Nachtschichtzuschläge - bei wegfall der Nachtschicht?
Hallo,
wegen Auftragsmangel soll bei uns für einige Wochen die Nachtschicht ausfallen. Wir haben aber Mitarbeiter die einen Arbeitsvertrag für die permanente Nachtschicht haben. Wie sieht es hier mit den Nachtschichtzuschlägen aus. Stehen ihnen die Zuschläge auch zu wenn sie keine Nachtschicht arbeiten???
Community-Antworten (1)
24.03.2007 um 13:39 Uhr
@Hugo, deine Kollegen sollen klar ihre Arbeitsbereitschaft mitteilen! Somit kommt der AG m.E. in Annahmeverzug und kommt um die Nachtzuschläge nicht herum! Möglich wäre allerdings, dass sie voll versteuert werden müssen, da sie dann ja nicht tatsächlich gearbeitet werden.
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