Arbeitszeitkonten. Was wenn ein Mitarbeiter kündigt?
Hallo In unserem Betrieb haben wir seit 2 Jahren Arbeitszeitkonten von +/-200h. In der Fertigung sind im Moment so gut wie alle Mitarbeiter Auftragsbedingt im negativen Stundenbereich. Was wenn nun ein Mitarbeiter kündigt (4 Wochen frist) und nicht mehr alle Minusstunden einarbeiten kann? Hat der Arbeitgeber das Recht das Geld für diese Stunden vom letzten Lohn einzubehalten? Gibt es für solche Fälle Gerichtsurteile o.ä? Danke für die Hilfe?
Community-Antworten (5)
31.05.2006 um 10:26 Uhr
Hallo goja
Wenn ihr Arbeitszeitkonten eingeführt habt dann müßte es auch eine BV dazu geben in der wiederum geregelt sein sollte wie in dem geschilderten Fall vorgegagen wird und mit den entsprechenden Stunden verfahren wird.
Gruß BMW
02.06.2006 um 20:10 Uhr
Danke BMW! Leider ist in unserer Betriebsordnung keine Regelungen dafür.
02.06.2006 um 20:36 Uhr
Wenn keine Rückzahlung der Zeitschuld vereinbart wurde, würde ich auch nicht zahlen wollen! Ggf. würde ich auch das LAG Hamm (22.02.01, 16 Sa 1328/00) re-zitieren!
02.06.2006 um 20:44 Uhr
Hallo Kölner Wie kann ich nachlesen was du meinst mit LAG Hamm?? Danke goja
02.06.2006 um 20:48 Uhr
Herrje, Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat am 22.02.01 dazu mal ein Urteil gefällt. Wenn Du Internet hast, würde ich dieses Urteil mal studieren und im Bedarfsfall dem AG mitteilen.
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