Arbeitszeitkonten
Ist es richtig das bei einen Arbeitszeitkonto die angefallenen Minusstunden am Jahresende verfallen?
Community-Antworten (9)
15.05.2014 um 12:31 Uhr
Am Ende des Ausgleichzeitraum (je nach BV muss nicht das Jahresende sein) verfallen die Minusstunden. Siehe dazu §615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
15.05.2014 um 12:47 Uhr
Das käme darauf an ... So würde ich es nicht unbedingt sagen.
15.05.2014 um 12:52 Uhr
Na tolle Antwort :-) klar wenn es eine andere Regelung in der BV gibt aber sonst sind sie weg. Siehe auch Schichtplanfibel ,,Geisterstunden''
15.05.2014 um 13:02 Uhr
Und wenn die Minusstunden durch mich verursacht wurden, weil ich mal einen freien Tag brauchte zum Angeln oder was weiß ich, aber keine Plusstunden hatte? Chef hat genehmigt, da Großauftrag anstand, und da hätte ich nacharbeiten können, aber Auftrag lässt noch auf sich warten? Da soll er mir noch die Stunden schenken? Den Chef will ich sehen ...
15.05.2014 um 13:12 Uhr
@ Oblatixx wenn Dein Chef zulässt das Du Dein Konto ins Minus fährst und er nicht bis zum Ausgleichzeitraum die Stunden nacharbeiten lässt hat er halt Pech gehabt. Wie willst Du innerhalb eines Jahres feststellen wie Plus und Minus STunden entstanden sind? Also Ausgleich Überstunden - Geld Minusstunden - Weg :-)
15.05.2014 um 13:42 Uhr
@Moreno WENN ein AN bewusst und ggf. willentlich Minusstunden (Geisterstunden; negative AZ) angehäuft hat, so sind Deine Aussagen falsch: Er muss sie nacharbeiten! Wenn dem NICHT so ist, dann greifen Deine Aussagen. ABER: Welcher AN legt sich in dieser Hinsicht schon mit seinem Chef an?
15.05.2014 um 13:49 Uhr
Entscheidend ist wohl die Ursache. Weggeschickt, weil nichts mehr zu tun: verfallen
In Form von Gleitzeit oÄ zu oft zu früh gegangen: bleiben.
15.05.2014 um 13:52 Uhr
@Kölner mit dem Dienstplan steuert der AG doch die Stundenverteilung und wenn er sieht das jemand im Minus ist muss er diese Stunden einforden bevor es zum Ausgleich kommt. Wenn Deine Aussage richtig wäre könnte jeder AG behaupten die angehäuften Minusstunden sind willentlich entstanden und müssten jetzt nachgearbeitet werden. Dies ist sicherlich nicht im Sinne vom Arbeitszeitkonto. Dieses sollte ja sowieso über eine BV gesteuert werden und vom BR überwacht werden, damit der einzelne AN sich nicht mit dem AG auseinandersetzen muss.
15.05.2014 um 14:49 Uhr
Zitat (moreno): "mit dem Dienstplan steuert der AG doch die Stundenverteilung ..."
Woher nimmst Du die Sicherheit dass es hier einen Dienstplan gibt?
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