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Gesetz zum Mindestlohn / Bezug BV

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Holger68
Sep 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde, Im März diesen Jahres hat der vorherige BR mit der GL eine BV zum Thema Löhne und Gehälter verfasst. Wir haben eine EGS Tabelle 01.01 - 01.02 - 02.01 - 02.02 - 03.01 - 03.02 - ....10.02. Die EGS 03.02 bildet den Ecklohn und von dort geht es prozentual nach unten und oben. Inkludiert in der Tabelle ist laut BV ab 01.10.2022 bereits die tarifliche Lohnerhöhung von 5 %. Trotzdem ist EGS 01.01 bei 11,65 € / Std. Laut Aussage der GS wird die unterste EGS per Ausgleich auf 12€ angehoben um den Mindestlohn zu zahlen, da der Rest unberührt bleibt. Ist die Rechtsprechung so? Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

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Relfe

07.09.2022 um 17:02 Uhr

die Rechtssprechung bezieht sich ausschließlich auf den Mindestestlohn, alles andere ist Sache der Tarifparteien. Wenn der AG die "Abstände" nicht wieder herstellen will, dann ist das erstmal so, das hat aber nichts mit dem Mindestlohngesetz zu tun. darum müssen sich dann die An oder Gewerkschaften kümmern, das ist keine Angelegenheit des Gesetzgebers --> Hinweis: selbst die Mindestlohnfestsetzung durch den Gesetzgeber wird von Gewerkschaften schon als Einmischung in die Tarifhoheit betrachtet

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Holger68

07.09.2022 um 17:22 Uhr

Hallo Relfe,

danke für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.

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rtjum

08.09.2022 um 10:38 Uhr

"Hinweis: selbst die Mindestlohnfestsetzung durch den Gesetzgeber wird von Gewerkschaften schon als Einmischung in die Tarifhoheit betrachtet" und ich dachte immer die Gewerkschaften hätten für den Mindestlohn gekämpft...

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Relfe

08.09.2022 um 11:10 Uhr

@rtjum

Ja sicher, aber die Tarifhohheit wollten sie nicht abgeben. Für den Mindestlohn liegt die Tarifhoheit jetzt beim Gesetzgeber und die Gewerkschaften müssen mit den Folgen kämpfen --> siehe TE

  • die untere Lohngruppe und die direkt darüber sind jetzt bei vielen gleich und die Abstände zu den anderen haben sich verringert und der AG muss die Abstände nicht wieder herstellen.

Die Tarif müssten jetzt als Basis den "Mindestlohn" betrachten und nicht eine Lohnegruppe in der Mitte. Das wollten die Gewerkschaften anders regeln, weil wenn sie von dem Mindestlohn aus die Lohngruppen festlegen, dann kann der Gesetzgeber über den Mindestlohn alle Lohngruppen regulieren. Nur gegen den Mindestlohn können die Gewerkschaften natürlich nicht "wettern" --> Zwickmühle würde ich sagen

Ich halte "Mindeslohn" für gut und wichtig, aber wie das gelöst wurde halte ich für suboptimal

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