Erstellt am 30.04.2014 um 17:24 Uhr von gironimo
Ja - alles andere wäre ja unsinnig.
Erstellt am 30.04.2014 um 19:59 Uhr von nicoline
bertiBsrat,
meine Erfahrung ist, dass man mit seinem Arzt die Wiedereingliederung sehr detailgenau besprechen und auf solche Einzelheiten hinweisen sollte, damit solche Fragen, wie Du sie hier stellst, gar nicht erst aufkommen und der AN abgesichert ist.
Erstellt am 30.04.2014 um 20:31 Uhr von Oblatixx
Wenn man davon ausgeht, dass die Gründe für den freien Tag sich nicht plötzlich in Luft aufgelöst haben, dann kann man schon auch davon ausgehen, dass sie in ihr "altes" Arbeitsleben wieder eingegliedert werden muss. Und da war eben der freie Tag ...
Aber letztendlich entscheidet das alles ihr Arzt mit, denn ihre Krankenkasse bezahlt ja auch die Wiedereingliederung.
Erstellt am 30.04.2014 um 21:49 Uhr von bertiBsrat
Danke für Eure Auskünfte.
Der Arzt hat nur die 4 und 6 Stunden auf das Formular geschrieben. Ich lasse sie noch mal fragen wie er es will zur Sicherheit.