Hallo zusammen

ich habe eine in Zusammenhang mit Brückentage eine Frage

Mein Arbeitgeber plant am 02.05.14 einen Brückentag. Alle Arbeitnehmer müssen
Urlaub beantragen, mit Ausnahme Rufbereitschaft. Die Bereitschaft geht von Freitag
13:30 Uhr bis Freitags 07:15. Der Arbeitnehmer der aus der Bereitschaft kommt also
am Freitag den 02.05.14 um 07:15 soll zwangsläufig Urlaub nehmen. Nun meine eigentliche
Frage. Ist der Arbeitnehmer vor 07:15 Uhr Versichert, wenn der Urlaubsantrag den 02.05.14
einschließt ?