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Arbeitszeitkonten

D
dirkst
Jan 2018 bearbeitet

Ist es richtig das bei einen Arbeitszeitkonto die angefallenen Minusstunden am Jahresende verfallen?

1.09809

Community-Antworten (9)

M
Moreno

15.05.2014 um 12:31 Uhr

Am Ende des Ausgleichzeitraum (je nach BV muss nicht das Jahresende sein) verfallen die Minusstunden. Siehe dazu §615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.

O
Oblatixx

15.05.2014 um 12:47 Uhr

Das käme darauf an ... So würde ich es nicht unbedingt sagen.

M
Moreno

15.05.2014 um 12:52 Uhr

Na tolle Antwort :-) klar wenn es eine andere Regelung in der BV gibt aber sonst sind sie weg. Siehe auch Schichtplanfibel ,,Geisterstunden''

O
Oblatixx

15.05.2014 um 13:02 Uhr

Und wenn die Minusstunden durch mich verursacht wurden, weil ich mal einen freien Tag brauchte zum Angeln oder was weiß ich, aber keine Plusstunden hatte? Chef hat genehmigt, da Großauftrag anstand, und da hätte ich nacharbeiten können, aber Auftrag lässt noch auf sich warten? Da soll er mir noch die Stunden schenken? Den Chef will ich sehen ...

M
Moreno

15.05.2014 um 13:12 Uhr

@ Oblatixx wenn Dein Chef zulässt das Du Dein Konto ins Minus fährst und er nicht bis zum Ausgleichzeitraum die Stunden nacharbeiten lässt hat er halt Pech gehabt. Wie willst Du innerhalb eines Jahres feststellen wie Plus und Minus STunden entstanden sind? Also Ausgleich Überstunden - Geld Minusstunden - Weg :-)

K
Kölner

15.05.2014 um 13:42 Uhr

@Moreno WENN ein AN bewusst und ggf. willentlich Minusstunden (Geisterstunden; negative AZ) angehäuft hat, so sind Deine Aussagen falsch: Er muss sie nacharbeiten! Wenn dem NICHT so ist, dann greifen Deine Aussagen. ABER: Welcher AN legt sich in dieser Hinsicht schon mit seinem Chef an?

P
Pickel

15.05.2014 um 13:49 Uhr

Entscheidend ist wohl die Ursache. Weggeschickt, weil nichts mehr zu tun: verfallen

In Form von Gleitzeit oÄ zu oft zu früh gegangen: bleiben.

M
Moreno

15.05.2014 um 13:52 Uhr

@Kölner mit dem Dienstplan steuert der AG doch die Stundenverteilung und wenn er sieht das jemand im Minus ist muss er diese Stunden einforden bevor es zum Ausgleich kommt. Wenn Deine Aussage richtig wäre könnte jeder AG behaupten die angehäuften Minusstunden sind willentlich entstanden und müssten jetzt nachgearbeitet werden. Dies ist sicherlich nicht im Sinne vom Arbeitszeitkonto. Dieses sollte ja sowieso über eine BV gesteuert werden und vom BR überwacht werden, damit der einzelne AN sich nicht mit dem AG auseinandersetzen muss.

P
Pjöööng

15.05.2014 um 14:49 Uhr

Zitat (moreno): "mit dem Dienstplan steuert der AG doch die Stundenverteilung ..."

Woher nimmst Du die Sicherheit dass es hier einen Dienstplan gibt?

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