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gibt es hier noch irgendwelche Zusatzzuschüße um auf die Grundsicherung zu kommen?

D
deralte
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Kollegen,

habe hier mal eine spezielle Frage mit der ein Mitarbeiter von unserem Unternehmen auf mich zukam. Er war Jahrelang bzw fast immer Selbstständig( bis auf Lehre und 7 Jahre Bundeswehr.

Die letzten 2 Jahre war er jetzt bei uns angestellt auf Teilzeit(ca 800 Eur/Monat), nun wurde er gekündigt wegen Arbeitsmangel.

Der MA ist 61 Jahre alt, also noch nicht für die Rente tauglich.

Er bekommt jetzt knappe 3-400 Euro Arbeitslosengeld, dies reicht natürlich vorne bis hinten nicht.

Da er sein leben lang Selbstständig war, hat er natürlich für die Rente vorgesorgt, diese tritt aber erst mit 63 ein.

Hartz4 sagt er bekommt nichts weil er zu viel Geld hat( dies ist aber alles für die Rente angelegt und geplant)

Meines wissens nach hat jeder ein bestimmtes recht auf Grundeinkommen. Er bekommt jetzt allerdings nur die 3-400 und laut Amt nicht mehr da er mehr wie 9600 Euro an Finanzen besitzt.

Ich kann das so irgendwie nicht glauben und nachvollziehen, da er ja seine rente selbst finanzieren muss demnächst. Vorallem ist er seit März Arbeitslos, heißt hier ist doch nicht die Rede von Hartz4.. Das einzigste was logisch ist da er ja kaum Verdienste hatte bzw ALG bezahlt hat, bekommt er so wenig, aber die Grundsicherung muss doch gewährleistet sein denke ich!?

Kennt sich hier jemand aus was man an Zuschüssen um auf die Grundsicherung zu kommen machen kann?

Vielen Dank für Tipps und Rat

Gruß, der alte

87104

Community-Antworten (4)

T
titapropper

19.04.2016 um 13:01 Uhr

Ja- zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Ich befürchte das diese Frage keinen Bezug auf die Betriebsratsarbeit hat.

K
Kölner

19.04.2016 um 14:32 Uhr

Das kann schon richtig sein, was das Amt sagt! Denen ist es ganz egal ob er für die Rente vorgesorgt hat. Notfalls muss er auch im Alter ergänzende Leistungen beziehen und jetzt seine Ersparnisse einsetzen!

M
Moreno

19.04.2016 um 15:55 Uhr

Na wenn das Arbeitslosengeld 1 nicht ausreicht dann würden wir doch von Hartz 4 reden und diese Aufstockung (Parallelbezug) bekommt er halt nicht, wenn er Vermögen hat.

O
Onkel

20.04.2016 um 08:22 Uhr

Ich denke auch das der Kollege hier ein Antrag auf Harz IV stellen muss. Mit 400 Euro im Monat dürfte er unter der Belastungsgrenze für Wohngeld liegen. Wenn das AG1 ausläuft muss er in jedem Fall Harz IV beantragen und dann sein Vermögen angeben. Also lieber jetzt schon diesen Schritt machen und einigermaßen leben.

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