Erstellt am 01.05.2014 um 20:38 Uhr von ganther
Dann macht euer Initiativrecht geltend. ...
Erstellt am 01.05.2014 um 22:34 Uhr von Hartmut
Ein guter Punkt, ganther. Alle BR, alle Schulungen für BR die ich kenne konzentrieren sich auf die Mitbestimmung. Dabei ist das Initiativrecht ein ziemlich starkes. Und das am meisten unterschätzte.
Was das zur Sache beiträgt? Gar nichts. Ich wollte das nur mal loswerden. :)
Erstellt am 02.05.2014 um 09:17 Uhr von gironimo
Diskutiert doch mal den § 75 Abs. 1 BetrVG mit dem AG :
"Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden"
und wenn es sich im Betrieb problemlos darstellen lässt, reicht "der Chef will nicht" wohl kaum aus, diesem Paragraphen gerecht zu werden.
Da auch der BR laut § 80 Abs. 1 Nr. 1b BetrVG verpflichtet ist "die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern" solltet Ihr tatsächlich mit dem AG darüber diskutieren, ob denn Eure BV Dienstplan noch zeitgemäß ist......
Also auch von mir: Macht von Euren Mitbestimmungsrechten aktiv gebrauch.