Ein Arbeitskollege ist zur Zeit langfristig erkrankt und konnte dadurch seinen alten Urlaub noch nicht nehmen. Der Kollege ist seit dem Herbst arbeitsunfähig und wird es wohl auch noch ein paar Monate bleiben.
Was passiert nun mit seinem Urlaub aus 2013 ? Es ist ja nicht sein Verschulden, dass er ihn nicht nehmen konnte. Und wir haben jetzt schon Mai
Der Urlaubsanspruch verfällt 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres. In deinem Fall also Ende März 2015 (BAG, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10). Allerdins bezieht sich das nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Für zusätzliche Urlaubsansprüche muss man die Vereinbarungen aus dem AV, TV oder eventueller BV prüfen.