Erstellt am 15.05.2014 um 10:31 Uhr von moreno
Am Ende des Ausgleichzeitraum (je nach BV muss nicht das Jahresende sein) verfallen die Minusstunden. Siehe dazu §615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
Erstellt am 15.05.2014 um 10:47 Uhr von Oblatixx
Das käme darauf an ...
So würde ich es nicht unbedingt sagen.
Erstellt am 15.05.2014 um 10:52 Uhr von moreno
Na tolle Antwort :-) klar wenn es eine andere Regelung in der BV gibt aber sonst sind sie weg.
Siehe auch Schichtplanfibel ,,Geisterstunden''
Erstellt am 15.05.2014 um 11:02 Uhr von Oblatixx
Und wenn die Minusstunden durch mich verursacht wurden, weil ich mal einen freien Tag brauchte zum Angeln oder was weiß ich, aber keine Plusstunden hatte? Chef hat genehmigt, da Großauftrag anstand, und da hätte ich nacharbeiten können, aber Auftrag lässt noch auf sich warten?
Da soll er mir noch die Stunden schenken?
Den Chef will ich sehen ...
Erstellt am 15.05.2014 um 11:12 Uhr von moreno
@ Oblatixx wenn Dein Chef zulässt das Du Dein Konto ins Minus fährst und er nicht bis zum Ausgleichzeitraum die Stunden nacharbeiten lässt hat er halt Pech gehabt.
Wie willst Du innerhalb eines Jahres feststellen wie Plus und Minus STunden entstanden sind?
Also Ausgleich Überstunden - Geld Minusstunden - Weg :-)
Erstellt am 15.05.2014 um 11:42 Uhr von Kölner
@Moreno
WENN ein AN bewusst und ggf. willentlich Minusstunden (Geisterstunden; negative AZ) angehäuft hat, so sind Deine Aussagen falsch: Er muss sie nacharbeiten!
Wenn dem NICHT so ist, dann greifen Deine Aussagen. ABER: Welcher AN legt sich in dieser Hinsicht schon mit seinem Chef an?
Erstellt am 15.05.2014 um 11:49 Uhr von Pickel
Entscheidend ist wohl die Ursache. Weggeschickt, weil nichts mehr zu tun: verfallen
In Form von Gleitzeit oÄ zu oft zu früh gegangen: bleiben.
Erstellt am 15.05.2014 um 11:52 Uhr von moreno
@Kölner mit dem Dienstplan steuert der AG doch die Stundenverteilung und wenn er sieht das jemand im Minus ist muss er diese Stunden einforden bevor es zum Ausgleich kommt. Wenn Deine Aussage richtig wäre könnte jeder AG behaupten die angehäuften Minusstunden sind willentlich entstanden und müssten jetzt nachgearbeitet werden. Dies ist sicherlich nicht im Sinne vom Arbeitszeitkonto. Dieses sollte ja sowieso über eine BV gesteuert werden und vom BR überwacht werden, damit der einzelne AN sich nicht mit dem AG auseinandersetzen muss.
Erstellt am 15.05.2014 um 12:49 Uhr von Pjöööng
Zitat (moreno):
"mit dem Dienstplan steuert der AG doch die Stundenverteilung ..."
Woher nimmst Du die Sicherheit dass es hier einen Dienstplan gibt?