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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungsrecht Arbeitszeit /Einsichtnahme Gleitzeitkonten durch BR?

W
waltraud12
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

bin das erste Mal als BR tätig und benötige Hilfe für ein Gespräch:

Es b esteht Uneinigkeit inwieweit der BR sich Arbeitszeitkonten zeigen lassen darf und darüber hinaus, ob Mitbestimmungsrecht besteht, wenn eine Büroöffnungszeit

  • telefonische Erreichbarkeit - von 08:00 bis 18:00 Uhr - seitens der Geschäftsführung angeordnet wird.

Hinsichtlich der Arbeitszeitkonten geht es um Mitarbeiter, die auf Grund von Reisetätigkeit anscheinend mehr als 10 Stunden Arbeitszeit nachweisen.

Unser BR-Vorsitzende hat jetzt die Einsichtnahme angefordert.

Ich persönlich sitze als Sekretärin und BR-Mitglied im Umfeld des Geschäftsführungssekretariates. Hier wurde mir heute angekündigt, dass man mich in obigen Angelegenheiten zu einem Gespräch bitten wird.

Meines Erachtens müsste hier der Vorsitzende angesprochen werden.

Bitte dringend um sachkundige Unterstützung!

4.69005

Community-Antworten (5)

M
matze83

05.12.2006 um 20:57 Uhr

Hi Waltraud

bei der Anordnung der Arbiets- bzw. Bürozeit habt ihr ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs.1 Punkt 2: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Ihr habt ein Einischtrecht in die Gleitzeitkonten schon allein deshalb weil Ihr darüber wachen müsst dass das ArbZG eingehalten wird.

Wegen den 10 Stunden: So lange darf nur gearbeitet werden wenn innerhalb von 24 Wochen bzw. einem halben Jahr 8 stunden täglich nicht überschritten werden.

Zu einem Gespräch kann man dich ja bitten, du kannst dir alles anhören und an den BR weitergeben. Müssen musst du aber nichts, wenn der AG dies mit dem BR klären will soll er sich doch mit dme gesamten Gremium zusammen setzen. Der BRVors. ist auch nicht berechtigt im "Alleingang" da sachen auszuklüngeln.

MFG Matze83

PS: habt Ihr schon Schulungen besucht und wie groß ist denn euer BR?

W
waltraud12

05.12.2006 um 21:12 Uhr

Hallo Matze83,

haben gerade zu viert - alles neue BR - einen Lehrgang BtrVG I besucht und sind hinsichtlich der Paragraphen noch nicht sehr sicher.

Unser örtlicher BR-Vorsitzende wurde gerade zum GBR gewählt.

Ich hatte vor, mir alles anzuhören und dies dann in das Gremium zu tragen.

Hinsichtlich der Gleitzeitkonten: Hier hat der GBR-Vorsitzende ein Fallbeispiel von einem örtlichen BR zugesandt bekommen und auf Grund dessen die Gleitzeitkonten der Region angefordert.

In diesem Beispiel lagen vor: Einträge von Arbeitszeiten 12,5 und einmal sogar 18,5 Stunden.

Auf Grund dessen sah er sofortiges Handelns als Notwendigkeit an.

Unser örtlicher BR besteht aus 9 Personen.

MfG waltraud 12

F
Fayence

05.12.2006 um 22:52 Uhr

waltraud12,

aufgepasst! Auch Einträge von Arbeitszeiten "18,5 Stunden" können u. U. mit dem Schutzgedanken des ArbZG in Einklang gebracht werden. Z.B. werden diese 18,5 Stunden im Rahmen einer Dienstreise als Arbeitszeit vergütet; der AN hat von diesen 18,5 Stunden jedoch auf der Hin- und Rückreise jeweils 5 Stunden im Zug geschlafen!

W
waltraud12

05.12.2006 um 23:30 Uhr

Fayence,

nein, der Mitarbeiter war im Auto unterwegs zu verschiedenen Einsatzorten.

Gruss Waltraud12

P
paula

06.12.2006 um 01:28 Uhr

trotzdem vorsicht mit den fahrzeiten....

noch ein punkt: es gibt keine mitbestimmung bei den bürozeiten. dies ist erst mal eine sache des AG. ABER: die mitbestimmung besteht dahingehend ob und ggf wer in dieser zeit arbeitet. klingt zunächst spitzfindig aber der AG könnte ja randzeiten auch mit leitenden AN abdecken...

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