Ist es denn nicht möglich, das es als einen groben Verstoß seiner Pflichten anzusehen ist und diese wieder gewählten Betriebsratmitglieder mit einem Beschluß eines Arbeitsgerichtes von der neueren Betriebsratarbeit auszuschließen? Bei der ersten Sitzung haben diese alten Betriebsratsmitglieder kein Interesse gezeigt an einer späteren Schulung teilzunehmen.
Wenn man sie nicht entfernen kann, dann vielleicht ihre alten Betriebsvereinbarungen, als ungültigt erklären? Letzte Betriebsvereinbarung zwei Tage vor der Wahl mit einer Verlängerung von 5 Jahren zum Nachteil der Belegschaft und unter einer unterlassung der Benachrichtigung der Betroffenen!!! Also keinen Aushang am schwarzen Brett usw.
Der alte Betriebsrat lehnt esab mit uns zu verhandeln. Bei 11 BRM haben wir 6 Sitze. Das Problem ist, das die letzten Betriebsvereinbarungen unsere zukünftige Arbeit über unsere Amtszeit hinaus unmöglich machen.(Laufzeit 5Jahre).
Wir möchten mit dem Ausschuß nur untermauern, das diese alten BRM keine Arbeit für die Kolleginen und Kollegen gemacht haben und wir die alten Betriebsvereinbarungen als ungültig erklären können. Einen Rachefeldzug gibt es nicht, aber eine zusammenarbeit mit den Alten scheint unmöglich! Mit den Nachrückern von den jeweiligen Listen sähe es dann wohl besser aus.
540 Wähler und 11 BRM.....................danke
wegberg
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Betriebsverfassungsrecht