Erstellt am 20.08.2009 um 13:15 Uhr von erwin
@iwmno
wie wäre es wenn iher ganz einfach erst einen beschluss fasst und dann einen Sachverständigen oder Anwalt hinzuzoeht zur Klärung??
Erstellt am 20.08.2009 um 13:29 Uhr von Kölner
@erwin
...ich würde gemäß der Fragestruktur von 'iwmno' auch ein entsprechendes Seminar bevorzugen.
@iwmno
Wie sieht es aus mit einem netten und bestimmten Breif im Vorfeld?
Erstellt am 20.08.2009 um 13:39 Uhr von galaxy
@iwmno
ich bleibe trotz deiner Präzisierung bei meiner Meinung, dass es keine Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG (aus der Aufzählung des § 111 BetrVG z. B. Nr. 1 "Einschränkung" oder Nr. 4 "Änderung der Betr.Organisation" oder Nr. 5 "Einführung neuer Arbeitsmethoden") ist.
Zumindest interpretiere ich die Kommentierungen im Fitting, 24. Auflage §111 RN 5 - 7 so.
Ich sehe hier, wie Kölner und Co. die Mitbestimmung nach §87.1 gegeben, doch da sind wir uns ja einig.
Erstellt am 20.08.2009 um 15:46 Uhr von kriegsrat
däubler schließt eine betriebsänderung nach 111 bei bloßer wegfall der nachtschicht nicht aus (allerdings ohne näher darauf einzugehen...)
würde ich auch nicht grundsätzlich von anfang an ausschließen, ohne zusätzlich eine expertenmeinung einzuholen.....
also wie erwin sagt, sachverständigen hinzuziehen.........
bei uns wurde der wegfall der nachtschichten im sozialplan (ok, es gab noch weitere umstrukturierungen zusätzlich) als wirtschaftlicher nachteil gewertet und durch eine einmalzahlung (teilweise)ausgeglichen (nicht freiwillig, aber bei der einigungsstelle...)
Erstellt am 20.08.2009 um 19:33 Uhr von DerAlteHeini
iwmno
Ich gehe nicht davon aus, dass es eine Betriebsänderung ist, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeiten von 3 auf 2 Schichten umgestellt wird. Ich sehe dies als eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer.
Die Rechte des BR müssen natürlich bei dieser Umstellung beachtet werden.
Erstellt am 20.08.2009 um 19:48 Uhr von erwin
@DerAlteHeini
>>> eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer...
Wie kommst Du darauf. Wegen deines Nick könnte "man alter Mann unterstellen" da wäre es dann vielleicht eine Verbesserung.
Gerade aber viele jünger Menschen sehen in der Schichtarbeit Vorteile, eben wegen der Zeitspannen und auch des Geldes.
Will sagen, viele arbeiten gerne Nahcts oder auch in 3 Schichten, weil sie dann auch das Familienleben wegen der Kinderbetreuung besser regel können.
Erstellt am 20.08.2009 um 20:09 Uhr von DerAlteHeini
erwin
Dir ist schon bekannt, dass Schichtarbeit soziale und gesundheitliche Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer hat ??
Ansonsten solltest du dir nachstehenden Link ansehen:
http://wiki.ximes.com/images/e/e6/Nacht_und_Schichtarbeit_20280205.pdf
Erstellt am 20.08.2009 um 20:17 Uhr von pirat
@Alter Hein,
"Ich sehe dies als eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer."
stimme mit Dir überein...pro bono......
über die Belastung sowie die Bedeutung der- gesundheitlichen und oder psycho-sozialen Belastungen ist gesicherte Erkenntnis und derer Publikationen vielfälltig...
Erstellt am 20.08.2009 um 23:10 Uhr von kriegsrat
meine herren,
ich will doch als BR für die mitarbeiter etwas erreichen (herausschlagen)
also ist es doch taktisch unklug, die (unbestreitbaren gesundheitlichen) vorteile des wegfalls der nachtschicht anzupreisen,
sondern besser auf die nachteile hinzuweisen (weniger verdienst)
um vom AG einen ausgleich zu erreichen, oder nicht ?
der AG lässt doch die nachtschicht nicht ausfallen, um die gesundheit der mitarbeiter zu fördern, sondern aus wirtschaftlichen gründen...............
Erstellt am 04.11.2009 um 23:24 Uhr von Andreasss
Es ist möglich einen stufenweisen Abbau (z.B. 6 Monate) der Gehaltseinbußen mit der GL zu vereinbaren.