Rente rückwirkend. Auswirkung auf Arbeitsvertrag
Vielleicht kann ja jemand helfen: Eine Kollegin hat festgestellt, sie hat ihre Langjährigkeitsrente erreicht (vor einem Monat) und stellt nun einen Rentenantrag und will das rückwirkend tun. Soweit klar, soweit auch möglich. Aber..... Welche Auswirkungen hat das auf den Arbeitsvertrag? Im unserem Tarifvertrag (KV) steht, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Monat endet, in dem der Rentenantrag und damit der Rentenstatus gültig werden. Heisst dass, das der AV rückwirkend endet? Oder ist sie weil sie ja nicht gekündigt wurde unbefristet weiterbeschäftigt (von wegen beendeter Arbeitsvertrag aufgrund TV-Regelung) und Inanspruchnahme der Arbeitsleistung? Vielleicht kann da mal jemand fachlich kompetentes was zu sagen? Danke
Community-Antworten (5)
04.09.2022 um 20:59 Uhr
Und warum zum Geier will sie die Rente rückwirkend beantragen und sich damit selbst nur in Schwierigkeiten bringen?
05.09.2022 um 09:25 Uhr
Wenn der AG die Arbeitsleistung der MAin angenommen hat, dann hat Sie (vermutlich) anrecht weiterbeschäftigt zu werden. Andererseits beantragt Sie erst jetzt die Rente und bis das ganz durch ist, können 2-3Monate vergehen. Bis dahin kann, sofern Sie möchte doch noch arbeiten und es kommt Geld aufs Konto. Die Frage ist sehr schwer zu beantworten. Ich würde, wie auch celestro geschrieben hat, die Rente nicht rückwirkend beantragen (sofern hier nicht steuerliche Fragen dagegen sprechen). Mal mit einem Rechtsanwalt sprechen was dieser dazu meint. Weitere Frage: Will die MAin vielleicht auch noch weiter arbeiten? So etwas soll es auch geben.
05.09.2022 um 10:27 Uhr
Ich frage mich gerade, ob eine rückwirkende Aufhebung des Arbeitsvertrags juristisch überhaupt möglich ist, wenn die Arbeitsleistung bereits erbracht worden ist. Denn die Erfüllung ihres Vertragsteils begründet den Arbeitsvertrag und den Anspruch auf Vergütung, außerdem war sie während der Zeit versichert. Selbst wenn - bei einer rückwirkenden Vertragsauflösung müsste ja das Gehalt inklusive Steuern und Sozialabgaben rückabwickeln (was per se schonmal sehr kompliziert wäre) und die Kollegin hätte umsonst gearbeitet. Aus meinem Rechtsempfinden heraus dürfte so eine Vereinbarung gar nicht möglich sein.
Ferner geht es noch um die Entgeltpunkte, die zwar augenscheinlich nicht ins Gewicht fallen, aber unter der Annahme eines hohen Lebensalters dann doch zu Buche schlagen.
Sofern man nicht haarscharf an einer steuerlich relevanten Grenze bewegt, wüsste ich auch gar nicht was dafür sprechen sollte.
edit: ich habe gerade erst realisiert, dass es lediglich um die rückwirkende Rentenbeantragung geht und nicht um die rückwirkende Aufhebung des Arbeitsvertrags. Sorry. Da stellt sich dann wohl die Frage nach dem möglichen Hinzuverdienst für die Zeit der Überschneidung und was das steuerlich bedeutet. Das geht über mein Betriebsratswissen hinaus, das wären die Rentenstelle oder der Steuerberater wohl für mich die ersten Ansprechpartner für eine Beratung.
05.09.2022 um 11:14 Uhr
Nach § 99 SGB VI kann man die Rente rückwirkend beantragen. Offensichtlich haben die Tarifvertragsparteien dies im TV nicht berücksichtigt. Das Problem ist also nicht der Rentenantrag. Es wird wohl darauf ankommen was AN und AG wollen. Eine Einigung was das Ende des Arbeitsverhältnisses angeht sollte doch möglich sein. Bleibt noch die Antwort auf die Frage ob die Klausel im TV nicht unwirksam ist.
05.09.2022 um 12:21 Uhr
dann hat sie ggf. als Renterin beim alten AG weitergearbeitet, wenn das rückwirkend anerkannt wird. (umsonst gearbeitet hat sie nicht, sondern ggf zu anderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen) Wo soll das Problem sein ? (außer dass die Abrechnungen dann neu gemacht werden müssen und ggf. ein paar Umbuchungenstattfinden) Als Rentner darf man doch einer Arbeit nachgehen, das wird nicht das Problem werden.
mein Tipp: spreche mal mit dem Rentenamt und eine Steuerberater, wie sich das finanziell auswirken würde, die verschiedenen Optionen
ob der AV damit hinfällig ist, hängt von AV oder ggf. TV Klauseln ab, kann sein dass der AV trotz Renteneintritt gültig bleibt, das kann Dir ggf die Gewerkschaft oder ein FA sagen
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