Hallo nochmal,
meine Frage von heute morgen war wohl zu unpräzise formuliert. Also, neuer Versuch :)
In meinem Produktionsbetrieb soll nachts nicht mehr produziert werden. In Zukunft soll also für alle Kollegen die Nachtschicht entfallen (ca. 200 EUR Verlust durch Wegfall der Wechselschichtzulage und keine bezhalte Pause mehr). Entlassen wird keiner, alle arbeiten in Zukunft in Früh- oder Spätdienst.
Die Mitbestimmung zu Dienstplänen ist mir bekannt.
Aber die eigentliche Frage ist folgende:
Ist die Einstellung der Produktion in der Nacht und der daraus folgende komplette Entfall der Nachtschicht eine Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG (aus der Aufzählung des § 111 BetrVG z. B. Nr. 1 "Einschränkung" oder Nr. 4 "Änderung der Betr.Organisation" oder Nr. 5 "Einführung neuer Arbeitsmethoden")?
Oder , wenn diese im § 111 BetrVG nicht abschließende Aufzählung nicht zu gebrauchen ist, habt Ihr Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen analog meiner Schilderung?
Oder, und das wäre natürlich der Oberhammer, habt Ihr vielleicht sogar AZ von entsprechender Rechtsprechung?
Danke an das Forum im Voraus.