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Wiedereingliederung

B
bertiBsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen.

Wir haben im Betrieb eine Langzeitkranke die nun vom Arzt ihre Wiedereingliederungszeit bekommen hat.

Insgesamt 4 Wochen Woche 1 und 2 soll sie 4 Stunden Woche 3 und 4 soll sie 6 Stunden

Sie arbeitet sonst auch nicht Vollzeit sondern 4 volle Tage a 8 Stunden anstatt 5 volle Tage.

Sie muss die jeweils 4 und 6 Stunden also auch nur 4 mal pro Woche arbeiten oder?

Danke Euch :-)

bertiBsrat

1.38204

Community-Antworten (4)

G
gironimo

30.04.2014 um 19:24 Uhr

Ja - alles andere wäre ja unsinnig.

N
nicoline

30.04.2014 um 21:59 Uhr

bertiBsrat, meine Erfahrung ist, dass man mit seinem Arzt die Wiedereingliederung sehr detailgenau besprechen und auf solche Einzelheiten hinweisen sollte, damit solche Fragen, wie Du sie hier stellst, gar nicht erst aufkommen und der AN abgesichert ist.

O
Oblatixx

30.04.2014 um 22:31 Uhr

Wenn man davon ausgeht, dass die Gründe für den freien Tag sich nicht plötzlich in Luft aufgelöst haben, dann kann man schon auch davon ausgehen, dass sie in ihr "altes" Arbeitsleben wieder eingegliedert werden muss. Und da war eben der freie Tag ... Aber letztendlich entscheidet das alles ihr Arzt mit, denn ihre Krankenkasse bezahlt ja auch die Wiedereingliederung.

B
bertiBsrat

30.04.2014 um 23:49 Uhr

Danke für Eure Auskünfte.

Der Arzt hat nur die 4 und 6 Stunden auf das Formular geschrieben. Ich lasse sie noch mal fragen wie er es will zur Sicherheit.

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