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Fürsorgepflicht

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LadyRunzel
Nov 2016 bearbeitet

Wir versuchen für bes. Härtefälle (Alleinst. MA mit schulpflichtigen Kindern, behinderten Erwachsenen im Haushalt) eine Flexibilität der Arbeitszeit/Schicht zu erreichen und der AG blockt mit den Worten "dann könnten ja alle kommen und somit ist kein Schichtmodell mehr machbar". KollegenInnen haben schon ihre Unterstützung zur Abdeckung/Übernahme der Schichten bekundet, aber der AG will nicht zustimmen.

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Community-Antworten (3)

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ganther

01.05.2014 um 22:38 Uhr

Dann macht euer Initiativrecht geltend. ...

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Hartmut

02.05.2014 um 00:34 Uhr

Ein guter Punkt, ganther. Alle BR, alle Schulungen für BR die ich kenne konzentrieren sich auf die Mitbestimmung. Dabei ist das Initiativrecht ein ziemlich starkes. Und das am meisten unterschätzte.

Was das zur Sache beiträgt? Gar nichts. Ich wollte das nur mal loswerden. :)

G
gironimo

02.05.2014 um 11:17 Uhr

Diskutiert doch mal den § 75 Abs. 1 BetrVG mit dem AG : "Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden"

und wenn es sich im Betrieb problemlos darstellen lässt, reicht "der Chef will nicht" wohl kaum aus, diesem Paragraphen gerecht zu werden.

Da auch der BR laut § 80 Abs. 1 Nr. 1b BetrVG verpflichtet ist "die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern" solltet Ihr tatsächlich mit dem AG darüber diskutieren, ob denn Eure BV Dienstplan noch zeitgemäß ist......

Also auch von mir: Macht von Euren Mitbestimmungsrechten aktiv gebrauch.

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