ich habe eine in Zusammenhang mit Brückentage eine Frage
Mein Arbeitgeber plant am 02.05.14 einen Brückentag. Alle Arbeitnehmer müssen
Urlaub beantragen, mit Ausnahme Rufbereitschaft. Die Bereitschaft geht von Freitag
13:30 Uhr bis Freitags 07:15. Der Arbeitnehmer der aus der Bereitschaft kommt also
am Freitag den 02.05.14 um 07:15 soll zwangsläufig Urlaub nehmen. Nun meine eigentliche
Frage. Ist der Arbeitnehmer vor 07:15 Uhr Versichert, wenn der Urlaubsantrag den 02.05.14
einschließt ?
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