Guten Abend,

bin das erste Mal als BR tätig und benötige Hilfe für ein Gespräch:

Es b esteht Uneinigkeit inwieweit der BR sich Arbeitszeitkonten zeigen lassen darf
und darüber hinaus, ob Mitbestimmungsrecht besteht, wenn eine Büroöffnungszeit
- telefonische Erreichbarkeit - von 08:00 bis 18:00 Uhr - seitens der Geschäftsführung angeordnet wird.

Hinsichtlich der Arbeitszeitkonten geht es um Mitarbeiter, die auf Grund von
Reisetätigkeit anscheinend mehr als 10 Stunden Arbeitszeit nachweisen.

Unser BR-Vorsitzende hat jetzt die Einsichtnahme angefordert.

Ich persönlich sitze als Sekretärin und BR-Mitglied im Umfeld des Geschäftsführungssekretariates. Hier wurde mir heute angekündigt, dass
man mich in obigen Angelegenheiten zu einem Gespräch bitten wird.

Meines Erachtens müsste hier der Vorsitzende angesprochen werden.

Bitte dringend um sachkundige Unterstützung!