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Betriebsänderung bei Wegfall der Nachtschicht ???

I
iwmno
Jan 2018 bearbeitet

Hallo nochmal, meine Frage von heute morgen war wohl zu unpräzise formuliert. Also, neuer Versuch :) In meinem Produktionsbetrieb soll nachts nicht mehr produziert werden. In Zukunft soll also für alle Kollegen die Nachtschicht entfallen (ca. 200 EUR Verlust durch Wegfall der Wechselschichtzulage und keine bezhalte Pause mehr). Entlassen wird keiner, alle arbeiten in Zukunft in Früh- oder Spätdienst. Die Mitbestimmung zu Dienstplänen ist mir bekannt. Aber die eigentliche Frage ist folgende: Ist die Einstellung der Produktion in der Nacht und der daraus folgende komplette Entfall der Nachtschicht eine Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG (aus der Aufzählung des § 111 BetrVG z. B. Nr. 1 "Einschränkung" oder Nr. 4 "Änderung der Betr.Organisation" oder Nr. 5 "Einführung neuer Arbeitsmethoden")? Oder , wenn diese im § 111 BetrVG nicht abschließende Aufzählung nicht zu gebrauchen ist, habt Ihr Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen analog meiner Schilderung? Oder, und das wäre natürlich der Oberhammer, habt Ihr vielleicht sogar AZ von entsprechender Rechtsprechung? Danke an das Forum im Voraus.

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Community-Antworten (10)

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Erwin

20.08.2009 um 15:15 Uhr

@iwmno

wie wäre es wenn iher ganz einfach erst einen beschluss fasst und dann einen Sachverständigen oder Anwalt hinzuzoeht zur Klärung??

K
Kölner

20.08.2009 um 15:29 Uhr

@erwin ...ich würde gemäß der Fragestruktur von 'iwmno' auch ein entsprechendes Seminar bevorzugen.

@iwmno Wie sieht es aus mit einem netten und bestimmten Breif im Vorfeld?

G
Galaxy

20.08.2009 um 15:39 Uhr

@iwmno

ich bleibe trotz deiner Präzisierung bei meiner Meinung, dass es keine Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG (aus der Aufzählung des § 111 BetrVG z. B. Nr. 1 "Einschränkung" oder Nr. 4 "Änderung der Betr.Organisation" oder Nr. 5 "Einführung neuer Arbeitsmethoden") ist. Zumindest interpretiere ich die Kommentierungen im Fitting, 24. Auflage §111 RN 5 - 7 so.

Ich sehe hier, wie Kölner und Co. die Mitbestimmung nach §87.1 gegeben, doch da sind wir uns ja einig.

K
Kriegsrat

20.08.2009 um 17:46 Uhr

däubler schließt eine betriebsänderung nach 111 bei bloßer wegfall der nachtschicht nicht aus (allerdings ohne näher darauf einzugehen...)

würde ich auch nicht grundsätzlich von anfang an ausschließen, ohne zusätzlich eine expertenmeinung einzuholen..... also wie erwin sagt, sachverständigen hinzuziehen.........

bei uns wurde der wegfall der nachtschichten im sozialplan (ok, es gab noch weitere umstrukturierungen zusätzlich) als wirtschaftlicher nachteil gewertet und durch eine einmalzahlung (teilweise)ausgeglichen (nicht freiwillig, aber bei der einigungsstelle...)

D
DerAlteHeini

20.08.2009 um 21:33 Uhr

iwmno Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Betriebsänderung ist, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeiten von 3 auf 2 Schichten umgestellt wird. Ich sehe dies als eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer. Die Rechte des BR müssen natürlich bei dieser Umstellung beachtet werden.

E
Erwin

20.08.2009 um 21:48 Uhr

@DerAlteHeini

eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer... Wie kommst Du darauf. Wegen deines Nick könnte "man alter Mann unterstellen" da wäre es dann vielleicht eine Verbesserung.

Gerade aber viele jünger Menschen sehen in der Schichtarbeit Vorteile, eben wegen der Zeitspannen und auch des Geldes.

Will sagen, viele arbeiten gerne Nahcts oder auch in 3 Schichten, weil sie dann auch das Familienleben wegen der Kinderbetreuung besser regel können.

D
DerAlteHeini

20.08.2009 um 22:09 Uhr

erwin Dir ist schon bekannt, dass Schichtarbeit soziale und gesundheitliche Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer hat ??

Ansonsten solltest du dir nachstehenden Link ansehen:

http://wiki.ximes.com/images/e/e6/Nacht_und_Schichtarbeit_20280205.pdf

P
pirat

20.08.2009 um 22:17 Uhr

@Alter Hein, "Ich sehe dies als eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer." stimme mit Dir überein...pro bono...... über die Belastung sowie die Bedeutung der- gesundheitlichen und oder psycho-sozialen Belastungen ist gesicherte Erkenntnis und derer Publikationen vielfälltig...

K
Kriegsrat

21.08.2009 um 01:10 Uhr

meine herren,

ich will doch als BR für die mitarbeiter etwas erreichen (herausschlagen) also ist es doch taktisch unklug, die (unbestreitbaren gesundheitlichen) vorteile des wegfalls der nachtschicht anzupreisen, sondern besser auf die nachteile hinzuweisen (weniger verdienst) um vom AG einen ausgleich zu erreichen, oder nicht ?

der AG lässt doch die nachtschicht nicht ausfallen, um die gesundheit der mitarbeiter zu fördern, sondern aus wirtschaftlichen gründen...............

A
Andreasss

05.11.2009 um 00:24 Uhr

Es ist möglich einen stufenweisen Abbau (z.B. 6 Monate) der Gehaltseinbußen mit der GL zu vereinbaren.

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