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Mitbestimmung Gehaltserhöhung

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

Ist eine Gehaltserhöhung für den einzelnen Mitarbeiter mittbestimmungspflichtig? Oder sind nur die Beweetungskriterien für die Gehaltserhöhung mittbestimmungspflichtig?

Was machen wenn Massive Gehaltserhöhungen willkürlich an einzelne arbeitgeberlieblinge in der Vergangenheit verteilt wurden, ohne den Betriebsrat gefragt zu haben? Was können wir als neu gewählter Betriebsrat dagegen tuen?

Danke schonmal

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Community-Antworten (3)

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Kölner

15.05.2014 um 19:22 Uhr

Gar nichts. Und das ist ohne TV auch gut so! Tut was fuer die, die bisher nichts bekommen haben aber den selben oder zumindest den gleichen Job machen!

P
PaulBreitner

15.05.2014 um 22:39 Uhr

Hallo hier geht es um Mitbestimmung und nicht darum den Kollegen was wegzunehmen

G
gironimo

15.05.2014 um 22:40 Uhr

Da kommt der § 77 Abs. 3 BetrVG ins Spiel.

Bei der absoluten Höhe des Arbeitsentgelts hat der BR keine Mitbestimmung. Und ich stimme Kölner zu. Dagegen solltet Ihr gar nichts tun. Ihr solltet Argumente sammeln, wie Ihr für die anderen auch was erreichen könnt.

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