Wir haben im Betrieb eine Langzeitkranke die nun vom Arzt ihre Wiedereingliederungszeit bekommen hat.
Insgesamt 4 Wochen
Woche 1 und 2 soll sie 4 Stunden
Woche 3 und 4 soll sie 6 Stunden
Sie arbeitet sonst auch nicht Vollzeit sondern 4 volle Tage a 8 Stunden anstatt 5 volle Tage.
Sie muss die jeweils 4 und 6 Stunden also auch nur 4 mal pro Woche arbeiten oder?
Danke Euch :-)
bertiBsrat
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Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten