Mitbestimmungsrecht Arbeitszeit /Einsichtnahme Gleitzeitkonten durch BR?
Guten Abend,
bin das erste Mal als BR tätig und benötige Hilfe für ein Gespräch:
Es b esteht Uneinigkeit inwieweit der BR sich Arbeitszeitkonten zeigen lassen darf und darüber hinaus, ob Mitbestimmungsrecht besteht, wenn eine Büroöffnungszeit
- telefonische Erreichbarkeit - von 08:00 bis 18:00 Uhr - seitens der Geschäftsführung angeordnet wird.
Hinsichtlich der Arbeitszeitkonten geht es um Mitarbeiter, die auf Grund von Reisetätigkeit anscheinend mehr als 10 Stunden Arbeitszeit nachweisen.
Unser BR-Vorsitzende hat jetzt die Einsichtnahme angefordert.
Ich persönlich sitze als Sekretärin und BR-Mitglied im Umfeld des Geschäftsführungssekretariates. Hier wurde mir heute angekündigt, dass man mich in obigen Angelegenheiten zu einem Gespräch bitten wird.
Meines Erachtens müsste hier der Vorsitzende angesprochen werden.
Bitte dringend um sachkundige Unterstützung!
Community-Antworten (5)
05.12.2006 um 20:57 Uhr
Hi Waltraud
bei der Anordnung der Arbiets- bzw. Bürozeit habt ihr ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Punkt 2: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Ihr habt ein Einischtrecht in die Gleitzeitkonten schon allein deshalb weil Ihr darüber wachen müsst dass das ArbZG eingehalten wird.
Wegen den 10 Stunden: So lange darf nur gearbeitet werden wenn innerhalb von 24 Wochen bzw. einem halben Jahr 8 stunden täglich nicht überschritten werden.
Zu einem Gespräch kann man dich ja bitten, du kannst dir alles anhören und an den BR weitergeben. Müssen musst du aber nichts, wenn der AG dies mit dem BR klären will soll er sich doch mit dme gesamten Gremium zusammen setzen. Der BRVors. ist auch nicht berechtigt im "Alleingang" da sachen auszuklüngeln.
MFG Matze83
PS: habt Ihr schon Schulungen besucht und wie groß ist denn euer BR?
05.12.2006 um 21:12 Uhr
Hallo Matze83,
haben gerade zu viert - alles neue BR - einen Lehrgang BtrVG I besucht und sind hinsichtlich der Paragraphen noch nicht sehr sicher.
Unser örtlicher BR-Vorsitzende wurde gerade zum GBR gewählt.
Ich hatte vor, mir alles anzuhören und dies dann in das Gremium zu tragen.
Hinsichtlich der Gleitzeitkonten: Hier hat der GBR-Vorsitzende ein Fallbeispiel von einem örtlichen BR zugesandt bekommen und auf Grund dessen die Gleitzeitkonten der Region angefordert.
In diesem Beispiel lagen vor: Einträge von Arbeitszeiten 12,5 und einmal sogar 18,5 Stunden.
Auf Grund dessen sah er sofortiges Handelns als Notwendigkeit an.
Unser örtlicher BR besteht aus 9 Personen.
MfG waltraud 12
05.12.2006 um 22:52 Uhr
waltraud12,
aufgepasst! Auch Einträge von Arbeitszeiten "18,5 Stunden" können u. U. mit dem Schutzgedanken des ArbZG in Einklang gebracht werden. Z.B. werden diese 18,5 Stunden im Rahmen einer Dienstreise als Arbeitszeit vergütet; der AN hat von diesen 18,5 Stunden jedoch auf der Hin- und Rückreise jeweils 5 Stunden im Zug geschlafen!
05.12.2006 um 23:30 Uhr
Fayence,
nein, der Mitarbeiter war im Auto unterwegs zu verschiedenen Einsatzorten.
Gruss Waltraud12
06.12.2006 um 01:28 Uhr
trotzdem vorsicht mit den fahrzeiten....
noch ein punkt: es gibt keine mitbestimmung bei den bürozeiten. dies ist erst mal eine sache des AG. ABER: die mitbestimmung besteht dahingehend ob und ggf wer in dieser zeit arbeitet. klingt zunächst spitzfindig aber der AG könnte ja randzeiten auch mit leitenden AN abdecken...
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