammkolleginen auf den Teil der Arbeit beworben hat, der das neue Programm betrifft und um dementsprechende
Schulung bittet...."""
Um welche Stelle (Arbeit) handelt es sich denn da jetzt, um eine ganz neue Stelle oder die Stelle welche jetzt befristet an die ZA vergeben wurde.
Oder möchte sie zusätlich die Arbeit dieses 400 € Jobs mit übernehmen? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Erstellt am 13.02.2011 um 19:16 Uhr von Kölner
@nurmalsogefragt
'sofern die 400,- € Kraft mehr Geld bekommt, z.B. auch fpr Überstunden wäre dieses ggf. ein Verstoß gegen die Höchstgrenzen und ein Fall für die Steuerfahndung.'
Wo immer diese TV-Aussage ihren Ursprung fand: Selbst wenn die Kollegin mehr als 400 Euro verdient wird das kein Fall für die Steuerfahndung - eher für die Kollegen der DRV und die Betriebsprüfer!
Erstellt am 13.02.2011 um 19:16 Uhr von Bergkristall
Hallo, Montainbiker,
erstmal: Danke für die Antworten!
und jetzt zu deiner Frage:
Am Anfang standen Ablagearbeiten (und Ausdruckarbeiten aus dem System) (400 €-Job), auf die sich die "Bekannte" unseres Schulungsleiters
vor 8 Monaten beworben hat. Ende letzten Jahres wurde dann eine Stelle ausgeschrieben,
befristet auf ein Jahr ( Datenpflege). Die "Bekannte" wurde dann in einer Zeitarbeitsfirma untergebracht, die schon des öfteren Zeitarbeiter an uns vermittelt hat und ist jetzt auf dieser befristeten Stelle tätig. Das sie einen Dienstwagen hat, wissen wir erst seit letzter Woche. Nun steht ihr alter "400€-Job" ja wieder zur Verfügung. Er ist seit 3 Tagen intern ausgeschrieben und es gibt jetzt zwei Bewerbungen: Einmal extern (Kosmetikerin und Freundin der "Bekannten") und jetzt auch von einer Kollegin, die sagt, dass sie die Ausdruckarbeiten gerne übernehmen würde, weil diese zu ihrer Arbeit gehören!!!!! Beide - sowohl die Kosmetikerin als auch unsere Kollegin - müssten erst in dieses neue Programm eingearbeitet/geschult werden....
Ich hoffe, jetzt ist es klarer dargestellt, danke nochmals, Bergkrkistal